Parlamentskorrespondenz Nr. 794 vom 28.06.2018

Maßnahmen zu Umwelt- und Klimaschutz vom Bundesrat mitgetragen

Auch Zustimmung zu Erleichterungen bei der Abwicklung von Direktzahlungen und Verringerung des Verwaltungsaufwands

Wien (PK) - Am heutigen Sitzungstag befassten sich die Bundesrätinnen und Bundesräte auch mit Abkommen der Vereinten Nationen im Bereich Umweltschutz. Das Protokoll von Nagoya, mit dem die UN-Biodiversitätskonvention umgesetzt wird, erhielt einhellige Zustimmung. Damit erklärt sich Österreich bereit, vor allem biodiversitätsreichen Entwicklungsländern beim Erhalt ihrer genetischen Ressourcen zu helfen. So will die UNO der unkontrollierten Ausbeutung von Genmaterial - wie es bei landwirtschaftlichen Züchtungen verwendet wird - entgegenwirken, indem ein internationales Regelwerk zur fairen Verteilung beim Einsatz dieser Ressourcen greift.

Ebenfalls einstimmig verließ eine Änderung des Montrealer Protokolls der UNO die Länderkammer, wodurch zum Schutz von Ozonschicht und Klima der Einsatz von klimaschädigenden Kühlmitteln - konkret von teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW) - in den zwei kommenden Jahrzehnten massiv gesenkt werden soll. Diese Stoffe waren als Ersatz für die verbotenen ozonschädlichen FCKW-Kühlmittel eingesetzt worden, tragen aber selbst zum Treibhauseffekt bei.

Nur mehrheitlich trug die Länderkammer die vom Nationalrat beschlossene Novelle zum Chemikaliengesetz mit. Neben einer Harmonisierung des Berichtswesens über medizinisch genutzte Chemikalien geht es in dem Gesetz um EU-Vorgaben zum Umgang mit Quecksilber. Gemäß einer UN-Übereinkunft sieht die Europäische Union Ein- und Ausfuhrbeschränkungen von Quecksilber und Regelungen für industrielle Tätigkeiten, für die Verwendung von Dentalamalgam und Vorschriften zur Bewirtschaftung von Quecksilberabfällen vor. Gänzlich verboten werden die Herstellung neuer quecksilberhaltiger Produkte und der kleingewerbliche Goldbergbau mit Quecksilber. Aus Sicht der SPÖ hat der österreichische Gesetzgeber diese Bestimmungen allerdings in aufgeweichter Form übernommen, weshalb die SozialdemokratInnen dagegen stimmten.

ÖVP und FPÖ befürworteten auch eine Novelle zum Umweltförderungsgesetz (UFG), mit der eine neue Basis für künftige Fördervergaben für die thermische Sanierung geschaffen wird. Das übergeordnete Ziel dabei ist eine Reduktion der Treibhausgasemissionen im Sinne des Klimaschutzes, die vorgeschlagene UFG-Änderung enthält aber noch keine konkreten finanziellen Angaben zu den Fördermitteln. Diese wollen Umweltministerin Elisabeth Köstinger und Finanzminister Hartwig Löger in einem Zusagerahmen bis 2020 festlegen.

Keinen Einspruch – jedoch nur mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit - erhob der Bundesrat auch gegen eine Novelle des Marktordnungsgesetzes, die vor allem auf Erleichterungen bei der Abwicklung von Direktzahlungen sowie auf eine Verringerung des Verwaltungsaufwands abzielt. Nicht mehr angewendet werden sollen demnach die Bestimmungen über die aktiven Betriebsinhaber, bei der Regelung betreffend die Zuweisung zusätzlicher Zahlungsansprüche für bestimmte Hutweiden wiederum ist eine EU-rechtskonforme Ausgestaltung vorgesehen. Umgesetzt werden zudem auch die Empfehlungen des Rechnungshofs hinsichtlich der Beteiligung der Länder an den Kosten allfälliger Anlastungen im Agrarbereich.

Einhellige Zustimmung gaben die BundesrätInnen zu einer Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an Vorgaben der EU. Dadurch soll die phytosanitäre Sicherheit verbessert, die Einschleppung bzw. Ausbreitung gefährlicher Pflanzenschädlinge verhindert und die Effizienz der amtlichen Kontrollen gesteigert werden. Insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel stellt dies Anpassung einen weiteren Schutz heimischer Pflanzen vor fremden Arten dar. (Fortsetzung Bundesrat) red


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