Parlamentskorrespondenz Nr. 675 vom 13.06.2018

Einheitliche Standards für Strom-, Wasserstoff- und Erdgastankstellen werden umgesetzt

Nationalrat beschließt außerdem einstimmig Schutz von Biodiversität und Insolvenzschutz bei Pauschalreisen

Wien (PK) – Einheitliche Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe sowie der Schutz von Biodiversität standen im Nationalrat heute ebenso zur Debatte wie der Insolvenzschutz bei Pauschalreisen. Die Umsetzung der EU-Vorgaben etwa für öffentlich zugängliche E-Tankstellen befürworteten die Abgeordneten mehrheitlich. Kritik kam von der SPÖ, unter anderem an mangelnder Transparenz und Vergleichbarkeit der Preise.

Einstimmig beschlossen wurden sowohl die Umsetzung der UN-Konvention zum Schutz von Biodiversität, als auch der Insolvenzschutz bei Pauschalreisen in der Gewerbeordnung nach EU-Vorgaben.  

Einheitliche Standards für Strom-, Wasserstoff- und Erdgastankstellen

Zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, gleichzeitig soll das Gesetz ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren beenden. Der heutige Beschluss im Nationalrat dafür erfolgte mehrheitlich gegen die Stimmen der SPÖ. Die NEOS unterstützten die Vorlage mit "Bauchweh", wie Douglas Hoyos-Trauttmansdorff es ausdrückte.

Konkret legt der Entwurf Verordnungsermächtigungen fest, um die Implementierung der erforderlichen technischen Spezifikationen für Strom-, Wasserstoff- und Erdgastankstellen zu gewährleisten. Normiert werden darüber hinaus auch bestimmte Pflichten, die der Betreiber eines öffentlich zugänglichen Ladepunktes zu erfüllen hat.

Gerade in Zeiten des Klimawandels sei die Vorlage ein enorm wichtiges Dossier, sagte Jörg Leichtfried (SPÖ). Es bedürfe vieler Maßnahmen, diese sei eine davon, und die SPÖ hätte gerne zugestimmt. Allerdings würden wesentliche Vorgaben für Transparenz und Vergleichbarkeit der Preise für NutzerInnen fehlen, so Leichtfried. Diesbezügliche Einwände wurden im Vorfeld nicht zur Kenntnis genommen, daher könne seine Fraktion nicht zustimmen.

Auch die NEOS zeigten sich mit der Vorlage nicht vollends zufrieden, stimmten dem Gesetzesentwurf aber doch zu, weil er in die richtige Richtung gehe. Es sei notwendig, einen stärkeren Markt für alternative Beförderungsmethoden zu schaffen, sagte Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, was mit dem Gesetz auch passiere. Allerdings hält er es für falsch, hier föderalistisch vorzugehen und die Ausführungsgesetzgebung den Ländern zu überlassen. Das bringe einen enormen administrativen Aufwand für die Netzbetreiber, kritisierte er. Diese Kritik ließ Ministerin Elisabeth Köstinger nicht gelten, da die Ausführungsgesetzgebung der Länder nicht mehr enthalten sei. Hoyos-Trauttmansdorff ortete auch einen Mangel an Rechtssicherheit bei der öffentlichen Zugänglichkeit von Ladestationen.

Den einzelnen Bürger in den Prozess Richtung alternative Kraftstoffe mitzunehmen und möglichst nicht mit Verboten zu arbeiten, ist Josef Lettenbichler (ÖVP) wichtig. Mit dem Gesetz werde sich die Situation sowohl für BenutzerInnen, als auch für BetreiberInnen verbessern, ist er überzeugt. Lettenbichler zufolge stehen damit in Zukunft mehr Lademöglichkeiten zur Verfügung. E-Tankstellen müssen darüber hinaus von allen benutzt werden können, BetreiberInnen erhalten aber auch Planungssicherheit durch einheitliche Standards, so der ÖVP-Abgeordnete. Insgesamt werden aus seiner Sicht mit der Umsetzung die E-Mobilität sowie alternative Kraftstoffe attraktiver. Begrüßt wurde das Gesetz auch von seinen Klubkollegen Christoph Stark und Gabriel Obernosterer (beide ÖVP). Es gehe um eines der nachhaltigsten Zukunftsthemen, sagte Stark und um die Stärkung des öffentlichen Verkehrs und des ökologischen Privatverkehrs. Stark zeigte sich überzeugt davon, dass die E-Mobilität tausende Arbeitsplätze schaffen und die Wertschöpfung erhöhen werde. Er begrüßte vor allem den erleichterten Zugang zu den Ladestationen. Obernosterer unterstrich die Bedeutung der einheitlichen Standards auch für den Tourismus.

