Parlamentskorrespondenz Nr. 853 vom 11.07.2018

Bundesrat sieht Aufsplitterung der EU-Integrationsmaßnahmen auf mehrere Fonds problematisch

Asyl- und Migrationsfonds bleibt auf der Agenda des Ausschusses

Wien (PK) – Die EU will zur Migrationssteuerung und zum Schutz der Außengrenzen wesentlich mehr Geld als bisher in die Hand nehmen. In diesem Sinn sieht der Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen eine signifikante Aufstockung der Mittel vor. Der Asyl- und Migrationsfonds (AMF) soll 10,415 Mrd. € erhalten, das wären rund 51% mehr Gelder als bisher. Beim AMF handelt sich um das Nachfolgeinstrument des derzeit und noch bis 2022 tätigen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF).

Der EU-Ausschuss des Bundesrats befürwortete durchaus die im Verordnungsentwurf der Kommission enthaltenen Zielsetzungen, man könne das Ganze aber aus heutiger Sicht noch nicht ernsthaft beurteilen, weil noch viele Punkte offen seien, meinten übereinstimmend Georg Schuster (FPÖ/W) und Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S). Laut Innenministerium ist derzeit noch völlig unklar, wie die Mittel verteilt werden sollen. Positiv bewertete dessen Vertreter aber die geplante größere Flexibilität dabei, um auf aktuelle Situationen rasch reagieren zu können. Derzeit greife man bei der Mittelzuteilung auf Schlüssel aus der Vergangenheit zurück. Aus österreichischer Sicht müsste man auch die Krisenjahre 2015/16 und die besonders belasteten Länder mitberücksichtigen.

Ausschussvorsitzender Christian Buchmann (ÖVP/St) stellte dazu fest, dass das Thema weiter auf der Agenda des Ausschusses bleiben werde, zumal laut Innenministerium vorerst einmal eine genaue Analyse des Entwurfs vorgenommen, die Positionen der anderen Mitgliedstaaten erkundet und Grundsatzfragen dazu ausgearbeitet werden.

Wie Stefan Schennach (SPÖ/W), Günther Novak (SPÖ/K) und Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) hinterfragte Buchmann auch die ins Auge gefasste Aufsplitterung der Mittel für Integration auf mehrere Fonds – auf den AMF, den Europäischen Sozialfonds (ESF) und die Europäische Investitionsbank (EIB). Schennach bemerkte grundsätzlich mit kritischem Unterton, "dem AMF ist das I abhandengekommen".

Diesen Bedenken pflichtete auch der Experte des Innenministeriums bei. Die geplante Zersplitterung im Bereich der Integration hielt auch er für wenig zielführend, weil das praktische Probleme aufwerfen würde und Synergien verlorengingen. Er sprach sich dafür aus, die Unterstützung zur Integration bei einem bestehenden Instrument zu bündeln oder ein eigenes Finanzierungsinstrument dafür zu schaffen. Auch seien laut Kommissionsvorschlag die Mittel aus dem Fonds nur für "kurzfristige" Integrationsmaßnahmen vorgesehen, wobei unklar sei, wie man diesen Begriff definiere. Hier würde es sicherlich zu Abgrenzungsschwierigkeiten zu anderen Fonds kommen, stellte er fest.

Migration: EU will mehr Geld in die Hand nehmen und flexibler reagieren

Der AMF soll laut Kommission zur Unterstützung einer effizienten Steuerung von Migrationsströmen in der EU dienen. Er soll nationalen Asylsystemen unter die Arme greifen, wobei eine stärkere Hilfe für Mitgliedstaaten mit dem größten Migrationsdruck im Fokus steht. Ferner soll es mehr Unterstützung für die legale Migration und die frühzeitige Integration legal aufhältiger Drittstaatsangehöriger geben und die irreguläre Migration bekämpft werden. Ziel ist, mehr tatsächliche Rückführungen von Personen durchzuführen, die kein

Aufenthaltsrecht haben, sowie mit Drittländern bei der Rückübernahme besser zusammenzuarbeiten. Auch beabsichtigt die Kommission, die Handlungsmöglichkeiten für die Union zu verbessern, damit sie schneller und flexibler auf Krisen reagieren kann.

Die Kommission hat nun vorgeschlagen, von den 10,415 Mrd. € 4,2 Mrd. € (40%) zur Unterstützung der Mitgliedstaaten und von Projekten mit echtem europäischem Mehrwert - wie z. B. der Neuansiedlung oder für die Reaktion auf dringende Erfordernisse oder die bedarfsgerechte

Bereitstellung von Soforthilfe für Mitgliedstaaten - sicherzustellen. Ferner werden aus dem Fonds 6,3 Mrd. € (60%) für langfristige Finanzierungen bereitgestellt, um die Mitgliedstaaten bei der Migrationssteuerung zu unterstützen.

Als Anfangsfinanzierung erhalten die Mitgliedstaaten einen Fixbetrag von 5 Mrd. €. Die übrigen Mittel werden je nach Migrationsdruck und den Bedürfnissen der Mitgliedstaaten in den Bereichen Asyl (30%), Integration und legale Migration (30%) sowie Bekämpfung der irregulären Migration und Rückkehr (40%) zugewiesen.

Außerdem soll es eine stärkere Koordination zwischen den EU-Finanzierungsinstrumenten geben. So soll der AMF durch zusätzliche Mittel im Rahmen der außenpolitischen Instrumente der EU ergänzt werden, auch will man die Zusammenarbeit mit den Partnerländern im Bereich Migration stärken – hier geht es vor allem um den Kampf gegen irreguläre Migration, um die Verbesserung von Chancen in den Herkunftsländern, um Zusammenarbeit bei der Rückführung und Rückübernahme und um die Steuerung legaler Migration.

Wie der Vertreter des Innenressorts die Ausschussmitglieder informierte, wird weiterhin bei den Programmen – nicht bei der Basisfinanzierung – eine Kofinanzierung erforderlich sein. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) jan


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