Parlamentskorrespondenz Nr. 789 vom 28.06.2018

Transparenzdatenbank und Gleichstellung auf dem Prüfstand des Rechnungshofausschusses

Rechnungshof ortet Defizite bei der Transparenzdatenbank sowie nach wie vor hohen Gender Pay Gap

Wien (PK) – Kritische Berichte des Rechnungshofs über Kosten und Nutzen der Transparenzdatenbank sowie die Genderaspekte bei der Lohnsteuer waren heute Gegenstand der weiteren Debatte in der Sitzung des Rechnungshofausschusses. So hatte die Prüfung des Rechnungshofs ergeben, dass der Zielsetzung der Transparenzdatenbank bedeutende Hindernisse entgegenstanden, wobei vor allem die Unvollständigkeit der gemeldeten Daten bemängelt wurde. Was die Einkommen von Männern und Frauen betrifft, spricht das Kontrollorgan von einer auch im internationalen Vergleich nach wie großen Lohnschere.

Wieviel Transparenz ermöglicht die Transparenzdatenbank ?

In ihrem Bericht über die Transparenzdatenbank (III-45 d.B.) wartet Rechnungspräsidentin Margit Kraker mit durchaus kritischen Schlussfolgerungen auf. Mit der Datenbank sei ein kompliziertes Instrument der Leistungserfassung entstanden, das durch die Vielzahl an erfassten Leistungen überfrachtet und durch Schwächen in der Erfassungslogik geprägt war, heißt es. Die Inhalte der Transparenzdatenbank seien für Entscheidungsträger, abwickelnde Stellen und die Öffentlichkeit weitgehend unzugänglich. So fehlten wesentliche Informationen, um einen Gesamtüberblick über staatliche Transfers zu geben. Die Nicht-Veröffentlichung und die sehr restriktive Zugriffsgestaltung für Leistungsgeber auf die erfassten Daten, aber auch die Unvollständigkeit der Datenerfassung beschränkten die Informations-, Kontroll- und Steuerungsfunktion, lautete das Resümee Krakers.

Der Bericht zeige Verbesserungs- und Optimierungsbedarf auf, bestätigte ÖVP-Rechnungshofsprecher Hermann Gahr, der vor allem die Länder gefordert sieht, ihre Daten einzumelden. FPÖ-Mandatar Wolfgang Zanger will überdies in Sachen Datenübermittlung verstärkt die Gemeinden in die Pflicht nehmen.

Die Zielsetzungen seien nicht erfüllt worden, lautete das Urteil von SPÖ-Abgeordnetem Erwin Preiner. So sei die Transparenzdatenbank nicht geeignet, Mehrfachförderungen auszuweisen, auch gebe es keinerlei Differenzierung bei den Agrarsubventionen. Sein Fraktionskollege Rudolf Plessl merkte kritisch an, die Länder hätten 80 Mio. € für die Landesverwaltungsgerichtshöfe und die Transparenzdatenbank erhalten, es sei nun aber nicht klar ersichtlich, wieviel von diesen Mitteln tatsächlich für die Transparenzdatenbank aufgewendet wurden. Ein teures Millionengrab sei die Transparenzdatenbank, legte Bruno Rossmann von der Liste Pilz nach. Solange es nicht gelingt, Länder und Gemeinden zu verpflichten, ihre Daten einzumelden, sollte man die Finger von dem Projekt lassen. Er vermisste vor allem eine Gesamtstrategie und forderte zudem eine Vereinheitlichung der derzeit unterschiedlichen Förderungsbegriffe.

Ausschussobfrau Irmgard Griss (NEOS) erkannte bereits Auswirkungen des Rechnungshofberichts und begrüßte in diesem Zusammenhang die Einsetzung einer Expertengruppe, die sich mit der Verbesserung der Effizienz beschäftigt.

Es habe Anfangsschwierigkeiten gegeben, räumte Staatssekretär Hubert Fuchs ein. Das volle Potential werde man nur dann ausschöpfen können, wenn der Ausbau zu einer alle Gebietskörperschaften umfassenden Datenbank gelingt. Doch dazu bedürfe es eines Verfassungsgesetzes, gab er zu bedenken.

