Parlamentskorrespondenz Nr. 687 vom 14.06.2018

Nationalrat einig über gesetzliche Verankerung des Schülerparlaments

Einfacherer Nachweis der Deutschkompetenz für LehrerInnen an Privatschulen

Wien (PK) – Das Schülerparlament wird gesetzlich verankert, so der einstimmige Beschluss im heutigen Nationalrat. Einig waren sich die Abgeordneten auch darüber, dass in einem nächsten Schritt die politische Bildung ab der 5. Schulstufe eingeführt werden soll.

Darüber hinaus wurden Vereinfachungen für PrivatschullehrerInnen beschlossen. Der Nachweis von Deutschkompetenzen muss nicht mehr durch ein C1-Zertifikat erbracht werden, sondern ein Maturazeugnis oder Studienabschluss mit deutscher Sprache reichen für die Anerkennung.

Schülerparlament wird rechtlich verankert

Das seit Jahren bestehende Schülerparlament wird nun gesetzlich verankert, indem es im Schülervertretungsgesetz aufscheint. Im Rahmen einer Vollversammlung von 160 Mitgliedern tritt dieses einmal im Jahr zusammen und übermittelt seine Ergebnisse an den Unterrichtsausschuss des Parlaments, wo darüber diskutiert wird. Die Abgeordneten waren sich bei dem Thema einig, wenn auch die SPÖ in dieser Frage weitergehen möchte. Als nächstes Ziel soll die politische Bildung ab der 5. Schulstufe eingeführt werden, so der breite Tenor.

Dies ist die erste Reform des Schülervertretungsgesetzes seit 28 Jahren, zeigte sich Nico Marchetti (ÖVP) erfreut über die gemeinsame Linie der Parlamentsparteien. Künftig müssen wir uns mit den Inhalten auseinandersetzen, meinte Fraktionskollegin Eva-Maria Himmelbauer, die an der Etablierung der politischen Bildung an den Schulen arbeiten möchte.

Seitens der SPÖ strebte Sonja Hammerschmid nach einem größeren Demokratiepaket, das nicht nur zur politischen Bildung ab der ersten Sekundarstufe verpflichtet, sondern auch Schülerparlamente an jeder einzelnen Schule vorsieht. In diesem Sinne will sie eine positive Einstellung zur Politik vermitteln. Je höher das politische Vorwissen, desto höher die Wahlbeteiligung, führte sie aus.

Junge Menschen sind politisch interessiert, entgegnete Wendelin Mölzer (FPÖ). Um ihnen das notwendige Rüstzeug mitzugeben, warb er beispielsweise für eine Teilnahme in der Demokratiewerkstatt des Parlaments. Auch Oppositionsabgeordnete Stephanie Cox (PILZ) will junge Menschen zur Partizipation anregen und freute sich über den gemeinsamen Weg im Parlament.

Obwohl er den heutigen Entschluss als wichtigen Schritt ansieht, vermisste Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) die Implementierung der politischen Bildung in die Lehrpläne.

Einfacherer Sprachnachweis für PrivatschullehrerInnen

Mit der Bildungsreform 2017 wurde im Sinne eines qualitätsvollen Unterrichts die erforderliche Sprachkompetenz für LehrerInnen an Privatschulen auf C1-Niveau festgelegt. Ein entsprechender Sprachnachweis ist vorgeschrieben. Künftig reicht dafür ein Reifeprüfungszeugnis oder Studienabschluss mit der Unterrichtssprache Deutsch, was mit einem C1-Zertifikat gleichgestellt wird. Von der Nachweispflicht ausgenommen sind Lehrkräfte, die als Native Speaker an Internationalen Schulen unterrichten.

Ein Nachweis, Deutsch auf C1-Niveau zu beherrschen, lasse sich bereits aus Reifeprüfungszeugnissen oder Studienabschlüssen mit der Unterrichtssprache Deutsch ablesen, argumentierte Rudolf Taschner (ÖVP). Mit der Änderung werde ein gutes Gesetz weiter verbessert. Grundsätzlich gelte es, den Bildungshunger von Kindern zu fördern. Die Schule in Österreich befinde sich auf einem guten Weg, so Taschner. Ähnlich sah dies auch SPÖ-Abgeordneter Erwin Preiner. Die PädagogInnen in Österreich – egal ob in privaten oder öffentlichen Schulen – leisten nachhaltig gute Arbeit, sagte er und setzte sich für die Finanzierung der institutionellen Kinderbetreuung ein. (Fortsetzung Nationalrat) gro


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