Parlamentskorrespondenz Nr. 632 vom 05.06.2018

Neu im Finanzausschuss

Automatischer Datenaustausch über Finanzkonten und länderbezogene Berichte wird sichergestellt

Wien (PK) – Der automatische Datenaustausch über Finanzkonten ausländischer Bankkunden soll im September 2018 mit 60 Vertragsstaaten für das Jahr 2017 durchgeführt werden. Um dies auch mit jenen Vertragsparteien zu ermöglichen, die erst nach Österreichs Unterzeichnung dem Abkommen (AIA-Abkommen) beigetreten sind, muss ein neuer Vertrag unterzeichnet werden. Ohne diese Erklärung ist der Datenaustausch nur für Zeiträume möglich, in denen das Amtshilfeübereinkommen bereits beiderseits anwendbar war.

Konkret erklärt Österreich nun, dass der automatische Informationsaustausch nach dem globalen Standard der OECD für jene Staaten, die ebenso eine Erklärung abgeben, ab 2018 gilt (154 d.B.). Möglich gemacht wird dies durch eine Bestimmung im Amtshilfeübereinkommen, die bei gegenseitigem Einverständnis automatischen Informationsaustausch auch für frühere Zeitpunkte zulässt. Von österreichischer Seite wurde das Abkommen bereits 2014 ratifiziert.

In den Erläuterungen des Staatsvertrags wird darauf hingewiesen, dass ohne diese Erklärung eine erhebliche zeitliche Lücke zwischen der Unterzeichnung des Amtshilfeübereinkommens und dem erstmaligen Austausch von Daten entstünde. Ziel der Initiative ist die Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen sowie die Transparenz bei Finanzkonten in Steuersachen. Für die Gültigkeit muss neben dem Nationalrat auch der Bundesrat seine Zustimmung zu dem Übereinkommen erteilen.

Gleiches soll für den automatischen Austausch länderbezogener Berichte gelten (153 d.B.). Aufgrund der derzeitigen Rechtslage können nicht alle Vertragsparteien die Berichte austauschen. Um einen Tausch bereits für 2016 zu ermöglichen, ist es erforderlich, die gegenseitige Amtshilfe für diesen Zeitraum zuzulassen. (Schluss) gro