Parlamentskorrespondenz Nr. 530 vom 16.05.2018

Heimopferrenten: Sozialausschuss will noch Stellungnahmen zu Fünf-Parteien-Antrag einholen

Beschluss könnte im Juni erfolgen

Wien (PK) – Die fünf Parlamentsfraktionen haben in einem gemeinsamen Antrag vorgeschlagen, das Heimopferrentengesetz zu novellieren. Auf Anregung der Volksanwaltschaft sollen einige Lücken im Gesetz geschlossen werden. Ursprünglich war geplant, den Antrag bereits auf die Tagesordnung der morgigen Plenarsitzung zu setzen, nun hat der Sozialausschuss des Nationalrats aber einstimmig beschlossen, noch Expertenmeinungen zur Initiative einzuholen. Insbesondere sollen die zur Begutachtung eingeladenen Stellen und Personen auf die Frage eingehen, wie "schlichte" Behandlungsfehler in Krankenanstalten von absoluten Fehlleistungen wie der "Malariatherapie" abgegrenzt werden können und ob es aufgrund der bestehenden Rechtslage möglich ist, abgelehnte Anträge auf eine Zusatzrente nach einer erfolgten Gesetzesänderung von Amts wegen wieder aufzugreifen. Zudem sollen die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs berechnet werden.

Zur Abgabe von Stellungnahmen sind neben dem Sozial- und dem Finanzministerium und den Interessenvertretungen unter anderem auch die Volksanwaltschaft, der beim Sozialministerium angesiedelte Behindertenanwalt, verschiedene Opferschutz- und Hilfsorganisationen, die Patientenanwältin der Stadt Wien, die Patienten- und Pflegeanwaltschaft, die Sozialversicherungsträger sowie etliche ExpertInnen wie der Psychiater Werner Leixnering und der klinische Psychologe Hubert Steger eingeladen. Die Stellungnahmen sollen bis zum 8. Juni einlangen und auf der Parlaments-Website veröffentlicht werden. Gleichzeitig ist für den 29. Mai ein Heraing im Sozialausschuss in Aussicht genommen. Beschlossen werden könnte die Initiative dann im Juni, wie am Rande des Ausschusses besprochen wurde.

Im Antrag auf Einholung von Stellungnahmen wird unter anderem auf die Problematik verwiesen, dass es schwieirg sein könnte, "schlichte" Behandlungsfehler von systematischen Fehlbehandlungen abzugrenzen, vor allem wenn die Tat lange zurückliegt und Zeugen oder Krankenhausakten nicht mehr zur Verfügung stehen. Was die finanziellen Auswirkungen des Antrags betrifft, sollen sowohl die Kosten für die künftigen Rentenleistungen als auch für das Clearingverfahren bei der Volksanwaltschaft errechnet werden.

Der nun vorläufig vertagte Fünf-Parteien-Antrag (216/A) sieht vor, den Kreis jener Personen, die Anspruch auf eine Zusatzrente nach dem Heimopferrentengesetz haben, auszuweiten. Auch Personen, die als Kinder oder Jugendliche in Krankenanstalten, Psychiatrieeinrichtungen, in städtischen Kinderheimen oder Einrichtungen privater Träger schwer misshandelt bzw. missbraucht wurden, sollen vom Gesetz erfasst werden. Derzeit haben etwa Personen, die als Kinder mit der so genannten "Malariatherapie" behandelt wurden, keinen Anspruch auf die im vergangenen Jahr beschlossene Rentenleistung. Gleiches gilt für Gewaltopfer in städtischen Kinderheimen oder SOS-Kinderdörfern. Zudem sind einige weitere Adaptierungen vorgesehen.

Die Heimopferrente wurde 2017 vom Nationalrat beschlossen und wird seit vergangenem Juli ausgezahlt. Wer in staatlichen oder kirchlichen Heimen bzw. in Pflegfamilien systematisch misshandelt oder missbraucht wurde, hat ab Erreichen des Pensionsalters bzw. ab dem Bezug einer Pension Anspruch auf eine monatliche Rente von 300 €. Gleiches gilt bei Gewährung der Mindestsicherung wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit. (Schluss) gs


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