Parlamentskorrespondenz Nr. 782 vom 27.06.2018

Sozialausschuss: Opposition kritisiert Pläne der Regierung zur Arbeitszeitflexibilisierung

Standortfrage für eine Europäische Arbeitsmarktagentur stellt sich laut Sozialministerin Hartinger-Klein noch nicht

Wien (PK) – Der Streit von Koalition und Opposition um die Arbeitszeitflexibilisierung wurde im heutigen Ausschuss für Arbeit und Soziales weitergeführt. Mit einem Entschließungsantrag hat die SPÖ auf den Vorstoß der Koalition reagiert und fordert, dass die geltenden Höchstarbeitszeiten beibehalten werden. Dieser Antrag fand nur Zustimmung von SPÖ und Liste Pilz. Zur Debatte stand auch ein Antrag der NEOS, die ein eigenes Modell der Flexibilisierung vorschlagen. Dieser fand keine Zustimmung der anderen Fraktionen und wurde damit ebenfalls abgelehnt.

Auf der Tagesordnung standen noch weitere Anträge der Opposition zum Arbeits- und Sozialbereich, die teils abgelehnt, teils vertagt wurden. Die SPÖ hält mehr Planstellen beim AMS für erforderlich, um die Betreuungsrelationen zu verbessern, und sieht in einer europäischen Sozialversicherungsnummer ein Mittel gegen Lohn- und Sozialdumping. Außerdem fordert sie die vollständige Harmonisierung der Leistungen bei allen Krankenversicherungsträgern und setzt sich einmal mehr für die bessere arbeitsrechtliche Absicherung freiwilliger HelferInnen ein.

Die NEOS sprechen sich für einen erleichterten Arbeitsmarktzugang für Asylwerbende aus. Sie fordern außerdem Vorgaben für einheitliche Pensionsrückstellungen bei allen Landesarbeiterkammern ein. Die Liste Pilz hält die Erweiterung der Staatsziele um "soziale Gerechtigkeit" für notwendig und will eine Benachteiligung behinderter Menschen beim Pflegeregress vermeiden. Ein gemeinsames Anliegen aller Oppositionsparteien ist es, den Gedenkdienst budgetär abzusichern.

Opposition unzufrieden mit Vorgehen der Koalition bei Arbeitszeitflexibilisierung

Da der Initiativeantrag der Koalitionsparteien zur Arbeitszeitflexibilisierung dem Wirtschaftsausschuss zugewiesen wurde, nutzten SPÖ und NEOS eigene Anträge, um das Thema doch im Sozialausschuss zur Sprache zu bringen. Ausschussobmann Josef Muchitsch (SPÖ) und NEOS-Sozialsprecher kritisierten einmal mehr die Vorgangsweise, die von der Koalition gewählt wurde. Muchitsch betonte, es habe von der Opposition das Angebot gegeben, den Antrag in der heutigen Sitzung des Sozialausschusses zu behandeln, damit er über den Sommer begutachtet werden könne. Eine Beschlussfassung wäre dann bei der ersten Sitzung des Nationalrats im September möglich gewesen. Leider sei dieses Angebot nicht angenommen worden.

Die SPÖ selbst plädiert in Form eines Entschließungsantrags (42/A(E) ) deshalb dafür, die geltenden Arbeitszeit-Regelungen beizubehalten und die erlaubte Höchstarbeitszeit nicht generell auf 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche auszuweiten. Schon jetzt können Beschäftigte in bestimmten Fällen 12 Stunden pro Tag arbeiten, etwa bei erhöhtem Arbeitsbedarf, argumentiert Muchitsch. Eine Ausweitung der bestehenden Möglichkeiten ohne Einbindung der Gewerkschaft würde die Rechte von ArbeitnehmerInnen schwächen. Im Grunde fordere man nur das ein, was auch die Koalitionsparteien stets zugesagt hätten.