Als absolut notwendig bezeichnete Wolfgang Klinger (FPÖ) das Gesetz, auch um ein Vertragsverletzungsverfahren zu beseitigen. Um E-Mobilität zu fördern, bedürfe es darüber hinaus Transportleitungen für die Energie, etwa Starkstromleitungen. Klinger verwies zudem auf das Ausbaupotential der heimischen Wasserkraft. Diese wäre auch dazu geeignet, Österreich autark von Stromimporten zu machen.

Ebenso unterstrich Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger die Bedeutung dieses Gesetzes, auch vor dem Hintergrund, dass seit dem Jahr 2016 die CO2 – Emissionen wieder im Steigen begriffen sind. Es gelte daher, die Attraktivität alternativer Verkehrsmittel zu erhöhen. Die Ziele, die man sich dabei gesetzt habe, seien ambitioniert aber machbar, sagte die Ministerin, man brauche nur die entsprechenden Rahmenbedingungen und dazu leiste das Gesetz einen wesentlichen Beitrag. Köstinger betonte, das notwendige dichte Netz an öffentlichen Ladestationen werde – mit sinnvollen Ausnahmen - von jedem benützt werden können. Das Gesetz biete auch die Grundlage für einheitliche Stecker-Standards.

Umsetzung der UN-Konvention zum Schutz von Biodiversität 

Die Zustimmung aller Parlamentsfraktionen bekam die Umsetzung der UN-Biodiversitätskonvention, das vor allem biodiversitätsreichen Entwicklungsländern beim Erhalt ihrer genetischen Ressourcen helfen soll. Eine unkontrollierte Ausbeutung des Genmaterials, das etwa bei landwirtschaftlichen Züchtungen verwendet wird, will man durch ein Regelwerk zur fairen Verteilung beim Einsatz dieser Ressourcen hintanhalten. Umgesetzt wird die Konvention durch das Protokoll von Nagoya.

Alle Redner begrüßten die Ziele der Konvention und des Protokolls, nämlich eine globale Gerechtigkeit zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern sowie den Kampf gegen die Biopiraterie. Dominik Schrott (ÖVP) bedauerte jedoch, dass die Umsetzung aufgrund der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern sehr spät erfolgt sei. Er plädierte daher für eine zeitgemäße Verteilung der Kompetenzen und die Zusammenführung von Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung. Walter Rauch (FPÖ) hob vor allem den Artenschutz und den nachhaltigen Schutz von Ökosystemen hervor. Sowohl Erwin Preiner (SPÖ) als auch Peter Schmiedlechner (FPÖ) wiesen auf die verbesserten Möglichkeiten im Hinblick auf die Kooperation in der Forschung hin. Es werde auch der Zugang zu Forschungsergebnissen erleichtert, sagte Schmiedlechner. Für Preiner bietet die Konvention zudem eine gute Handhabe, um der unkontrollierten Ausbeutung genetischer Ressourcen entgegenzuwirken.  

Österreich unterstütze die Umsetzung des Protokolls vollinhaltlich, sagte Bundesministerin Elisabeth Köstinger. Es gehe um eine angemessene Aufteilung bei der Nutzung genetischer Ressourcen, und die Basis dafür sei ein verlässlicher und transparenter Zugang dazu. Die Thematik stelle eine klassische Querschnittsmaterie dar, wobei ihr Ministerium federführend sei. Man sei jetzt dabei, die gesetzliche Umsetzung inklusive Kontrollmechanismen und Sanktionen auszuarbeiten, informierte sie die Abgeordneten.

Insolvenzschutz bei Pauschalreisen: Einstimmige Umsetzung der EU-Vorgaben in der Gewerbeordnung

Einhellig beschlossen die Abgeordneten zuvor Änderungen in der Gewerbeordnung, um die Bestimmungen über den Insolvenzschutz bei Pauschalreisen im Einklang mit EU-Vorgaben zu regeln. Die Novelle sieht entsprechende Verordnungsermächtigungen vor und richtet zudem eine zentrale Kontaktstelle beim Wirtschaftsministerium zur Erleichterung der Verwaltungskooperation mit ähnlichen Kontaktstellen anderer Mitgliedstaaten ein. Durch den Einbau des Verzeichnisses der Reiseveranstalter in das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) wird darüber hinaus sämtlichen aus der Pauschalreiserichtlinie resultierenden Meldeverpflichtungen – insbesondere dem Nachweis des Insolvenzschutzes – nachgekommen. Gabriel Obernosterer von der ÖVP begrüßte das Gesetz explizit, da es weniger Bürokratie für Hoteliers und Wirte bringe. (Fortsetzung Nationalrat) mbu/jan