Parlamentskorrespondenz Nr. 638 vom 05.06.2018

Temporäre Freigaben von Pannenstreifen sollen Stau- und Unfallgefahr verringern

Verkehrsausschuss beschließt Änderungen der Regeln für Gefahrguttransporte

Wien (PK) - Zwei aktuelle Novellen im Verkehrsbereich fanden heute die Billigung des Verkehrsausschusses. Zustimmung für die die temporäre Freigabe von Pannenstreifen zur Reduzierung von Staus auf Autobahnen kam von den Koalitionsparteien und der Liste Pilz, während SPÖ und NEOS die Sinnhaftigkeit der Maßnahme anzweifeln. Einstimmig passierten den Ausschuss Änderungen der Regelungen für die Gefahrgutbeförderung, die besonders die Luftfahrt betreffen.

Die NEOS wollen durch eine Änderung der Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) erreichen, dass digitale Vignetten rasch benützt werden können. Der Antrag wurde einstimmig dem Justizausschuss zugewiesen.

Keine Zustimmung bei den anderen Fraktionen fand die Liste Pilz für die Forderung einer Entrümpelung der Straßenverkehrsordnung von Bestimmungen, die ihrer Ansicht nach dem Fahrradverkehr unnötige Beschränkungen auferlegen. Der Antrag wurde damit abgelehnt.

Temporäre Freigabe von Pannenstreifen auf geeigneten Autonbahnstrecken wird möglich

Mit einer Novelle der Straßenverkehrsordnung soll die temporäre Freigabe von Pannenstreifen ermöglicht werden (146 d.B.). Durch einen besseren Verkehrsfluss von bestimmten hochbelasteten Autobahnabschnitten während der Spitzenzeiten hoffe man Staus zu verringern und die Verkehrssicherheit zu steigern, argumentierte Verkehrsminister Norbert Hofer. Die temporäre Pannenstreifenfreigabe werde bereits in Deutschland, England, den Niederlanden und der Schweiz als schnell umsetzbare Maßnahme zur Kapazitätserweiterung des hochrangigen Straßennetzes genutzt.

FPÖ-Abgeordneter Christian Pewny sah den Vorschlag als sinnvoll und brachte einen Abänderungsantrag der Koalitionsparteien ein, der technische Klarstellungen enthält. Johann Singer (ÖVP) wies darauf hin, dass die Regelung nur auf geeigneten Autobahnabschnitten gelten werde, die durch Verordnung festgelegt werden sollen.

Ausschussobmann Alois Stöger kritisierte die Novelle als populistische Maßnahme, die wenig bringe. Für eine Freigabe von Pannenastreifen gebe es bereits jetzt ausreichende gesetzliche Handhaben für den Minister. Aus Sicht von Abgeordnetem Dietmar Keck (SPÖ) sind einige Formulierungen zu ungenau, um der Novelle die Zustimmung geben zu können. Zudem gebe es in Österreich zu wenige Pannenstreifen, die so gut ausgebaut seien, dass eine solche Regelung überhaupt sinnvoll eingesetzt werden könne. Diese Sicht teilte NEOS-Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, der unter anderem die Frage der zusätzlichen Kosten als nicht beantwortet sah. Diesen Punkt sprach auch Abgeordnete Martha Bißmann (PILZ) an. Verkehrsminister Hofer erklärte, die Regelung sei tatsächlich nur für Hotspots gedacht, keinesfalls wolle man Pannenstreifen generell freigeben oder gar abschaffen. Bauliche Maßnahmen in Form von zusätzlichen Fahrbahnen würden ein Vielfaches der Kosten verursachen, die für Adaptierungen der Pannenstreifen an diesen Stellen notwendig sind. Erprobt werden soll die Regelung ab Juli auf einem Abschnitt der Ostautobahn Richtung Flughafen Schwechat, etwas später auf der A1 im Bereich Wallersee sowie auf der Inntalautobahn bei Innsbruck West. – Die Novelle wurde unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Liste Pilz angenommen.

