Parlamentskorrespondenz Nr. 737 vom 21.06.2018

Bures zu BVT-Untersuchungsausschuss: Frist für Aktenlieferungen abgelaufen

Die übermittelten Unterlagen bilden eine wesentliche Grundlage für Aufklärungsarbeit

Wien (PK) - Laut Informationen der Parlamentsdirektion sind zum Ende der Aktenvorlagefrist von allen 32 vorlagepflichtigen Stellen Rückmeldungen eingelangt. "Die übermittelten Akten und Unterlagen bilden eine wesentliche Grundlage für die Aufklärungsarbeit des BVT-Untersuchungsausschusses. Jetzt kann als nächster Schritt mit dem Studium der vorgelegten Dokumente begonnen werden", erklärt die Vorsitzende des BVT-Untersuchungsausschusses und Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures.

Laut Grundsätzlichem Beweisbeschluss vom 20. April 2018 waren die Akten und Unterlagen binnen vier Wochen vorzulegen. Der Beschluss sieht für den Fall einer "schwierigen Aktenlage" oder einer hohen Geheimhaltungsstufe eine Acht-Wochen-Frist vor, von der etwa das Bundesministerium für Inneres Gebrauch gemacht hat.

Von den 32 zur Aktenlieferung aufgeforderten Stellen haben insgesamt 13 Unterlagen übermittelt. Geliefert haben unter anderem auch das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz sowie das Bundesverwaltungsgericht.

Die weiteren Stellen, wie die Rechtsschutzbeauftragten, die Finanzprokuratur oder der Rechnungshof haben Leermeldungen abgegeben.

Die übermittelten Daten können von den Mitgliedern des U-Ausschusses sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Rohmaterial im gesicherten Akteneinsichtsraum des Parlaments bereits in vollem Umfang eingesehen werden. In Kürze werden die Unterlagen – soweit nach dem Informationsordnungsgesetz zulässig und technisch möglich – den Zugangsberechtigten auch in einer eigenen Suchmaske zur Verfügung stehen.

Bei dem eingelangten Material handelt es sich insgesamt um rund 68.000 Seiten. (Schluss) red