Parlamentskorrespondenz Nr. 569 vom 22.05.2018

EU: Schutz vor Karzinogenen am Arbeitsplatz soll weiter verbessert werden

EU-Unterausschuss unterstützt Vorhaben der EU-Kommission

Wien (PK) – Einen weiteren Mosaikstein zur Stärkung der sozialen Säule der EU bildet die Karzinogene-Richtlinie. In der sozialen Säule wird unter anderem auch das Recht der ArbeitnehmerInnen auf ein gesundes, sicheres und geeignetes Arbeitsumfeld als einer der wichtigsten Grundsätze genannt. Das schließt auch den Schutz vor Karzinogenen ein. Gerade Krebs schädigt als eines der häufigsten arbeitsbedingten Gesundheitsprobleme in der EU Leben und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen – beinahe so stark wie Muskel-Skelett-Erkrankungen und Kreislauferkrankungen, hebt die Kommission hervor. Deshalb würden die Vorschriften ständig an die neuesten Erkenntnisse angepasst.

Das Vorhaben wurde von allen Seiten begrüßt. Sozialministerin Beate Hartinger-Klein unterstrich grundsätzlich die Bedeutung des ArbeitnehmerInnen-Schutzes und versicherte, dass Österreich während seiner Ratspräsidentschaft auch diesem Bereich großes Engagement widmen werde. So ist beispielsweise im September eine internationale Konferenz mit wissenschaftlichem Schwerpunkt geplant, im Oktober sollen die GeneraldirektorInnen der europäischen Arbeitsinspektionen zusammenkommen. Zudem liege eine Roadmap vor.

Ein besonderes Anliegen sei es ihr, an Krebs Erkrankten die bestmögliche Behandlung zu gewährleisten und die Belastung mit Karzinogenen am Arbeitsplatz weiter zu verringern, sagte Hartinger-Klein. Unerlässlich in diesem Zusammenhang sei die Bewusstseinsbildung sowohl bei den ArbeitnehmerInnen als auch bei den ArbeitgeberInnen. Ihr Ressort unterstütze daher die Betriebe im Hinblick auf Schutzmaßnahmen, denn manchmal würden auch kleinere Änderungen genügen, wie etwa Hygienemaßnahmen oder Zugangsbeschränkungen. Überdies helfe die AUVA bei der Implementierung von Präventionsmaßnahmen, informierte die Ministerin. Hartinger-Klein ersuchte auch die Abgeordneten, die Unternehmen auf einen diesbezüglichen europäischen Wettbewerb aufmerksam zu machen.

Die aus dem Jahr 2004 stammende Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit wurde 2016 aktualisiert. Derzeit fallen insgesamt 20 Karzinogene darunter. Ein weiterer Vorschlag wird derzeit im Europäischen Parlament verhandelt, nun liegt bereits ein dritter Vorschlag vor, der heute im EU-Unterausschuss beraten wurde. Dieser dient ebenfalls der Anpassung der Richtlinie an den Stand der Technik. Dazu werden in mehreren Schritten Grenzwerte für neue Stoffe und Gemische festgesetzt sowie Verfahren definiert, bei denen krebserzeugende Arbeitsstoffe freigesetzt werden.

So werden Grenzwerte für fünf neue Substanzen festgelegt: Arsensäure, Cadmium, Beryllium und deren Verbindungen sowie 4,4‘-Methylen-bis(2-chloranilin) (MOCA) und Formaldehyd. Bei drei dieser fünf Stoffe werden zusätzliche Hinweise wie Sensibilisierung der Haut und der Atemwege oder Hautdurchgängigkeit gegeben. Die Kommission schlägt von sich aus bei drei Stoffen eine zweistufige Grenzwertbsenkung mit Übergangsfristen bis zu 7 Jahren vor. In Österreich werden die Grenzwerte in der Grenzwerteverordnung (GKV) umgesetzt.

Die Abgeordneten aller Fraktionen äußerten ihre Unterstützung für den neuerlichen Richtlinienvorschlag. So bezeichnete Gudrun Kugler (ÖVP) die Gesundheit als eine wesentliche Schlüsselkomponente für Zufriedenheit am Arbeitsplatz. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch zeigte sich zuversichtlich, dass der Vorschlag bis zu einer Million Menschen mehr Schutz bringen werde.

Nachdem Gerald Loacker von den NEOS in diesem Zusammenhang einmal mehr den Schutz vor Rauchen am Arbeitsplatz thematisierte, meinte die Ministerin, sie setze alle Maßnahmen, um besonders Jugendliche vor aktivem und passivem Tabakkonsum zu bewahren. Der Schutz vor Emissionen durch Dieselmotoren am Arbeitsplatz stehe derzeit in Diskussion, bemerkte sie gegenüber Muchitsch und äußerte die Hoffnung, dass während der österreichischen Ratspräsidentschaft in dieser Frage etwas gelingen werde. Auf die kritische Anmerkung von Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ), auch die Ausdehnung der Arbeitszeit sei für die Gesundheit nicht förderlich, reagierte die Sozialministerin mit dem Hinweis, dass im Rahmen der Möglichkeit, 12 Stunden am Tag zu arbeiten, das Kontingent der Arbeitszeit gleich bleiben werde. (Fortsetzung EU-Unterausschuss) jan