Parlamentskorrespondenz Nr. 874 vom 12.07.2018

Sozialversicherungen: Bundesrat erhebt keinen Einspruch gegen Kostenbremse

SPÖ erwartet massive negative Auswirkungen auf Gesundheitsversorgung

Wien (PK) – Die vom Nationalrat beschlossene "Kostenbremse" für die Sozialversicherungsträger sorgt weiter für Aufregung. Die SPÖ überlegt, die Bestimmungen beim Verfassungsgerichtshof anzufechten, wie Stefan Schennach heute bei den Beratungen der Gesetzesnovelle im Bundesrat bekräftigte. Er und seine Fraktionskollegin Elisabeth Grossmann glauben, dass in unzulässiger Weise in die Selbstverwaltung der Kassen eingegriffen wird. ÖVP und FPÖ sahen allerdings keinen Anlass, im Bundesrat die Stopptaste zu drücken und den Nationalratsbeschluss zu beeinspruchen. Die Patientenversorgung sei nicht gefährdet, versicherten sie. Konkret stimmten in namentlicher Abstimmung 36 BundesrätInnen gegen und 22 BundesrätInnen für ein Veto. Einstimmig passierte hingegen eine Gesetzesnovelle mit Nachschärfungen bei der Wiedereingliederungsteilzeit die Länderkammer.

Die "Kostenbremse" für die Sozialversicherungen war vom Nationalrat erst per Abänderungsantrag in eine Sammelnovelle eingebaut worden, die vorrangig der Anpassung zahlreicher Gesetze aus dem Gesundheits- und Sozialbereich an das neue Erwachsenenschutzgesetz dient. Mit den neuen Bestimmungen werden die Sozialversicherungsträger und der Hauptverband unter anderem dazu angehalten, größere Bauvorhaben oder Übersiedelungspläne auf Eis zu legen und offene Leitungsfunktionen sowie Ärztestellen lediglich befristet bis Ende 2019 zu besetzen. Damit soll verhindert werden, dass die von der Regierung geplante Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen und andere Strukturreformen konterkariert werden.

Es brauche einen geordneten Übergang ins neue System, verteidigte Andrea Wagner (ÖVP/N) die Bestimmungen. Sie warf der SPÖ vor, die Menschen zu verunsichern. Für die PatientInnen werde das Gesetz keine negativen Auswirkungen haben, versicherte sie. Das bekräftigte auch Bernhard Rösch (FPÖ/W). Im Vorfeld der Strukturreform sei es aber wichtig, die Kosten in Schach zu halten und unnötige Ausgaben zu Lasten der Versicherten zu vermeiden.

SPÖ und Grüne sehen zahlreiche Projekte in den Bundesländern in Gefahr

Dass sich die Ausgabenbremse nicht auf die PatientInnen auswirken wird, wird von der SPÖ allerdings in Zweifel gezogen. Die Selbstverwaltung, "eine Grundsäule der Sozialversicherung", werde mit Füßen getreten und die Handlungsfähigkeit der Kassen erheblich eingeschränkt, kritisierte die steirische Mandatarin Elisabeth Grossmann. Betroffen seien wichtige Projekte in allen Bundesländern. Grossmann und ihre FraktionskollegInnen befürchten daher Versorgungslücken. Es gehe um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, mahnten sie. Ein von der SPÖ eingebrachter Entschließungsantrag, der auf eine Rücknahme der Aufgabenbegrenzung der Sozialversicherung abzielt, fand jedoch keine Mehrheit.

