Parlamentskorrespondenz Nr. 549 vom 17.05.2018

Bildungssystem: Erfassung von Qualifikationen schreitet voran

Koordinierungsstelle für Nationalen Qualifikationsrahmen legt Tätigkeitsbericht 2017 vor

Wien (PK) – Ingenieur oder Ingenieurin war bis 2017 eine Standesbezeichnung. Mit dem Ing-Gesetz wurde im Vorjahr der Ingenieur-Titel zu einer Qualifikation. Somit war der Weg frei, Ingenieurin/Ingenieur zwecks nationaler und internationaler Vergleichbarkeit nach detailliertem Prüfverfahren in den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) aufzunehmen. Anhand dieses Beispiels beschreibt die heimische Koordinierungsstelle für den Nationalen Qualifikationsrahmen in ihrem aktuellen Bericht (III-136 d.B. ), welche Schritte sie für die ersten erfolgreichen Zuordnungen von Qualifikationen gesetzt hat. Zur Validierung einer Qualifikation werden die Lernergebnisse, also Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, herangezogen.

Neben Ingenieurin/Ingenieur wurden letztes Jahr auch Abschlüsse aus der schulischen bzw. der dualen Berufsbildung in das Qualifikationsregister aufgenommen. Die ersten Schritte zur Befüllung des Qualifikationsrahmens habe man damit gesetzt, resümiert Stefan Zotti, Geschäftsführer des Österreichischen Austauschdienstes in seinem Vorwort. Schon in Hinblick auf Österreichs Strategie für lebenslanges Lernen wird nach einer Vervollständigung des NQR getrachtet. Die Einbeziehung von nicht-formalen Qualifikationen aus dem Aus- und Weiterbildungsbereich nennt Zotti folglich als eines der Ziele, das sich die Koordinierungsstelle gesetzt hat.

Qualifikationsrahmen für mehr Transparenz im Bildungswesen

2016 richtete der Gesetzgeber den Nationale Qualifikationsrahmen auf Grundlage des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) ein, um Übersicht und Vergleichbarkeit bei der bestehenden Vielzahl an Bildungswegen und –abschlüssen zu verbessern. Die Abwicklung des Zuordnungsprozesses von Qualifikationen in den NQR übernimmt die NQR-Koordinierungsstelle (NKS). In ihrem Leitbild definiert sich die NKS als Transparenz-, Vergleichs- und Übersetzungsinstrument für das Bildungswesen, nicht nur in Österreich, sondern auch im europäischen Raum. Angesiedelt ist die NKS innerhalb des Österreichischen Austauschdiensts, der sich um internationale Mobilität und Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung kümmert.

Prüfinstanz NQR-Koordinierungsstelle

Will ein Qualifikationsanbieter, etwa das Bildungsministerium, dass bestimmte Abschlüsse in den NQR aufgenommen werden, muss er bei der NQR-Koordinierungsstelle darum ansuchen. Nach der formalen und inhaltlichen Prüfung von Zuordnungsersuchen liegt es an der NKS als Verwaltungs-, Koordinierungs- und Informationsstelle für den NQR, die Zuordnung durchzuführen. Geprüft wird dabei, ob eine Qualifikation in Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen dem Niveau im NQR-Raster entspricht, für das die Zuordnung beantragt wurde. So wurden auf Ersuchen des Wirtschaftsministeriums hin 2017 Lehrabschlüsse wie Bürokaufmann/frau oder Tischler/in auf das NQR-Qualifikationsniveau IV gesetzt. Laut Definition haben InhaberInnen eines auf dieser Niveaustufe eingeordneten Abschlusses eine vertiefte Allgemeinbildung sowie theoretische Kenntnisse in ihrem Arbeits- oder Lernbereich und sind in der Lage, Routinearbeiten selbständig durchzuführen sowie Lösungen für gängige Herausforderungen auch bei wechselnden Rahmenbedingungen zu finden. Insgesamt gibt es im Qualifikationsraster acht Niveaus.

Informale Kenntnisse als Teil des Qualifikationsrahmens

Zur weiteren Steigerung von Transparenz und Vergleichbarkeit aller Bildungs- und Qualifizierungssysteme beschloss der der Europäische Rat 2012, die EU-Mitgliedsstaaten sollten auch Regelungen für die Validierung nicht-formal und informell erworbener Kompetenzen einrichten. Beispiele für derartige Lernprozesse sind Mitarbeiterweiterbildungen oder Sprachkurse. Die Lernergebnisorientierung spielt hier eine zentrale Rolle, um Aussagen darüber zu treffen, was Lernende wissen, verstehen und in der Lage sind, zu tun, nachdem sie einen Lernprozess abgeschlossen haben. Aus Sicht der Koordinierungsstelle bedarf es für die Aufnahme von Qualifikationen aus dem nicht gesetzlich geregelten Bereich noch einer nach Lernergebnissen ausgerichteten Weiterentwicklung von Lehrplänen und Curricula an Fortbildungseinrichtungen. Die Implementierung von NQR-Servicestellen sei für die Unterstützung von Bildungseinrichtungen bei Zuordnungsersuchen ebenfalls notwendig, so die NKS.

Synergien und Zusammenarbeit im europäischen Bildungsraum

An zahlreichen Veranstaltungen und Tagungen des Österreichischen Austauschdienstes (OeAD) wirkte die NQR-Koordinierungsstelle 2017 mit, um das Themenfeld Qualifikationsrahmen und Lernergebnisorientierung breit zu streuen. In internationalen Netzwerken werden überdies Erfahrungen mit Ländern ausgetauscht, in denen laut NKS die Bildungssysteme ähnlich historisch gewachsene sind wie in Österreich. Viele Kooperationsmöglichkeiten ergeben sich mit der ebenfalls im OeAD verankerten Nationalagentur Erasmus +, die das EU-Austauschprogramm für Studierende und Schüler/innen in der beruflichen Ausbildung sowie für Lehrlinge koordiniert. (Schluss) rei