Gefahrgutbeförderungsgesetz wird aktualisiert

Einstimmigkeit gab es für die Novellierung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBG (72. d.B.). Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Bestimmungen in der Luftfahrt, wo durch eine EU-Verordnung Änderungen in Bezug auf die gewerbliche und nichtgewerbliche Beförderung gefährlicher Güter eingetreten sind.

Dietmar Keck (SPÖ) und Franz Leonhard Eßl (ÖVP) verwiesen darauf, dass die Änderungen im Sinne von Anpassungen an aktuelles EU-Recht und an internationale Übereinkommen vorgenommen werden. Eßl begrüßte auch, dass dabei die Erfahrungen von betroffenen Wirtschaftskreisen und Behörden berücksichtigt wurden. Für NEOS-Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff waren die Regelungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge und für Dienstleister nicht schlüssig erklärbar. Bundesminister Hofer verwies darauf, dass es darum gehe, Missbrauch zu verhindern, indem ausgeschlossen wird, dass Dienstleister gewisse Fahrzeuge verwenden, um Bestimmungen für Fahrguttransporte zu umgehen.

NEOS wollen Regelung für rasche Gültigkeit von digitalen Vignetten 

Mit einem Initiativantrag will NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker erreichen, dass eine digitale Vignette sofort nach dem Kauf genutzt werden kann (207/A). Aufgrund des derzeit geltenden Rücktrittsrechts beim Kauf von Online-Produkten könne die digitale Vignette erst 18 Tage nach Kauf ihre Gültigkeit erhalten, erläuterte NEOS-Verkehrssprecher Douglas Hoyos-Trauttmansdorff die Problematik. Der Kauf digitaler Vignetten solle daher in die Liste jener Fälle aufgenommen werden, für die diese Bestimmung des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) nicht gilt. Christian Hafenecker (FPÖ) und Dominik Schrott (ÖVP) meinten, diese Frage sollte gelöst werden, allerdings sei damit der Justizausschuss zu befassen. Auch SPÖ-Abgeordneter Walter Bacher sprach sich für eine rasche Lösung aus.

Verkehrsminister Hofer bestätigte, dass er mit Justizminister Josef Moser zu diesem Anliegen bereits Kontakt aufgenommen habe. Die derzeitige Regelung beruhe auf einer EU-Verordnung, er hoffe, dass es bald eine Lösung auf europäischer Ebene gibt. Bis dahin wolle er bereits Maßnahmen setzen, damit digitale Vignetten an möglichst vielen Verkaufsstellen genauso erworben werden können wie Klebevignetten und damit sofortige Gültigkeit haben.

Der Ausschuss fasste einstimmig den Beschluss einer Rückverweisung des Antrags an das Plenum des Nationalrats, damit eine Zuweisung an den Justizausschuss erfolgen kann.

Liste Pilz: Benachteiligung des Radverkehrs in StVO beenden

Keine Unterstützung aus den anderen Fraktionen erhielt Martha Bißmann von der Liste Pilz für ihren Vorstoß zur Entrümpelung der Straßenverkehrsordnung (StVO) von Regelungen, die RadfahrerInnen benachteiligen (268/A(E)). Der Antrag wurde damit mehrheitlich abgelehnt. Ein konkretes Beispiel einer überholten Regelung ist laut Bißmann eine Stelle in § 68 Abs. 3a StVO, wo RadfahrerInnen für die Annäherung an ungeregelte Kreuzungen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h vorgeschrieben wird.

Für NEOS-Verkehrssprecher Douglas Hoyos-Trauttmansdorff ist der Antrag in einigen Punkten zu wenig konkret, um ihm zustimmen zu können. Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) und Christian Hafenecker (FPÖ) sind der Meinung, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen für RadfahrerInnen an Kreuzungen im Sinne eines guten Auskommens aller VerkehrsteilnehmerInnen miteinander sehr wohl sinnvoll seien. Gerade wenn man den Radverkehr fördern wolle, wie es die Regierung plane, müsse es wie für andere Verkehrsträger auch für ihn Regeln geben. (Fortsetzung Verkehrsausschuss) sox