Vom Bund werde die Transparenzdatenbank seit 2013 befüllt, die Förderungszusagen sollen ab heuer ebenfalls erfasst werden. Seit 2017 liefern die Länder Daten, auch die Gemeinden können ihre Förderungen einmelden, teilte Fuchs mit.

Die Ziele konnten mangels Vollständigkeit der Daten nicht erreicht werden, stellte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker fest. So seien auch die in die Datenbank einbezogenen Leistungen nicht optimal gewählt, um einen guten Überblick über Umfang und Verteilung staatlicher Leistungen zu erhalten. Zudem würden EU-Mittel in der Transparenzdatenbank nicht ausdrücklich ausgewiesen. Wichtig ist für die Rechnungshofpräsidentin nun vor allem, dass auch Länder- und Gemeindeleistungen erfasst werden und ein ausreichender Zugriff für Entscheidungsträger und Förderabwickler sichergestellt ist.

Österreich weist zweithöchsten Gender Pay Gap in der EU auf

Dass die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen nach wie vor hoch sind, zeigt ein weiterer Bericht des Rechnungshofs auf (III-52 d.B.), der im Ausschuss für eine lebhafte Diskussion sorgte. So weist Österreich mit einem Gender Pay Gap von 22,9% im EU-Vergleich den zweithöchsten Wert hinter Estland auf. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker empfiehlt u.a. steuerliche Maßnahmen, die geeignet sind, negative Erwerbsanreize abzubauen und positive Erwerbsanreize für Frauen zu setzen. Auch sollte etwa evaluiert werden, inwieweit die durch die Steuerreform 2015/2016 ausgeweiteten Maßnahmen des Familienpakets 2009 (Kinderfreibetrag, Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskoste) geeignet waren, die beabsichtigten Wirkungen zu erzielen. Kraker plädiert zudem auch für standardisierte, geschlechterbezogene Auswertungen über die Inanspruchnahme steuerlicher Ausnahmebestimmungen.

Gleichstellung sei eine Querschnittsmaterie und betreffe nicht nur das Finanzministerium, sondern auch andere Bereiche, gab Irmgard Griss (NEOS) zu bedenken. Auffallend war für die Ausschussobfrau vor allem auch der im internationalen Vergleich überdurchschnittlich hohe Anteil von Frauen im Niedriglohnsektor. Es fehle eine ressortübergreifende Gesamtstrategie, diagnostizierte Ruth Becher (SPÖ), der ihre Fraktionskollegin Karin Greiner mit der Aufforderung beipflichtete, alle Beteiligten müssten ins Boot geholt werden. Kritisch aus Sicht der Gleichstellung beurteilte Greiner den geplanten Familienbonus Plus. In Sachen Ausbau der Kinderbetreuungsplätze zeigte sie sich irritiert angesichts der dafür noch fehlenden 50 Mio. €.

Trotz der Verankerung des Gender-Budgeting in der Verfassung sei wenig geschehen, Österreich bleibe bei der Gleichstellung in der EU ein absoluter Nachzügler, brachte Bruno Rossmann (PILZ) seine Unzufriedenheit mit der Situation auf den Punkt. So habe die Steuerreform 2016 für die Gleichstellung wenig bis nichts gebracht, zumal zwei Drittel der Gesamteffekte den Männern zugutekommen. Der bevorstehende Familienbonus Plus werde sich ebenfalls nicht positiv auf die Gleichstellung auswirken, prophezeite Rossmann.

ÖVP-Mandatarin Rebecca Kirchbaumer richtete ihren Blick auf Maßnahmen, die den Gender Pay Gap schließen. Staatssekretär Hubert Fuchs nannte in diesem Zusammenhang vor allem die Ausweitung des Pendlerpauschales auf Teilzeitkräfte oder etwa die Senkung des Eingangssteuersatzes. Zum Familienbonus Plus stellte er klar, es gehe hier um eine Entlastung der SteuerzahlerInnen, die Kinder haben.

Die beiden Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) hof