Die SPÖ befürchte, dass die Pläne der Regierung zum Entfall von Überstundenzuschlägen führen könnten. ArbeitnehmerInnen würden damit einen enormen Schaden erleiden, sagte Dietmar Keck. 12-stündige Arbeitstage seien überdies familienfeindlich, auch die Gefahr von Unfällen steige, meinte Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek. Arbeitszeitflexibilisierungen dürften nur in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen den Interessen von ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen erfolgen, betonte Ausschussobmann Muchitsch. Er appellierte eindringlich an die Koalition, das Vorgehen nochmals zu überdenken.

Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ) hat ebenfalls kein Verständnis für die Pläne der Regierung. Der eingebrachte Vorschlag sei offenbar ein Kompromiss, auf den sich die Koalition geeinigt habe, er schaffe aber viele neue Widersprüche.

Ihre Vorstellungen über eine flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit haben die NEOS in Form eines Antrags zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt (236/A ). Geht es nach Abgeordnetem Gerald Loacker, soll künftig eine tägliche Normalarbeitszeit von 12 Stunden möglich sein, wenn es zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite eine Gleitzeitvereinbarung gibt und diese die Möglichkeit bietet, Zeitguthaben ganztägig zu verbrauchen. Eine flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit komme nicht nur den Bedürfnissen von Betrieben entgegen, sondern biete auch mehr Möglichkeiten, Beruf, Freizeit und Familie unter einen Hut zu bringen, ist Loacker überzeugt. Er habe aber kein Verständnis dafür, wie die Koalition an die Frage herangehe. Sie schaffe neue begriffliche Unschärfen, die langwierige Klärungen vor Arbeitsgerichten nach sich ziehen würden, warnte er.

ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger sieht es als eines der Ziele der von der Koalition vorgeschlagenen Änderungen, die Viertage-Woche, die es schon seit langem gebe, weiterzuentwickeln. Angeordnete Überstunden müssten selbstverständlich weiterhin bezahlt werden und bestehende Betriebsvereinbarungen würden in Kraft bleiben. Die Entscheidung über die Leistung der 11. und 12. Stunde werde ausschließlich bei den ArbeitnehmerInnen liegen. Vor der Beschlussfassung im Plenum werde noch ein Abänderungsantrag erarbeitet, um Klarstellungen von strittigen Punkten zu erzielen.

Seitens der FPÖ wies Peter Wurm darauf hin, dass die neue Regelung ausschließlich dazu dienen solle, Auftragsspitzen besser abdecken zu können. Das Prinzip der Freiwilligkeit bleibe gewahrt. Wie bereits Wöginger argumentierte auch Wurm, dass es nicht zuletzt darum gehe, gesetzlich das abzubilden, was in vielen KMU bereits jetzt praktiziert werde, etwa um den Interessen von Nebenerwerbslandwirten entgegen zu kommen.

SPÖ: Freiwillige HelferInnen sollen arbeitsrechtlich besser abgesichert werden

Die SPÖ fordert eine bessere arbeitsrechtliche Absicherung von freiwilligen HelferInnen. Mit ihrem Antrag (274/A ) will sie vermeiden, dass Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren oder ehrenamtliche MitarbeiterInnen von Rettungs- und Katastrophenschutzorganisationen aufgrund von Hilfseinsätzen Einkommensverluste erleiden oder um ihren Arbeitsplatz bangen müssen. Konkret sieht die SPÖ unter anderem einen Anspruch auf Freistellung von bis zu fünf Arbeitstagen pro Dienstjahr für ArbeitnehmerInnen vor, die Mitglied bei einer Freiwilligen Feuerwehr, einer Katastrophenorganisation oder einem Rettungsdienst sind. In dieser Zeit soll auch das Gehalt weitergezahlt werden.

