Parlamentskorrespondenz Nr. 626 vom 01.06.2018

Volksanwaltschaft: Kinder- und Jugendpsychiatrie Österreichs unterversorgt

Bericht 2017 zu präventiven Menschenrechtskontrollen zeigt Handlungsfelder auf

Wien (PK) – Psychisch kranke Kinder und Jugendliche können in Österreich nicht automatisch mit einer altersgerechten Behandlung rechnen. Oft werden sie aufgrund von Platzmangel in die Erwachsenenpsychiatrie gesteckt, erhob die Volksanwaltschaft bei Kontrollbesuchen im Vorjahr. Neben einer Ausweitung der stationären Kinder- und Jugendpsychiatrie empfiehlt das Kontrollorgan des Nationalrats, flächenübergreifend mehr ambulante und teilstationäre Angebote zu schaffen, um den steigenden Bedarf abzudecken.

Insgesamt 495 präventive Menschenrechtskontrollen an Anhalteorten und bei Polizeieinsätzen führten die Kommissionen der Volksanwaltschaft 2017 durch. Die meisten Erstbesuche erfolgten in Psychiatrien, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen. Justizanstalten, Polizeiinspektionen und Polizeianhaltezentren wurden wiederholt besucht. Zu den 44 Anlassfällen, bei denen das Polizeiverhalten beobachtet wurde, gehörten Razzien, Abschiebungen und Demonstrationen.

Die Republik setzt mit diesem Nationalen Präventionsmechanismus (NMP) seit 2012 die UNO-Vereinbarung gegen Folter und andere Formen unmenschlicher Behandlung (OPCAT) um. Über 2.300 Einrichtungen wurden bisher kontrolliert, rund 300 Polizeieinsätze beobachtet. VertreterInnen des NMP arbeiteten im Vorjahr auch mit Bildungseinrichtungen für PolizistInnen und JustizwachebeamtInnen zusammen, um über die Menschenrechtskontrolle aus erster Hand zu informieren.

Psychiatrie: Bedarf und Angebote klaffen auseinander

Rund 165.000 Kinder und Jugendliche sind aufgrund einer psychischen Erkrankung behandunsbedürftig, schreibt die Volksanwaltschaft in ihrem Bericht (III-86 d.B.). Sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) bestünden jedoch strukturelle Defizite beim Versorgungsangebot. Anders als im Österreichischen Strukturplan Gesundheit vorgesehen, ist die Bettenzahl für KJP kaum gestiegen. 2016 waren es 392 Betten bei 16.552 PatientInnen mit psychischen Störungen in der Altersgruppe bis 19 Jahre. Die Behandlung dieser PatientInnen in der Erwachsenenpsychiatrie verletzt aus Sicht der Volksanwaltschaft menschenrechtliche und fachliche Standards, da den Bedürfnissen der Minderjährigen nicht adäquat Rechnung getragen werde. Maßnahmen zur Ausweitung der KJP in mehreren Bundesländern werden begrüßt, diese seien jedoch zu intensivieren und zügiger umzusetzen, unterstreicht das Kontrollorgan. Überdies brauche es ausreichend Ausbildungsplätze für angehende KJP-FachärztInnen.

Ein genereller Kritikpunkt der im NMP wirkenden Menschenrechtskommissionen an psychiatrischen Krankenanstalten sind die beengten räumlichen Verhältnisse, die oft die Intimsphäre der Patientinnen und Patienten einschränkten. Außerdem wurde 2017 mehrfach erhoben, dass Personen – etwa Menschen mit Behinderung – ohne medizinische Notwendigkeit zu Langzeitaufenthalten in psychiatrischen Kliniken untergebracht sind. Genauso beanstandeten die KontrollorInnen die Unterbringung psychiatrischer PatientInnen in Alten- und Pflegeheimen. Vor diesem Hintergrund plädiert die Volksanwaltschaft eindringlich dafür, die extramuralen Plätze zur Betreuung psychiatrisch erkrankter Menschen weiterhin zu erhöhen, sodass sich medizinisch nicht indizierte Spitalsaufenthalte vermeiden lassen.

Alten- und Pflegeheime nicht für Zukunft gerüstet

Ein "Zeitalter der Hochaltrigkeit und Pflege" sieht die Volksanwaltschaft aufgrund der demografischen Entwicklung in naher Zukunft hereinbrechen. Österreich ist darauf noch nicht vorbereitet, so der Befund, zumal harmonisierte Rahmenbedingungen - einheitliche Qualitäts-, Versorgungs-, und Finanzierungsstandards - für die stationäre Langzeitpflege fehlen. Damit auch sehr alte Menschen bei steigendem Pflegebedarf möglichst lange daheim wohnen können, seien leistbare mobile Dienste und Formen der 24-Stunden-Betreuung verstärkt zu fördern.

