Parlamentskorrespondenz Nr. 748 vom 21.06.2018

Neu im Finanzausschuss

Pensionskassengesetz wird an neues EU-Recht angepasst

Wien (PK) – Die Regierung plant, das Pensionskassengesetz an neue EU-Vorschriften anzupassen (206 d.B.). Die aktuellen Regelungen seien insbesondere bei der grenzüberschreitenden Tätigkeit der betrieblichen Pensionskassen hinderlich und die Information der Begünstigten könnte verbessert werden, heißt es in der Regierungsvorlage.

Nun soll die grenzüberschreitende Tätigkeit für eben diese Einrichtungen erleichtert und die Governance der Pensionsfonds gestärkt werden. Begünstigte erhalten ein Zustimmungsrecht bei grenzüberschreitender Übertragung von bestehenden Zusagen. Das Risikomanagement und die Rahmenbedingungen für Vergütungspolitik werden verbessert, so das zuständige Ressort.

Neu ist, neben dem Zustimmungsrecht bei grenzüberschreitender Übertragung, die Benennung von Schlüsselfunktionen, Qualifikationsanforderungen von Vorständen und die Ausweitung des Risikomanagements auf die Pensionskassen selbst. Weiters wird die Zuständigkeit der Depotbank auch auf nicht verwahrbare Vermögenswerte ausgedehnt und die Informationspflichten der Pensionskasse an die EU-Vorgaben angeglichen. Ebenso angepasst werden die Befugnisse und Pflichten der Finanzmarktaufsicht an die europäische Richtlinie. Neben den europarechtlichen Erfordernissen sollen auch Erfahrungen aus der Praxis umgesetzt werden, erläutert das Bundeskanzleramt. (Schluss) gro