In der Ausschussdebatte kam von allen Fraktionen einhellige Würdigung der Leistungen der freiwilligen HelferInnen. Der Antrag hingegen erhielt nicht nur Zustimmung. Während die Regierungsparteien derzeit keinen Handlungsbedarf sehen, pocht die Opposition darauf, mehr Sicherheit für Freiwillige in Beschäftigung zu schaffen. So sagte etwa Dietmar Keck (SPÖ), Freiwillige würden mit ihrem Einsatz ihren Job riskieren oder Urlaubstage opfern. Insbesondere Feuerwehren stünden vor verschiedenen Herausforderungen, und der Antrag sei der Versuch, eine davon anzugehen, unterstrich Birgit Sandler (SPÖ). Ihr Fraktionskollege Josef Muchitsch betonte, dass dadurch Anreize für UnternehmerInnen geschaffen würden, wenn sie Verständnis für die Freiwilligentätigkeit aufbringen.

Die UnternehmerInnen würden mit der Forderung zu einer Freistellung von MitarbeiterInnen verpflichtet werden, kritisierte demgegenüber Norbert Sieber (ÖVP). Dadurch würde das Prinzip der Freiwilligkeit verletzt. Michael Hammer (ÖVP) sagte, derzeit funktioniere das System sehr gut und die Entgeltfortzahlung sei nicht das vordringlichste Problem. Hannes Ammesbauer (FPÖ) betonte, dass es sich bei der Frage um eine sensible Thematik handle und es einer breiteren Diskussion mit ArbeitnehmerInnen, ArbeitgeberInnen sowie Freiwilligenorganisationen bedarf. Daher stellte er den Vertagungsantrag zur SPÖ-Forderung.

Sozialministerium Beate Hartinger-Klein unterstrich, dass das Ansprechen des Themas Freiwilligkeit Unsicherheit bei den Organisationen hervorrufen würde. Einige Verbesserungen seitens ihres Ministeriums stünden in dem Bereich noch bevor. Eine Refundierung für Unternehmen bei Einsätzen ihrer MitarbeiterInnen seien zudem in einzelnen Landesfeuerwehrgesetzen geregelt.

SPÖ-Forderung nach mehr Planstellen beim AMS findet keine Mehrheit

Eine effizientere und effektivere Arbeitsmarktpolitik verspricht sich die SPÖ von ihrem Antrag (275/A(E) ) nach einer Ausweitung des Personalstands im Arbeitsmarktservice (AMS). Derzeit sei das Betreuungsverhältnis zwischen BetreuerIn und Arbeitssuchender/m zu hoch. Eine Verbesserung des Verhältnisses auf 1:100 und einer damit einhergehenden verbesserten Vermittlungsquote würde eine Einsparung beim Arbeitslosengeld mit sich führen.

Der Personalstand des AMS sei im europäischen Vergleich ein sehr niedriger, bemängelte Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ). Mit einem besseren Betreuungsverhältnis würden vor allem für schwer vermittelbare Personen die Chancen am Arbeitsmarkt steigen, war sie sich mit ihrer Fraktionskollegin Birgit Sandler einig. Josef Muchitsch (SPÖ) unterstrich, dass durch schnellere Vermittlungen von Arbeitssuchenden auch schneller wieder Geld hereinkommen werde. Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ) hinterfragte, ob das Sozialministerium in Abstimmung mit dem AMS ein geeignetes Betreuungsverhältnis evaluiert habe.

Klaus Fürlinger (ÖVP) und Peter Wurm (FPÖ) unterstrichen in der Debatte, dass die Arbeitslosenzahlen derzeit im Sinken begriffen sind und daher eine Aufstockung des Personalstandes nicht erforderlich sei. Gerald Loacker (NEOS) konnte diesem Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und AMS-Personalstand eine gewisse Plausibilität abgewinnen, kritisierte aber auch, dass dabei ein größerer Zusammenhang fehle, da dieser Vergleich bislang noch nicht unternommen wurde.

