Parlamentskorrespondenz Nr. 678 vom 13.06.2018

Köstinger: Umsetzung der Aarhus-Konvention kommt noch vor Sommer

Nationalrat verabschiedet Novelle zur Umsetzung der EU-Quecksilber-Richtlinie

Wien (PK) – Mit einem Quecksilberverbot und einem harmonisierten Meldesystem für medizinisch genutzte Chemikalien passte der Nationalrat in seiner heutigen Sitzung das Chemikaliengesetz, das Wasserrechtsgesetz und das Abfallwirtschaftsgesetz an europäisches Recht an. Die Abgeordneten stimmten mehrheitlich für die Änderung. Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger unterstrich, dass mit dieser Umsetzung das Miramata-Übereinkommens erfüllt sei und kündigte an, dass die Umsetzung der Aarhus-Konvention zur Bürgerbeteiligung in Umweltverfahren noch vor dem Sommer in Begutachtung geschickt werde. Zur Debatte stand im Plenum auch ein Antrag der NEOS, wonach in Folge des Kärntner HCB-Vorfalls die Altlastenentsorgung schärferen Vorgaben unterliegen sollte. Dieser blieb allerdings in der Minderheit.

SPÖ vermisst ausreichenden ArbeitnehmerInnenschutz bei Umsetzung der EU-Quecksilber-Richtlinie

Bei der Umsetzung der EU-Quecksilber-Richtlinie ortete Robert Laimer (SPÖ) Einflussnahme der Wirtschaftskammer. An sich wäre die Umsetzung eine reine "Formsache" gewesen, doch habe ein im Umweltausschuss eingebrachter Abänderungsantrag Verschlechterungen der Maßnahme gebracht. Der Antrag habe die von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) begrüßte Meldepflicht abgeschwächt und damit den AbeitnehmerInnenschutz zugunsten der Wirtschaft abgeschwächt. Begründet sei dies mit einem erhöhten Aufwand worden, den Laimer im digitalen Zeitalter nicht erkennen kann.

Mit dem Abänderungsantrag sei eine praktikable Lösung gefunden worden, zeigte sich Franz Hörl (ÖVP) erfreut über die Umsetzung der EU-Quecksilber-Richtlinie. Die österreichische Meldepraxis werde dadurch an die europäische angepasst und klargestellt werde, welche Behörde zuständig ist. In der Novelle werde deutlich, dass Umwelt und Gesundheit im Vordergrund stehen. Dem schloss sich auch Josef Riemer (FPÖ) an, der darin die Umsetzung des Regierungsprogramms in Bezug auf Quecksilber sieht, um das vom Menschen in Umlauf gebrachte Quecksilber zu reduzieren. Dass sich Österreich als eines der ersten Länder zur Umsetzung des Miramata-Übereinkommens zur Lösung des globalen Problems Quecksilber verpflichtet hat, strich Martina Diesner-Wais (ÖVP) positiv hervor. Mit der Novelle sei ein weiterer Baustein zum Wohl der Menschen und der Umwelt hinzugefügt worden.

HCB-Skandal schlägt keine Wellen

In seinem Antrag zur Verschärfung von Vorschriften zur Beseitigung von gefährlichen Altlasten habe er sich an einer Bürgerinitiative von Betroffenen des HCB-Skandals im Kärntner Görschitztal orientiert, unterstrich Michael Bernhard (NEOS). Basierend darauf gehe es in seinem Antrag unter anderem darum, Maßnahmen zu treffen, um solche Vorfälle künftig zu vermeiden. Dass es sich dabei um ein nach wie vor dringliches Thema handle, verdeutlichte Bernhard anhand einer Asbest-Deponie im Steirischen Frohnleiten, in dessen Umgebung MitarbeiterInnen und AnwohnerInnen gefährlichem Staub ausgesetzt seien.

Dem Antrag der NEOS konnte Franz Hörl (ÖVP) wenig abgewinnen. Bei der Entsorgung von Blaukalk seien Gesetze nicht eingehalten worden und eine Verschärfung dieser würde in solchen Fällen auch weiterhin nichts nützen. Ähnlich sah dies auch Erwin Angerer (FPÖ), der zwar den Antrag zum sensiblen Thema HCB begrüßte, aber auch den Umgang der Kärntner Landesregierung mit dem Vorfall kritisierte.

Köstinger kündigt Begutachtung der Umsetzung der Aarhus-Konvention noch vor Sommer an

Mit der Umsetzung der EU-Quecksilber-Richtlinie sieht Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger das Miramata-Übereinkommen erfüllt. Dadurch würde das vom Menschen in Umlauf gebrachte Quecksilber reduziert, indem es sukzessive durch umweltfreundliche Alternativen ersetzt wird. Eine Verschlechterung der Schutzstandards sei nicht vorgenommen worden, sondern lediglich nationale Bestimmungen aufgehoben worden, die auf EU-Ebene geregelt werden. Positiv strich sie außerdem hervor, dass das Umweltbundesamt die zuständige Meldebehörde bleibt. Der Kritik von Robert Laimer und Michael Bernhard, wonach BürgerInnen zu wenig in Umweltfragen einbezogen würden, entgegnete Köstinger, dass sie die Umsetzung der Aarhus-Konvention noch vor dem Sommer in Begutachtung schicken werde. (Fortsetzung Nationalrat) see