Konkret in Gefahr sieht die SPÖ etwa Primärversorgungszentren und die Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes. Zudem wiesen Stefan Schennach (Wien), Ingo Appé (Kärnten), Jürgen Schabhüttl (Burgenland), Doris Hahn (Niederösterreich), Gerhard Leitner (Kärnten), Michael Lindner (Oberösterreich), Michael Wanner (Salzburg) und Andrea Kahofer (Niederösterreich) auf zahlreiche Projekte in ihren Bundesländern hin, die ihrer Meinung nach nunmehr gestoppt sind. Die Palette reicht von einem Diabetes-Zentrum und einem kindermedizinischen Zentrum in Wien über den Ausbau der psychotherapeutischen Versorgung in Salzburg bis hin zu einem Therapie-Zentrum in Bad Ischl und einem Vertrag mit den Heeresspitälern. Die Situation in den Bundesländern sei dramatisch, so der allgemeine Tenor. Hahn ist sich außerdem sicher, dass das Sparpaket nicht nur Verschlechterungen für die PatientInnen, sondern auch für die MitarbeiterInnen der Sozialversicherungen bringt.

Bundesrat Schennach geht davon aus, dass sich die einzelnen Kassen nun an die Verwaltungsgerichte wenden werden, um den Stopp von Projekten zu bekämpfen. Durch den Aufnahmestopp für ChefärztInnen ortet er außerdem einen erheblichen Eingriff in die Selbstverwaltung, der beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden könne.

Grundsätzlich von der SPÖ in Frage gestellt wurde auch die geplante Einrichtung einer Österreichischen Gesundheitskasse. Gegen ein sinnhaftes Sparen sei nichts einzuwenden, ÖVP und FPÖ würden aber ein ganz anderes Ziel verfolgen, glaubt Bundesrat Leitner. Es gehe darum, die gut funktionierende und kostengünstige Selbstverwaltung auszuhebeln und die Sozialversicherung zu einer politisch verwalteten Institution zu machen.

Der Kritik der SPÖ schloss sich auch David Stögmüller (Grüne/O) an. Auch er ist überzeugt, dass das Gesetz verfassungswidrig ist und massive negative Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung in Österreich haben wird. So sieht er neben der Primärversorgung etwa den hausärztlichen Notdienst in Oberösterreich in Gefahr. Ebenso müssten zahlreiche wichtige Bauprojekte wie das Zahngesundheitszentrum in Linz gestoppt werden.

Besonders empört sind SPÖ und Grüne, dass die Bestimmungen "in einer Nacht- und Nebelaktion" in ein Gesetzespaket eingebaut wurden, das einen ganz anderen Inhalt habe. Noch dazu ohne eine Begutachtung durchgeführt zu haben. Wenn man ein Gesetz durchpeitsche, brauche man sich nicht wundern, wenn das Empörung auslöse, meinte etwa Bundesrat Wanner.

Zwazl hält Interpretation des Gesetzes für wesentlich

Sonja Zwazl (ÖVP/N) räumte ein, dass es konfliktfreier gewesen wäre, hätte man Bauprojekte und neue Leistungsverträge unter einen Genehmigungsvorbehalt der Ministerin gestellt, anstatt sie gesetzlich zu stoppen. Ihr ist es nun wichtig, dass das Gesetz richtig interpretiert wird, wie sie sagte. So erachtet sie etwa die Fertigstellung begonnener Bauprojekten für nicht gefährdet, da ansonsten wirtschaftlicher Schaden drohe. Ebenso sieht sie den barrierefreien Umbau von Gebäuden als nicht von der Kostenbremse betroffen. Zwazl geht außerdem davon aus, dass gilt, was die Regierung gesagt habe: Niemand müsse um seinen Job bangen. Auch Ferialpraktika sind ihr zufolge nicht in Gefahr.

Bei Honorarvereinbarungen muss laut Zwazl die prognostizierte Beitragseinnahmenentwicklung des Trägers beachtet werden. Das sei ein legitimes Ziel, sagte sie. Allerdings dürfe die qualitativ hochwertige Versorgung der PatientInnen darunter nicht leiden. Erfreut äußerte sich Zwazl über die zuletzt vereinbarte Harmonisierung der Leistungen der Gebietskrankenkassen.

Von "ganz schwachen Argumenten" der Opposition, sehr vielen Unwahrheiten und falschen Behauptungen sprach die Wiener FPÖ-Bundesrätin Monika Mühlwerth. Auf den urprünglichen Hauptinhalt des Gesetzespakets ging nur ÖVP-Bundesrätin Wagner ein: Sie wertete das neue Erwachsenenschutzgesetz als eine wichtige Errungenschaft, da der Mensch in den Mittelpunkt gestellt werde.