Sie sei im laufenden Kontakt mit dem AMS, um Best-Practice-Modelle zu finden, unterstrich Sozialministerin Beate Hartinger-Klein. Bei der Suche nach geeigneten Betreuungsverhältnissen sei die Segementierung der Arbeitssuchenden zu berücksichtigen. Schließlich müsse auf verschiedene Bedürfnisse Rücksicht genommen werden. AMS-MitarbeiterInnen müssten gezielt und effizient beraten sowie Digitalisierungsmöglichkeiten nutzen. Die Evaluierung der Aktion 20.000 laufe derzeit und die Schulungen seien aufgrund der sinkenden Arbeitsolosenzahlen im Rückgang, antwortete die Ministerin auf entsprechende Fragen von Alois Stöger (SPÖ). Der Antrag wurde schließlich vom Ausschuss abgelehnt.

Antrag auf vollständige Leistungsharmonisierung bei Krankenversicherungen bleibt im Sozialausschuss

Von der SPÖ kommt ein Aufruf an Sozialministerin Beate Hartinger-Klein, eine Leistungsharmonisierung bei tatsächlich allen Krankenversicherungsträgern Österreichs durchzuführen (305/A(E) ). Bereits 2017 sei eine vollständige Angleichung der Leistungen in der Trägerkonferenz beschlossen worden, so Antragsteller Josef Muchitsch (SPÖ). Dennoch stelle das Regierungsprogramm nun einzig auf eine Harmonisierung innerhalb der Gebietskrankenkassen ab, kritisiert er. Der Beschluss der Trägerkonferenz gelte nicht für Sonderversicherungsträger, obwohl diese auch Bereitschaft zur Harmonisierung signalisieren würden, ergänzte Alois Stöger (SPÖ) im Sozialausschuss. Ein Weiterarbeiten an der Harmonisierung sei zu begrüßen, unterstrich Gerald Loacker (NEOS), der aber auch zu bedenken gab, dass bei einer Harmonisierung der Leistungen auch die Beiträge angeglichen werden müssten.

Bei der derzeit laufenden Reform der Sozialversicherungsträger, die für den Großteil der Menschen Vorteile bringen werde, sei die Erhaltung der Träger-Selbstverwaltung einer der Grundsätze, sagten Georg Strasser (ÖVP) und Gerhard Kaniak (FPÖ). Strasser beantragte schließlich die Vertagung, da im Zuge der Reform auch Aspekte der SPÖ-Forderung berücksichtigt wurden, und es gelte, die Harmonisierung der Leistungen mit den Betroffenen selbst zu erarbeiten.

Handlungsbedarf bei der Leistungsharmonisierung ortet Sozialministerin Beate Hartinger-Klein vor allem bei ärztlichen Behandlungen, chefärztlichen Verschreibungen sowie bei Selbstständigen und BVA.

Opposition will österreichischen Gedenkdienst budgetär absichern

Die Opposition zeigt sich alarmiert über die prekäre Budgetsituation des österreichischen Gedenkdienstes. Gemeinsam mit seinen Trägervereinen leiste dieser einen wichtigen Betrag zur Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus sowie für die Vermittlung von Menschenrechten und Toleranz, betonen Sabine Schatz (SPÖ), Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) und Alma Zadic (PILZ) in ihrem Antrag (277/A(E) ) auf ausreichende Dotierung der Gedenkarbeit.

Der österreichische Gedenkdienst halte das Gedenken im Ausland hoch, sagte Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ). Dennoch seien die Finanzierung des Gedenkdienstes nicht sichergestellt und die Gedenkdiener sozial nicht gut abgesichert. Wenn jemand für 12 Monate ins Ausland gehe, verdiene er auch eine entsprechende Wertschätzung, sprach sich Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ) für die Unterstützung der Gedenkdiener aus.

Sozialministerin Hartinger-Klein sowie die Regierungsfraktionen versicherten, dass derzeit Gespräche mit Verantwortlichen laufen würden und Stellungnahmen von Organisationen eingeholt werden, welche Verbesserungen notwendig sind. Norbert Sieber (ÖVP) will die Ergebnisse dieser Gespräche abwarten und beantragte daher die Vertagung der Oppositions-Initiative. Christian Ragger (FPÖ) hob hervor, dass die Mittel für den Gedenkdienst im heurigen Budget bereits angehoben worden sind.

