Parlamentskorrespondenz Nr. 871 vom 12.07.2018

Strafen für Schaulustige: Bundesrat bestätigt Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz

Geteilte Meinungen zu Videoüberwachung von Denkmälern und zu Waffenverbotszonen

Wien (PK) – Mit Stimmenmehrheit bestätigte der Bundesrat heute eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz. Zum einen erhält die Exekutive mehr Handhabe gegen Schaulustige, die Rettungseinsätze behindern oder Handyfotos von Unfallopfern schießen. Zum anderen geht es um den Schutz von Denkmälern, zu dessen Schutz eine völkerrechtliche Verpflichtung besteht, aber auch von Botschaften per Videoüberwachung. Darüber hinaus wird der Exekutive künftig ermöglicht, vorübergehend Waffenverbotszonen anzuordnen und in diesen Bereichen gefährliche Gegenstände zu beschlagnahmen. Außerdem hat die Länderkammer ein erweitertes Abkommen mit Ungarn über die polizeiliche Zusammenarbeit genehmigt.

Im Hinblick auf Schaulustige wird mit der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG) die Exekutive ausdrücklich ermächtigt, unbeteiligte Dritte vom Ort des Geschehens wegzuweisen, wenn diese Hilfeleistungen behindern oder die Privatsphäre jener Menschen unzumutbar beeinträchtigen, die vom Unfall betroffen sind. Wer sich trotz Abmahnung nicht an die Anordnungen der Polizei hält, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 500 €. Bei Vorliegen erschwerender Umstände kann alternativ auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einer Woche bzw. im Wiederholungsfall von bis zu zwei Wochen verhängt werden.

Diesen Teil der Novelle befürworteten alle RednerInnen. Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Menschen, etwa bei Rettungseinsätzen im Hinblick auf die zunehmende Zahl der Schaulustigen, sagte Armin Forstner (ÖVP/St). Unterstützt würden damit auch die Rettungskräfte, die großartige Arbeit leisten. Wegweisungen würden nun wirksam, genau weil Sanktionen mit abhaltender Wirkung eingeführt werden, unterstrich auch Gottfried Sperl (FPÖ/St). Marlene Zeidler-Beck(ÖVP/N) schloss sich dem an, hier werde eine Rechtsgrundlage zur effektiven Wegweisung von Schaulustigen geschaffen, die Rettungseinsätze behindern. Dieser wichtige Beschluss schaffe auch die Rahmenbedingungen zum Schutz der Privatsphäre der Opfer, appellierte sie hinsichtlich Smartphone-Nutzung, im Bedarfsfall nicht die Sozialen Medien zu befüllen, sondern Zivilcourage zu ergreifen und einen Notruf abzusetzen. Auch Josef Ofner (FPÖ/K) unterstrich, dass hiermit gesellschaftliche Fehlentwicklungen mit Smartphones entgegengetreten würde, wo oftmals die Privatsphäre von Opfern verletzt werde.

Videoüberwachung rund um Botschaften und Waffenverbotszonen

Nicht unumstritten waren hingegen die Teile der SPG-Novelle, in denen es um Videoüberwachung rund um Botschaften und um Waffenverbotszonen an Brennpunkten geht. Zum einen wird es der Exekutive ermöglicht, den öffentlichen Raum rund um Botschaftsgebäude und andere völkerrechtlich unter besonderem Schutz stehende Objekte im Falle einer besonderen Gefährdungslage per Video zu überwachen. Zum anderen kann die Exekutive künftig bestimmte öffentliche Orte temporär zu Waffenverbotszonen erklären. Das kommt etwa für Plätze in Betracht, an denen aufgrund bisheriger Erfahrungen gefährliche Auseinandersetzungen zu erwarten sind.

