Parlamentskorrespondenz Nr. 867 vom 12.07.2018

Genauere Regelung für Geschenkannahme durch öffentlich Bedienstete

Bundesrat billigt einstimmig Dienstrechts-Novelle 2018

Wien (PK) - Einhellige Zustimmung erteilte der Bundesrat heute der Dienstrechts-Novelle 2018 des Bundes. Darin werden zahlreiche Detailregelungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst festgelegt. Die Neuerungen reichen dabei von einer präziseren Regelung des Geschenkannahmeverbots bis hin zu höheren Zulagen für Einsätze in Krisengebieten. Künftig wird auch Vertragsbediensteten des Bundes mit der Wiedereingliederungsteilzeit ein schrittweiser Wiedereinstieg ins Berufsleben nach schwerer Krankheit ermöglicht.

Die Novelle bringe eine Reihe von Verbesserungen, hob Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) hervor. Zufrieden zeigte er sich darüber, dass Bestimmungen des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes in das Gehaltsgesetz eingegliedert werden und damit Leistungen für öffentlich Bediensteten nach Dienstunfällen möglich sind. Spanring sah die Notwendigkeit dieser Regelung, weil viel mehr Berufsgruppen als früher im öffentlichen Dienst einer Gefährdung ausgesetzt sind. Es sei notwendig, dass der Staat sich hinter seine Bedienstete stellt. Die Zulagen für den Einsatz in Krisengebieten entspricht dem Prinzip, dass jemand, der mehr leistet, auch mehr verdienen soll. Die Novelle bringe mehr Rechtssicherheit in der Frage der Geschenkannahme. Nicht gelöst werden konnte bisher die Frage der Anrechnung der Vordienstzeiten, bedauerte er. Die Frage sei nun beim Europäischen Gerichtshof anhängig. Nach der Entscheidung des EuGH könnte die Reparatur des Gesetzes den Bund zwischen 600 Mio. € und 3 Mrd. € an Nachzahlungen kosten. Das sei auf Versäumnisse früherer Bundesregierung unter Leitung der SPÖ zurückzuführen, die diesen Punkt mangelhaft geregelt habe.

Die Verbesserungen im Dienstrecht, wie beispielsweise die Wiedereingliederungsteilzeit und die Ausweitung des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes unterstrich auch Peter Oberlehner (ÖVP/O). Damit würdige man die Leistungen der öffentlich Bediensteten, die verlässlich ihre Leistungen für dieses Land erbringen, meinte er. Klare Antikorruptionsbestimmungen, wie das Gesetz sie jetzt festlege, seien wichtig für den Wirtschaftsstandort Österreich. Aus Anlass seines bevorstehenden Ausscheidens aus dem Bundesrat appellierte Oberlehner an den Bundesrat, auch weiterhin das Gemeinsame über das Trennende zu stellen.

Die aktuelle Dienstrechtsnovelle setze viele wichtige Beschlüsse um, wobei der Großteil der Verbesserungen bereits von der vorigen Bundesregierung verhandelt wurde, sagte Korinna Schumann (SPÖ/W). Schumann beklagte den Mangel an Planstellen in vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung. Der Personalmangel wirke sich auch negativ auf die Altersstruktur und die Effizienz des öffentlichen Dienstes aus.

Vizekanzler Heinz-Christian Strache zeigte sich zufrieden darüber, dass das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz nun von einer Kann-Bestimmung für einen begrenzten Kreis in einen Anspruch für alle öffentlich Bediensteten umgewandelt wird. Auch Präsenz- und Zivildiener werden nun einbezogen. Dramatische Härtefälle, wie es sie immer wieder gab, könnten damit in Zukunft vermieden werden und auch Angehörige von öffentlich Bediensteten finanzielle Hilfe erwarten.

Das Problem fehlender Planstellen wolle die Bundesregierung vor allem in den Bereichen Exekutive, Justizwache und Bundesheer rasch in Angriff nehmen. Gleichzeitig werde sie sich genau ansehen, wo ohne Verlust der Effektivität eingespart werden könne, aber auch, wo aufgrund einer ungünstigen Altersstruktur Neuaufnahmen notwendig sind. Dabei werde man auch dem Wissensmanagement und der Weitergabe von Erfahrungen Aufmerksamkeit schenken. Was das Problem der Anrechnung von Vordienstzeiten betrifft, so bestehe tatsächlich die Gefahr, dass schlampige Regelungen früherer Regierungen mit hohen Kosten repariert werden müssen. Allerdings sei dazu zuerst das EuGH-Urteil abzuwarten. Besondere Bedeutung misst Strache auch den klaren Regeln zur Verhinderung von Korruption bei. (Fortsetzung Bundesrat) sox


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