Parlamentskorrespondenz Nr. 771 vom 27.06.2018

Wirtschaft im Binnenmarkt durch Digitalisierung stärken

EU-Ausschuss erörtert Transparenz öffentlicher Daten

Wien (PK) – Meteorologische Prognosen, digitale Karten, Statistiken und rechtliche Informationen sammelt der öffentliche Sektor umtriebig. Die Europäische Kommission will nun derartige Datenmengen, über die die öffentliche Hand wacht, noch leichter zugänglich machen. Gesellschaft und Wirtschaft würden davon profitieren, stellt die Exekutivbehörde der Union in einem aktualisierten Richtlinienvorschlag zur "Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI)", den der EU-Ausschuss des Bundesrats heute behandelte, fest. Informationen aus Bereichen wie Bildung, Wirtschaft, Soziales, Wetter oder Geographie könnten nämlich eine Starthilfe für Innovationen sein und zur Lösung gesellschaftlicher Probleme, etwa im Gesundheitswesen oder im Verkehr, beitragen. Angepasst an die aktuellen technischen Möglichkeiten sollten derartige Datensätze digital bereitgestellt werden – Stichwort Apps.

Für Ausschussvorsitzenden Christian Buchmann (ÖVP/St) bestätigt die Kommission den Plan der heimischen Regierung, "Wettbewerbsfähigkeit durch Digitalisierung" zu stärken. Befürchtungen des Bundesrats Michael Lindner (SPÖ/O), das Verbraucherverhalten könnte durch leichtere Datenübermittlung weitergegeben werden, suchte ein Experte des Ministeriums für Digitalisierung und Wirtschaft auszuräumen. Die Datenschutzgrundverordnung sei "voll anzuwenden", sodass keine personenbezogenen Daten veröffentlicht würden.

Kommission wirbt für datengestützte Wirtschaft

Daten sind eine wertvolle Ressource – gerade für die digitale Wirtschaft, liegt das heimische Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaft auf einer Linie mit der Europäischen Kommission. Mit ihrem Vorschlag für offene Daten des öffentlichen Sektors trachte die Kommission danach, besonders kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) unter die Arme zu greifen, so der Experte des Wirtschaftsministeriums. Marktzugangshemmnisse für KMUs und Start-ups sollten beseitigt werden. Gebühren für seine Daten dürfe der öffentliche Sektor höchstens unter Einhaltung des Grenzkostenprinzips einheben, versicherte er Sonja Zwazl (ÖVP/N). Die Bundesrätin hatte sich für reduzierte Gebühren bei der Datennutzung stark gemacht, sodass "auch KMU profitieren, nicht nur große Konzerne". Von Michael Lindner (SPÖ/O) auf die Freiwilligkeit der Datenweitergabe angesprochen, erläuterte der Experte, öffentliche Stellen seien grundsätzlich dazu verpflichtet, Unternehmen der öffentlichen Hand hätten dagegen nach eigenem Dafürhalten zu entscheiden, welche Daten sie zur Nutzung freigeben. Allerdings, räumte er ein, beabsichtige die EU-Kommission noch eine Liste von Basisdaten mit herausragender Bedeutung für die Allgemeinheit zu definieren, wodurch auch öffentliche Versorgungsdienstleister betroffen wären.

Einer von der Kommission beauftragten Studie zufolge könnte der direkte wirtschaftliche Wert öffentlicher Daten bis 2030 von derzeit 52 Mrd. € auf 194 Mrd. € steigen. Als weitere Vorteile gesteigerter Datentransparenz nennt die EU-Kommission eine verbesserte Information der Öffentlichkeit über politische Maßnahmen und deren Kosten bzw. eine faktengestützte Politikgestaltung und effizientere öffentliche Verwaltung. Von entscheidender Bedeutung sei eine umfassende Datenveröffentlichung im Rahmen der EU-Datenwirtschaft auch für die Entwicklung neuer Technologien zur Massendatenanalyse. Als Beispiel führt die Kommission Formen künstlicher Intelligenz (KI) an, und verweist dabei auf das mit 1 Mrd. € dotierte EU-Projekt zum Aufbau eines Hochleistungsrechennetzes bis 2023.

Hindernisse beim Datenzugang beseitigen

Zu Problemen bei der Weiterverwendung von Daten öffentlicher Unternehmen im Binnenmarkt können allerdings die rechtlichen Rahmenbedingungen im jeweiligen Mitgliedsstaat führen. Bereits 2003 wurde daher von der EU eine PSI-Richtlinie mit gemeinsamen Standards zur Datenverbreitung erlassen, die man 2013 auf öffentliche Bibliotheken, Museen und Archive ausweitete. Die heuer vorgeschriebenen Überprüfung dieser Richtlinie ergab, dass die Maßnahmen zwar in die richtige Richtung wirken, aber weitere Schritte nötig sind, um das Gesamtpotential für Wirtschaft und Gesellschaft auszuschöpfen. Dazu gehören laut Kommission mehrere Vorschriften für Unternehmen, beispielsweise Nichtdiskriminierung und Nichtausschließlichkeit, durch die ein fairer Markt für die Weiterverwendung ihrer Daten gewährleistet wird, ohne dass die Betriebe einer allgemeinen Verpflichtung zur Freigabe von Daten unterliegen.

Verbessern will die Kommission auch die Transparenz der Entgelte zur Weiterverwendung von Daten. Gebühren für die Datennutzung könnten von den Datenanbietern festgesetzt werden, um die damit verbundenen Kosten zu decken. Ausnahmen für den Zugriff gelte es zu beschränken. Weiters hätten öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen des Forschungsbereichs einen Echtzeit-Zugang zu dynamischen Daten, mithilfe angemessener technischer Mittel - etwa Wetter- oder Verkehrs-Apps - bereitzustellen, heißt es im Richtlinienvorschlag. (Fortsetzung EU-Ausschuss) rei


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