Für den oberösterreichischen SPÖ-Bundesrat Lindner war es übrigens die letzte Rede in der Länderkammer. Er wird im Oktober in den oberösterreichischen Landtag wechseln.

Hartinger-Klein: Gesetz ist verfassungskonform

Kein Verständnis für die Kritik der Opposition äußerte Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein. Die SPÖ lasse sich vor den Karren spannen und zeichne Schreckensszenarien, die in keiner Weise der Realität entsprechen, sagte sie. Es werde kein Gesamtvertrag in Frage gestellt. "Ich garantiere, dass die Patientenversorgung gesichert ist."

Man müsse aber darauf schauen, dass mit dem Geld der Versicherten sorgsam umgegangen wird, bekräftigte Hartinger-Klein. Es gelte zu vermeiden, dass nach der geplanten Fusionierung der Kassen, "weiße Elefanten" mit hohem Gehalt bei den Sozialversicherungen herumlaufen. Der Verfassungsklage sieht die Ministerin "gelassen entgegen", ihrer Überzeugung nach ist das Gesetz verfassungskonform. In Richtung Bundesrat Appé hielt sie fest, sie stehe hinter dem Traumazentrum in Kärnten, es brauche aber ein Gesamtkonzept.

Nur kurz erwähnt in der Debatte wurde ein weiterer Punkt des Gesetzespakets: die Rücknahme des mit dem Budgetbegleitgesetz eingeführten Strafdeckels für Säumniszuschläge für die verspätete Anmeldung von Beschäftigten bei der Sozialversicherung. Andrea Kahofer (SPÖ/N) kritisierte, dass für andere sozialversicherungsrechtliche Meldeverstöße wie frühzeitige Abmeldungen weiter eine Strafobergrenze von 855 € gilt, was vor allem großen Unternehmen zugutekomme.

Antritt von Wiedereingliederungsteilzeit ist künftig bis zu einem Monat nach dem Krankenstand möglich

Den Bundesrat einstimmig passiert hat eine Novelle zum ASVG, die insbesonders eine Nachschärfung der gesetzlichen Bestimmungen zur 2017 eingeführten Wiedereingliederungsteilzeit enthält. Insbesonders wird sichergestellt, dass die Wiedereingliederungsteilzeit bis zu einem Monat nach Ende des Krankenstands angetreten werden kann. Das Instrument erleichtert ArbeitnehmerInnen nach schweren Erkrankungen oder Unfällen den Wiedereinstieg ins Berufsleben, Gehaltseinbußen durch kürzere Arbeitszeiten werden durch ein aliquotes Krankengeld (Wiedereingliederungsgeld) ausgeglichen. Mit der Gesetzesnovelle werden überdies die Bestimmungen für Betriebspensionen an EU-Vorgaben angepasst, was Vorteile für die Bezugsberechtigten bringt.

Ausdrücklich begrüßt wurde die Gesetzesnovelle von den BundesrätInnen Bernhard Rösch (FPÖ/W), Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP/T) und Gerhard Leitner (SPÖ/K). Die Wiedereingliederungsteilzeit sei ein Erfolgsmodell, betonte Pfurtscheller. Leitner sprach von einer praxisrelevanten Anpassung des Gesetzes.

Zum Schluss der Sitzung lehnte der Bundesrat noch zwei Fristsetzungsanträge der Grünen ab: Bundesrat David Stögmüller wollte dem Kinderrechteausschuss zur Beratung des Entschließungsantrags 249/A(E)-BR betreffend Hilfe für junge Erwachsene eine Frist bis zum 11. Oktober 2018 setzen. Der zweite Fristsetzungsantrag mit gleicher Frist betraf den Antrag 250/A(E)-BR zum Erhalt von Integrationsklassen an Schulen, der im Ausschuss für Unterricht und Kultur liegt. (Schluss Bundesrat) gs


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