Während sich Martin Weber (SPÖ/St) und Jürgen Schabhüttl (SPÖ/B) für die Maßnahmen gegen Schaulustige aussprachen, äußerten sie Vorbehalte hinsichtlich der Punkte Videoüberwachung und Waffenverbotszonen. Beide kritisierten die koalitionsseitige Vorgehensweise, dass ohne die notwendige Begutachtung kurzfristig Abänderungsanträge mit diesen Maßnahmen eingebracht wurden. Martin Weber zufolge bleiben auch viele Fragen unbeantwortet, etwa wo und was genau überwacht werden soll, bzw. auch die Kosten. Einem Freibrief für Überwachung an öffentlichen Orten könne er jedenfalls nicht zustimmen. Jürgen Schabhüttl vertrat den Standpunkt, dass verbotene Waffen schon bisher abgenommen werden konnten, diese seien näher zu definieren.

Demgegenüber bekräftigte Armin Forstner (ÖVP/St), dass es bei Waffenverbotszonen um Maßnahmen für Schauplätze gehe, die immer wieder von gewalttätigen Aktionen geprägt sind. Gottfried Sperl (FPÖ/St) ist überzeugt, dass dies die Arbeit der Exekutive erleichtern werde. Josef Ofner (FPÖ/K) betonte, es sei darüber hinaus völlig einleuchtend, dass es auch eine Durchsuchungsermächtigung geben muss, damit die Maßnahme greift. Einig war er sich mit Armin Forstner und Gottfried Sperl auch über die Notwendigkeit der Videoüberwachung hinsichtlich der völkerrechtlichen Verpflichtung zum Schutz der betreffenden Denkmäler, aber auch von Botschaften. Videoüberwachung sei hier auch immer noch günstiger als Personal vor Ort, betonte etwa Sperl.

Staatssekretärin Karoline Edtstadler bestätigte, dass es sich bei dem Punkt um eine Möglichkeit der Videoüberwachung von Denkmälern handle, zu deren Schutz völkerrechtliche Verpflichtung bestehe. Abzuhalten sei dabei jedenfalls eine Verhältnismäßigkeitsprüfung, sowie der Einsatz örtlich möglichst einzuschränken. Was die Definition von Waffen zu Waffenverbotszonen betreffe, seien dies Gegenstände, die in der Zone speziell verboten seien, was im konkreten Fall entsprechend festgelegt werde.

Österreich und Ungarn wollen polizeiliche Zusammenarbeit verbessern

Einstimmig hat der Bundesrat ein erweitertes Abkommen mit Ungarn  über die polizeiliche Zusammenarbeit genehmigt. Unter anderem sollen durch das gegenständliche Protokoll gemischte Streifendienste erleichtert und grenzüberschreitende Kontrollen in Zügen und Schiffen ermöglicht werden. Außerdem werden neue Bestimmungen zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr, zur Korruptionsbekämpfung und betreffend die Zusammenarbeit zur Verhinderung und Aufklärung von Finanzvergehen in den schon seit 2006 geltenden Vertrag aufgenommen.

Bundesrat Christoph Längle (FPÖ/V) meinte, dass mit dem erweiterten Abkommen eine Verbesserung herbeigeführt und auf aktuelle Geschehnisse reagiert werde. Die Kriminalität ende nicht an der Staatsgrenze. Es sei positiv, dass die neue Regierung gute Beziehungen mit Ungarn habe. Auch Marianne Hackl (ÖVP/B) betonte neue Gegebenheiten, die es verlangen würden, die vertraglichen Regelungen zur grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung mit verbesserter Zusammenarbeit in Europa anzupassen. Ein guter Außengrenzschutz bedeutet, die Grenzen nach innen offen zu halten. "Mit Gesetzen von gestern werden die Verbrechen von heute nicht bekämpft werden können", sagte Hackl. Das Abkommen mit Ungarn sei ein weiterer Beitrag für mehr Sicherheit in beiden Ländern. Ausdrücklich begrüßt wurden die Änderungen im Abkommen ebenfalls von Martin Weber (SPÖ/St). Damit würde nun ein moderner und den Notwendigkeiten entsprechender Vertrag geschaffen. (Fortsetzung Bundesrat) mbu/keg


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