Parlamentskorrespondenz Nr. 734 vom 20.06.2018

Neu im Sozialausschuss

Schwerpunkt Soziales: Gedenkdienst, Krankenversicherung, Pensionen

Wien (PK) – In einem gemeinsamen Antrag machen sich SPÖ, NEOS und Liste Pilz für den Erhalt des Gedenkdienstes stark. Die SPÖ pocht zudem auf die Leistungsharmonisierung bei sämtlichen Krankenversicherungen Österreichs, die NEOS nehmen Luxuspensionen und Invaliditätspensionen ins Visier.

Gedenkdienst budgetär absichern

Die Opposition zeigt sich alarmiert über die prekäre Budgetsituation des österreichischen Gedenkdienstes. Gemeinsam mit seinen Trägervereinen leiste dieser einen wichtigen Betrag zur Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus sowie für die Vermittlung von Menschenrechten und Toleranz, betonen Sabine Schatz (SPÖ), Douglas Hoyos (NEOS) und Alma Zadic (PILZ) in ihrem Antrag (277/A(E) ) auf ausreichende Dotierung der Gedenkarbeit.

Zur Untermauerung ihrer Forderung weisen die AntragstellerInnen darauf hin, dass Österreich erst in den 1990er Jahren seine Mitschuld an und Verantwortung für die NS-Gräuel offiziell eingestanden hat. Die aktuelle Regierung wiederhole das Bekenntnis zur Erinnerungskultur in ihrem Programm, stelle aber nicht ausreichend Budgetmittel zur Verfügung, um die Gedenkdienstarbeit abzusichern, kritisieren Schatz, Hoyos und Zadic und fordern auch eine bessere soziale Absicherung der Gedenkdienstleistenden. Angesichts bürokratischer Hindernisse bei der Umsetzung im Rahmen des Freiwilligengesetzes sollten die rechtlichen Bestimmungen außerdem evaluiert werden.

Leistungsharmonisierung bei Krankenversicherungen vollständig umsetzen

Von der SPÖ kommt ein Aufruf an Sozialministerin Beate Hartinger-Klein, eine Leistungsharmonisierung bei tatsächlich allen Krankenversicherungsträgern Österreichs durchzuführen (305/A(E)). Bereits 2017 sei eine vollständige Angleichung der Leistungen in der Trägerkonferenz beschlossen worden, so Sozialsprecher Josef Muchitsch (SPÖ), um beispielsweise die Zuschusshöhen für medizinische Dienste bei den Gebietskrankenkassen und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) zu vereinheitlichen und Selbstbehalte abzuschaffen. Dennoch stelle das Regierungsprogramm nun einzig auf eine Harmonisierung innerhalb der Gebietskrankenkassen ab, kritisiert Muchitsch.

Solidaritätsbeiträge für Luxuspensionen konsequent einheben

Mehr Solidarität von BezieherInnen hoher Pensionen aus staatlichen und halbstaatlichen Bereichen mahnen die NEOS ein. Ihr Sozialsprecher Gerald Loacker ortet im geltenden Sonderpensionenbegrenzungsgesetz, mit dem diese Ruhebezüge mittels Solidaritätsbeiträgen zusätzlich besteuert werden, mehrere Lücken, die es zu schließen gelte (283/A(E) ). So müssten vor Anwendung der Solidaritäts-Progressionssätze beim Bezug von mehreren (halb)staatlichen Pensionen die Einzelpensionen zunächst zusammengerechnet werden, auch seien alle Geburtenjahrgänge miteinzubeziehen. Überdies habe die Regierung Sorge dafür zu tragen, dass der rechtliche Rahmen des Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes von Bund und Ländern ausgeschöpft wird, erklärt Loacker mit Verweis auf eine Rechnungshofprüfung, wonach die Gebietskörperschaften hier säumig sind.

"Invaliditätspension neu" besser regeln

Die erhoffte Budgetentlastung durch die 2014 eingeführte Invaliditätspension neu ist aus Sicht Gerald Loackers nicht eingetreten. Vielmehr habe der Verbleib der meisten BezieherInnen in der medizinischen Rehabilitation, die mehr Geldleistungen und Betreuungsaufwand erfordere als die berufliche Rehabilitation, bis 2018 zu einem zusätzlichen Aufwand von rund 100 bis 200 Mio. € geführt.

In seinem Verbesserungsvorschlag (284/A(E) ) für die Bestimmungen zur neuen Invaliditätspension regt Loacker an, die Zielgruppe der AnwärterInnen genauer zu definieren und die geeigneten Personengruppen in Clustern unter der Gesamtverantwortung eines einzigen Versicherungsträgers gezielter zu betreuen. Neben diesem verbesserten Case-Management müsse der Berufsschutz gelockert werden, damit Umschulungen häufiger erfolgen. In monetärer Hinsicht empfiehlt der Antragsteller, die Leistungen der Invaliditätspension auf einen längeren Durchrechnungszeitraum zu erstrecken und das Rehageld nur dann auf dem Pensionskonto gutzuschreiben, wenn der oder die Betroffene wieder eine Beschäftigung aufnimmt. (Schluss) rei


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