Zur Bewältigung der immer komplexeren Pflege in Heimen, die auch medizinische Routinetätigkeiten und gerontopsychiatrische Hilfe umfasst, gebe es nicht die nötigen Personalressourcen, so die Volksanwaltschaft. Seitens des Pflegepersonals wurden gegenüber den NMP-Kommissionen häufig Klagen über hohen Zeitdruck, extreme Arbeitsverdichtung, psychische und physische Belastung, schlechtes Arbeitsklima mit Hierarchiegefälle und laufende Dienstplanänderungen laut. Durch die Überlastung, so die Analyse, und die gerade nachts oft reduzierte Personalbesetzung würden Handlungen bzw. Unterlassungen toleriert, die dem Berufsethos widersprechen. Der Bericht schildert Vorfälle, bei denen die Körperpflege mit Grobheit erfolgte, HeimbewohnerInnen angeschrien oder mit Zimmerarrest bestraft wurden.

Wichtig sei, hält die Volksanwaltschaft fest, stationär aufgenommene Personen unabhängig von ihrer Pflege- und Hilfsbedürftigkeit als Menschen mit individuellen Rechten wahrzunehmen. Zum Schutz vor Gewalt oder Misshandlung bzw. willkürlicher Freiheitsentziehung müssten HeimbewohnerInnen in Langzeitpflege und ihre Angehörigen ausreichend Information über ihre Rechte und Beschwerdemöglichkeiten erhalten, wobei der Beschwerdeweg auch Angehörigen offenstehen solle.

Menschenrechtlich äußerst bedenklich ist in den Augen der Volksanwaltschaft die Verlegung sterbender HeimbewohnerInnen in Krankenhäuser, wenn Pflegehäuser über zu wenig Ressourcen für die palliative Pflege verfügen. Zwar haben mit 2017 laut Bericht 129 Alten- und Pflegeheime das 2004 gestartete Projekt Hospizkultur und Palliative Care durchlaufen, angesichts der rund 850 Pflegeheime Österreichs stehe eine vollständige Implementierung der ganzheitlichen Pflege Sterbender aber noch aus. Wichtig sei in diesem Zusammenhang neben spezialisiertem Wissen über Schmerztherapie und dem Umgang mit Demenz die Ermöglichung von sogenannten Vorsorgedialogen. Dabei sollen mögliche Wege des Sterbens, auch mit Optionen passiver Sterbehilfe, offen angesprochen werden, um die Selbstbestimmung der Betroffenen sicherzustellen.

Gewaltzunahme in Kinderheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Gewaltpräventive Konzepte mahnt die Volksanwaltschaft in Heimen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ein. In sozialpädagogischen Wohneinrichtungen und in Heimen für Minderjährige wurde 2017 erneut eine Zunahme der Gewaltbereitschaft festgestellt. Gerade sexuelle Gewalt sei bei BewohnerInnen, die oft selbst Opfer von Missbrauch wurden, im Steigen begriffen. Dennoch verfüge das pädagogische Personal über keine ausreichende Schulung zum Thema Gewaltprävention, heißt es im Bericht. Gefordert werden deswegen neben besserer Personalausstattung auch regelmäßige Fortbildungen der BetreuerInnen und Situationsüberprüfungen durch die Fachaufsichten der Länder. Eine Reduzierung der Gruppengrößen würde außerdem zur Deeskalation beitragen.

Zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in Kinderheimen betont die Volksanwaltschaft, diese dürften nur erfolgen, wenn sie der Situation und dem Alter angemessene pädagogische Ziele verfolgen. Ab 1. Juli 2018 sind gemäß Heimaufenthaltsgesetz derartige Praktiken an die BewohnerInnenvertretung zu melden, wenn in einer Einrichtung wenigstens drei psychisch kranke oder geistig behinderte Minderjährige betreut werden können.

Freiheitsbeschränkende Maßnahmen gehören auch zu den Defiziten, die der NMP bei Besuchen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung im Vorjahr feststellte. Immer wieder gingen die Behörden bzw. Anstaltsträger nicht auf die Empfehlungen der Kommissionen ein, etwa hinsichtlich Barrierefreiheit oder Selbstbestimmtheit. Ähnlich wie bei den Kinderheimen werden zudem Gewaltpräventionsschulungen für BetreuerInnen eingefordert. KlientInnen mit hohem Gewaltpotential dürften erst aufgenommen werden, wenn die Einrichtung auf potentielle Gefahren vorbereitet ist. Zu diesem Zweck hätten die Behörden Qualitätsstandards für den Opferschutz in solchen Einrichtungen zu erarbeiten.