Europäische Arbeitsmarktagentur: Hartinger-Klein will sich nach Einigung auf EU-Ebene für Standort Wien einsetzen

Ein weiteres Anliegen ist der SPÖ die Fortsetzung des Kampfes gegen Lohn- und Sozialdumping (127/A(E) ) auf europäischer Ebene. Die im Antrag geforderte Vorantreibung einer EU-Entsenderichtlinie sei mittlerweile hinfällig, da diese erst kürzlich beschlossen worden ist, betonte Gerald Loacker (NEOS). Der Antrag sei auch ein Zeichen, dass der Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping weiter forciert werden soll, unterstrich Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ).

Kritisch zu den im Antrag geforderten Kontrollmöglichkeiten äußerten sich die Regierungsfraktionen. Tanja Graf (ÖVP) kritisierte, dass eine Europäische Arbeitsmarktagentur über keine Sanktionsmöglichkeiten verfügen und zudem einen bürokratischen Mehraufwand mit sich bringen würde. Das Problem des Lohn- und Sozialdumpings könnte eine solche Agentur allein nicht lösen, sagte Dagmar Belakowitsch (FPÖ). Vielmehr müsse eine langfristige Lösung auf europäischer Ebene gesucht werden. Mit Verweis auf diesbezügliche Verhandlungen auf EU-Ebene in den kommenden Monaten beantragte sie die Vertagung der SPÖ-Initiative.

Jeder dieser Argumentationen konnte Josef Muchitsch (SPÖ) etwas abgewinnen. Eine Europäische Arbeitsmarktagentur könnte Lohn- und Sozialdumping allein nicht lösen, wäre allerdings ein wichtiger Schritt hin zu einer weiteren Vermeidung. Er sprach sich dafür aus, auf Ebene der Sozialpartner nachzufragen, was von einer europäischen Agentur erwartet werden müsste. Zudem sei es für Österreich ein Vorteil, dass andere EU-Länder bei der Entsenderichtlinie nun nachziehen müssten. An die Sozialministerin appellierte Muchitsch, sich beim bevorstehenden EU-Ratsvorsitz dem Thema Lohn- und Sozialdumping zu widmen.

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein unterstrich, dass sie sich für die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping einsetze. In Bezug auf eine Europäische Arbeitsmarktagentur würden auch aus anderen EU-Ländern – vor allem hoheitsstaatliche - Bedenken kommen. Überlegungen zum Standort einer solchen Agentur, wie sie Muchitsch im Ausschuss anstellte, würden erst nach den Inhalten angestellt werden. Sie werde sich dann allerdings auch für den Standort Wien einsetzen.

Forderung der Liste Pilz nach einem Staatsziel "soziale Gerechtigkeit" wird im Verfassungsausschuss weiter verhandelt

Die Liste Pilz nimmt die von der Regierung ausgelöste Diskussion über die verfassungsrechtliche Verankerung eines Staatsziels "Wirtschaftswachstum" zum Anlass, um ihrerseits eine Erweiterung des Staatszielekatalogs zu fordern. "Die Republik Österreich (Bund, Länder, Gemeinden) bekennt sich zur umfassenden Förderung eines größtmöglichen Maßes an sozialer Gerechtigkeit", soll es künftig im einschlägigen Bundesverfassungsgesetz heißen (183/A ). Es gehe ihr darum, verfassungsrechtlich einen sozialen Ausgleich zum Wirtschaftswachstum herzustellen, betonte Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ). Dietmar Keck (SPÖ) konnte dem Antrag einiges abgewinnen, beantragte allerdings die Weiterleitung an den Verfassungsausschuss, die einstimmig angenommen wurde.

