Parlamentskorrespondenz Nr. 899 vom 27.07.2018

Neu im Justizausschuss

Anträge der Opposition zu den Themen Europäische Urheberrechtsreform und Cyberbelästigung

Wien (PK) – Die NEOS warnen in einem Antrag vor Eingriffen in die Meinungs- und Informationsfreiheit im Zuge der Reform des Europäischen Urheberrechts. In einer weiteren Initiative, die den Justizausschuss nach der Sommerpause beschäftigen wird, fordern Liste Pilz und SPÖ gemeinsam wirksame Sanktionen gegen sexistische Verbalattacken im Netz.

Europäische Urheberrechtsreform: NEOS warnen vor Eingriffen in Meinungs- und Pressefreiheit

Massive Bedenken bringen die NEOS gegen den Richtlinienvorschlag der EU betreffend das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt vor. Plattformbetreiber sollen demnach verpflichtet werden, durch wirksame Inhaltserkennungstechniken oder sogenannte "Upload-Filter" Inhalte bereits vor ihrer Veröffentlichung auf eine mögliche Urheberrechtsverletzung zu überprüfen, was Nikolaus Scherak aus grundrechtlicher Sicht für höchst problematisch hält. Ein automatisches Filtern von Nutzerinhalten vor Veröffentlichung auf Online-Plattformen komme einer Zensur gleich und greife unverhältnismäßig in die Meinungs- und Informationsfreiheit ein, warnt der Justizsprecher der NEOS und appelliert in einem Entschließungsantrag (307/A(E)) an die Bundesregierung, sich im Rahmen der bevorstehenden Verhandlungen über die Europäische Urheberrechtsreform klar für die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit auszusprechen und sich gegen die Einführung von "Upload-Filtern" einzusetzen.

Liste Pilz und SPÖ für besseren Schutz vor sexistischen Online-Übergriffen

Lücken bei den Sanktionsmöglichkeiten gegen verbale Gewalt im Netz, insbesondere bei sexueller Cyberbelästigung, ortet Stephanie Cox. So sei das private Verschicken vulgärer, sexistischer und herabwürdigender Botschaften in Österreich strafrechtlich nicht relevant, gibt die Mandatarin der Liste Pilz zu bedenken und verweist dabei auf den Fall der ehemaligen Abgeordneten Sigrid Maurer. In einem gemeinsam mit den SPÖ-Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek und Pamela Rendi-Wagner eingebrachten Entschließungsantrag (334/A(E)) drängt sie nun auf eine Revision des Tatbestands der Ehrenbeleidigung. Geht es nach den Antragstellerinnen, dann sollte das geschützte Rechtsgut allein die Menschenwürde sein und eine die Würde verletzende Beleidigung auch ohne eine Mindestpublizität bereits dem Tatbild entsprechen. Zudem verlangen Liste Pilz und SPÖ angemessene Sanktionen gegen verbale sexuelle Belästigung im Netz, die es Frauen ermöglichen, ohne großes Prozessrisiko Ansprüche auf Unterlassung sowie Bestrafung durchzusetzen. (Schluss) hof