Verbesserungen in Polizeianhaltezentren ausständig

Lange ist die Liste der Beanstandungen bei Polizeianhaltezentren, in denen Schubhäftlinge festgehalten werden. Unter anderem moniert die Volksanwaltschaft, Einschlusszeiten würden erlasswidrig ausgedehnt, der offene Vollzug binnen 48 Stunden nach Einlieferung dagegen nicht sichergestellt. Lichtunabhängige Videoüberwachung in Einzelhafträumen gebe es immer noch nicht, obwohl entsprechende Empfehlungen seit 2016 dem Innenministerium (BMI) bekannt seien. Immerhin habe das BMI zu letzterem Punkt eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Weiters umgesetzt werden müssten Standards zu den Beschäftigungs- und Freizeitmöglichkeiten der InsassInnen sowie für die Hygiene in Anhaltezentren – speziell im Sanitärbereich und bei den Schlafstätten. Unterbringungen in besonders gesicherten Zellen müssten ehestmöglich eine ärztliche Untersuchung des Häftlings nach sich ziehen.

Hinsichtlich der Anhaltungen in Polizeiinspektionen erinnert die Volksanwaltschaft, festgenommene Personen hätten Informations- und Verständigungsrechte. Grundsätzlich müssten Anhaltungen lückenlos und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Kinderrechte unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge beachten

Besonderen Anspruch auf staatlichen Schutz und Beistand haben gemäß UN-Kinderrechtskonvention unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Vor allem ältere, meist männliche, Jugendliche dieser Gruppe würden jedoch häufig in der Grundversorgung verbleiben, kritisiert die Volksanwaltschaft. Die dafür vorgesehenen Einrichtungen verfügten normalerweise nicht über die entsprechende Ausstattung. Festgehalten wird, dass minderjährige Geflüchtete zur Verarbeitung traumatischer Erfahrungen geprägt von Gewalt und Flucht an Orten untergebracht werden sollten, die räumlich und therapeutisch die Anforderungen der Kinder- und Jugendhilfe erfüllen. Weiters seien die Ausbildungsmöglichkeiten für minderjährige Asylwerbende, die nicht mehr schulpflichtig sind, zu verbessern.

Maßnahmenvollzug: Reform reicht nicht aus

Die Reform des Maßnahmenvollzugs weist laut Volksanwaltschaft Mängel auf. Zwar begrüßt das Kontrollorgan, dass die 2017 angestoßene Initiative zur menschenwürdigeren Unterbringung von psychisch kranken Menschen, die straffällig geworden sind, künftig nur noch in therapeutischen Zentren erfolgen soll. Doch regle der Reformentwurf nicht die Vorgaben zur Verhängung des Maßnahmenvollzugs. Psychologische Gutachten beispielsweise müssten nicht zwingend erstellt werden. Überdies fehlen der Volksanwaltschaft angemessene Vorkehrungen für jugendliche Straftäter, etwa die zeitliche Befristung der Maßnahme. Zu lange Anhaltungen im Maßnahmenvollzug ergäben sich nicht zuletzt aus der zu geringen Zahl an sozialtherapeutischen Wohneinrichtung zur Nachbetreuung, vor allem für Jugendliche und Menschen mit Behinderung, wird moniert.

Allgemein weist der Bericht in Justizanstalten auf Lücken bei der angemessenen Unterbringung, Betreuung und Therapie bei Strafgefangenen mit psychischen Besonderheiten und bei weiblichen Inhaftierten hin.

Weniger Kritik an Polizeieinsätzen

Verbesserungen gab es 2017 bei den Polizeieinsätzen, wie die Kommissionen der Volksanwaltschaft im Zuge ihrer Beobachtungen feststellten. Gerade bei Demonstrationen verband die Polizei ihre Befehls- und Zwangsgewalt häufiger mit deeskalierenden Maßnahmen. Kritische Anmerkungen macht die Volksanwaltschaft einmal mehr in Bezug auf einige Abschiebungsvorgänge, speziell in Verbindung mit Kindern. Beispielsweise gab es Fälle, in denen Familien bei der Abschiebung getrennt wurden, kein/e Dolmetscher/in verfügbar war oder der Zeitpunkt der Abschiebung dem Kindeswohl zuwiderlief. Generell legt die Volksanwaltschaft Wert darauf, über bevorstehende Einsätze informiert zu werden, wie dies in einem Erlass des Innenministeriums geregelt ist. 2017 war der NMP einige Male nicht verständigt worden. (Schluss) rei