Parlamentskorrespondenz Nr. 749 vom 21.06.2018

Europäische Kommission sieht Fortschritte bei der Umsetzung ihrer länderspezifischen Empfehlungen

Nationales Reformprogramm 2018 liegt vor

Wien (PK) – Österreich habe im Gesundheitsbereich einige Fortschritte erzielt, berichtet die Regierung im Nationalen Reformprogramm 2018 über die Einschätzung der Europäischen Kommission (EK). Begrenzte Verbesserungen stellte die Hüterin der Verträge bei den Kompetenzbereinigungen bei den Finanzierungs- und Ausgabenverantwortlichkeiten fest, während sie im Pensionssystem keine Fortschritte erkannte (III-148 d.B.). Positiv anerkannte sie die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen. Österreich habe seine Ziele im Bereich Bildung bereits erreicht, so das Ergebnis der Bewertung. Begrenzte Fortschritte gab es laut Kommission bei den Bildungsergebnissen benachteiligter Jugendlicher.

Die Mitgliedstaaten legen jährlich im Rahmen des Europäischen Semesters ein Nationales Reformprogramm vor, in dem sie über ihre Strategie für nachhaltiges Wachstum informieren und den Umsetzungsstand zu den Länderspezifischen Empfehlungen des Rates und zu den EU 2020-Zielen darlegen. Aus den aktuellen Empfehlungen geht hervor, dass Österreich das mittelfristige Haushaltsziel 2018 einhalten und weiter an der Tragfähigkeit des Gesundheits- und Pensionssystems arbeiten soll. Weiters hält die Europäische Kommission fest, dass die Kinderbetreuungsangebote verbessert gehören, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen weiter zu heben. Außerdem waren ihr die Bildungsergebnisse junger MigrantInnen ein Anliegen. Im Dienstleistungssektor gehören Hindernisse abgebaut und der Markteintritt durch Förderung von Unternehmenswachstum angekurbelt, so die länderspezifischen Empfehlungen.

Alterung der Gesellschaft erfordert Reformen

Eine der größten Reformprioritäten liegt laut Kommission in der Nachhaltigkeit des Gesundheitswesens. Die alternde Bevölkerung bewirke einen Kostenanstieg. Mit dem Ausbau der Primärversorgung soll der kostenintensive Krankenhaussektor entlastet und gleichzeitig die Systemeffizienz weiter gesteigert werden. Gleichzeitig soll auch der niedergelassene Bereich gestärkt werden, betont die Europäische Kommission.

Faktisches Pensionsantrittsalter gestiegen – weitere Angleichung an gesetzliches Antrittsalter notwendig

In Österreich ist das faktische Pensionsantrittsalter in den letzten Jahren angestiegen, heißt es in dem Bericht. 2017 betrug das durchschnittliche Antrittsalter 61,1 Jahre bei Männern und 59,2 Jahre bei Frauen. Die Angleichung des faktischen Pensionsantrittsalters an das gesetzliche ist weiterhin anzustreben. Um die Tragfähigkeit des Pensionssystems abzusichern, gibt es mehrere Ziele. So soll beispielsweise die betriebliche Altersvorsorge ausgebaut werden, der Berufsschutz durch ein Teilpensionsrecht ersetzt und der Kampf gegen Altersarmut fortgesetzt werden, heißt es im Bericht.

Arbeitsmarktergebnisse von Frauen verbessern

Die Erwerbsbeteiligung von Frauen wächst, so die europäische Analyse. Allerdings sei ein Anstieg der Teilzeitquote beobachtbar. Begründet wird dies mit Betreuungspflichten, die keine Vollzeittätigkeit zulassen. In diesem Sinne tritt die Kommission für einen flächendeckenden Ausbau von qualitativ hochwertigen und leistbaren Kinderbetreuungsangeboten ein. Zusätzliche Beschäftigungsanreize werden durch den Familienbonus Plus gesetzt, steht in den Ausführungen zu den länderspezifischen Empfehlungen zu lesen. Daneben wird auch die Abschaffung des Pflegeregresses als Entlastung im Bereich der familiären Pflege angesehen, was sich positiv auf die weibliche Erwerbsbeteiligung auswirken soll.

Deutschförderklassen soll Bildungsergebnisse von benachteiligten jungen Menschen steigern

Erhebliche Anstrengungen unternimmt Österreich auch, um die Bildungsergebnisse benachteiligter junger Menschen, insbesondere von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, zu verbessern, entnimmt man dem Bericht. Der Einfluss des sozioökonomischen Status der Eltern hat in Österreich großen Einfluss auf die Bildungsergebnisse der Kinder. Diesem Umstand werde mit dem Bildungsreformgesetz Rechnung getragen. Außerdem werden in dem Bericht zahlreiche Maßnahmen aufgezählt, die zur Zielerreichung beitragen sollen. Im Rahmen von Deutschförderkursen und –förderklassen werde ein besonderer Fokus auf die Sprachförderung von SchülerInnen gelegt, die aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse dem Regelunterricht nicht folgen können. Ein weiteres Element sei der Ausbau ganztätiger Schulformen. Außerdem wurde mit der Digitalisierungsstrategie begonnen. Besondere Bedeutung kommt der seit Sommer 2017 geltenden Ausbildungspflicht bis 18 zu. Damit soll die Jugendarbeitslosigkeit reduziert und der frühe Schulabbruch vermieden werden.

Reform der Gewerbeordnung bringt Erleichterungen für Unternehmen

Handlungsbedarf sieht die Europäische Kommission beim Abbau regulatorischer und administrativer Hindernisse im Dienstleistungssektor sowie bei der Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten. Mit der im vergangenen Sommer beschlossenen Reform der Gewerbeordnung sollen unnötige Barrieren beseitigt werden. Durch Neuklassifizierungen von Teilgewerben als freie Gewerbe und der Ausweitung von Nebenrechten sei das Verfahren für Betriebsanlagengenehmigungen vereinfacht worden, so die Einschätzung laut Bericht. Auch der neu eingeführte Grundsatz "Beraten statt Bestrafen" soll einen Beitrag zur Vereinfachung für Unternehmen leisten. (Schluss) gro