Pflegeregress: Liste Pilz gegen eine Benachteiligung behinderter Menschen

In einem weiteren Antrag der Liste Pilz fordert Daniela Holzinger-Vogtenhuber, dass behinderte Menschen im Zuge der beschlossenen Abschaffung des Pflegeregresses nicht benachteiligt werden (87/A(E) ). Das Verbot des Vermögenszugriffs müsse auch für Menschen mit Behinderung gelten, die stationär bzw. in Tageseinrichtungen oder ambulanter Pflege betreut werden, auch wenn es sich um keine Pflegeeinrichtungen im engeren Wortsinn handelt. Seit der Antragsstellung sei der Vermögenszugriff in fünf Bundesländern nicht mehr möglich, sagte Holzinger-Vogtenhuber heute im Sozialausschuss. Sie appellierte dennoch an die Sozialministerin, sich dafür einzusetzen, dass die übrigen vier Länder dem Beispiel folgen. Dies sei bereits im Laufen, sagte Michael Hammer (ÖVP) und beantragte daher die Vertagung. Birgit Sandler (SPÖ) gab zu bedenken, dass die Gemeinden nicht auf den entstehenden Kosten sitzenbleiben.

NEOS: Asylwerbende Lehrlinge sollen nicht abgeschoben werden

Die Einschränkungen im österreichischen Ausländerbeschäftigungsgesetz für Asylwerbende wirken nach Ansicht Gerald Loackers einer gelingenden Integration entgegen. Bei asylwerbenden Lehrlingen führten Abschiebungen außerdem zu wirtschaftlichen Schäden für die Ausbildungsbetriebe, moniert der NEOS-Sprecher für Arbeit und Soziales, da die Unternehmen die Arbeitskraft der von ihnen ausgebildeten Personen nicht nutzen können. Nicht nur Flüchtlingen fehle aufgrund der geltenden Rechtslage die Planungssicherheit, sondern auch der Wirtschaft. Als Vorbild könnte Deutschland dienen, das eine praxisnahe Lösung anbietet, sagte Loacker. Dort können Lehrlinge noch zwei Jahre nach ihrem Abschluss bleiben.

Volle Unterstützung der Forderung (290/A(E)) kam von Markus Vogl (SPÖ). Er kritisierte wie auch sein Fraktionskollege Josef Muchitsch, dass junge Menschen abgeschoben werden, die bereit seien, sich zu integrieren. Auch Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ) betonte, dass Asylwerbern der Abschluss ihrer Lehre ermöglicht werden müsse.

Von einer rosaroten Sicht auf Asylwerber als Lehrlinge sprach Peter Wurm (FPÖ), da bisherige Versuche, diese auszubilden, wenig erfolgreich gewesen seien. Er beantragte die Vertagung des Antrags. Michael Hammer (ÖVP) mahnte zur Vorsicht, in dieser Thematik Fachkräftemangel nicht mit dem Asylbereich zu vermischen. Zudem sieht er derzeit keinen Änderungsbedarf im Asylbereich.

NEOS fordern einheitliche Pensionsrückstellungen bei den Landesarbeiterkammern

Die NEOS machen darauf aufmerksam, dass es bei den Landesarbeiterkammern enorme Differenzen bei den Pensionsrückstellungen gibt. Gerald Loacker führt das darauf zurück, dass die für die Berechnung der Rücklagen maßgebliche Haushaltsordnung den einzelnen Landeskammern einen großen Spielraum lässt. Er fordert daher, dass ab dem Wirtschaftsjahr 2019 alle Landesarbeiterkammern verpflichtet sein sollen, die Regeln des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) anzuwenden (203/A(E) ). Der Antrag ziele auf Effizienzsteigerung ab, sagte Georg Strasser (ÖVP). Hierzu werde von den Kammern derzeit ein Programm erarbeitet, das es abzuwarten gilt. Deshalb stellte er den Vertagungsantrag. (Schluss Sozialausschuss) sox/see