Parlamentskorrespondenz Nr. 532 vom 16.05.2018

Zweite Nationalratspräsidentin stellt Rolle des Nationalratspräsidiums bei Erteilung der CETA-Vollmacht 2016 klar

Wien (PK) - Anlässlich der Diskussion des Freihandelsabkommens CETA im Rahmen der aktuellen Europastunde stellt die Zweite Nationalpräsidentin Doris Bures klar: Im Oktober 2016 hat sie als Präsidentin des Nationalrates  infolge der Sedisvakanz des Bundespräsidenten nach dem Bundes-Verfassungsgesetz dessen Funktionen ausgeübt. Auf Basis des Vorschlags der Bundesregierung wurde die entsprechende Vollmacht zur Unterzeichnung und zur Abgabe der gemeinsamen Auslegungserklärung im Namen der Republik Österreich erteilt.

Mit dieser Unterschrift sei selbstverständlich keine Pflicht zur Ratifizierung durch einen Staat begründet, so Bures. " Die Erteilung dieser Unterzeichnungsvollmacht war nicht das Ende, sondern erst der Anfang des innerstaatlichen Entscheidungsprozesses zu CETA. Das entscheidende Wort hat das österreichische Parlament – und niemand sonst", betont die Zweite Nationalratspräsidentin. Die Nichtunterzeichnung der Vollmacht wäre ein  Bruch mit der bisherigen Staatspraxis und ein Vorgriff auf eine demokratische Entscheidung durch das Parlament gewesen.

"Ich habe sehr lange dafür gekämpft, dass bei CETA die nationalen Parlamente in die Ratifizierung eingebunden werden. Mit meiner Unterschrift der Verhandlungsvollmacht habe ich die Einbindung des österreichischen Parlaments sichergestellt", so Doris Bures abschließend. (Schluss) red