Parlamentskorrespondenz Nr. 909 vom 03.08.2018

Neu im Familienausschuss

Initiativen für einheitlichen Jugendschutz und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe

NEOS drängen auf rasche Umsetzung eines bundesweit einheitlichen Jugendschutzes

Wien (PK) – Während Kärntner Jugendliche bereits ab 14 Jahren autostoppen dürfen, müssen sie in der Steiermark mindestens 16 Jahre alt sein, zeigt Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) in einem Entschließungsantrag auf (282/A(E) ). Dies sei nur eines von zahlreichen Beispielen dafür, dass der Jugendschutz in Österreich noch immer nicht harmonisiert wurde. Trotz jahrzehntelanger Anstrengungen und eines breiten politischen Konsenses sei die Umsetzung an den starren Strukturen des Föderalismus gescheitert. Die aktuelle Bundesregierung habe zwar erste Schritte in Richtung Vereinheitlichung der Regelungen gesetzt, wie z.B. beim Mindestalter für den Konsum von Tabak und Alkohol, eine umfassende Lösung fehle aber noch immer. Die NEOS fordern daher die Ministerin für Familie und Jugend auf, sich dafür einzusetzen, dass sämtliche Jugendschutzvorschriften harmonisiert und im Rahmen der geplanten Kompetenzbereinigung vom Bund geregelt werden.

SPÖ fordert Evaluierung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe

Als höchst problematisch beurteilen die Sozialdemokraten den Vorschlag der Bundesregierung, die Kinder- und Jugendhilfe als ausschließliche Länderkompetenz ausgestalten zu wollen (330/A(E) ). Zahlreiche Organisationen hätten sich bereits zu einem breiten Bündnis zusammengefunden und warnten vor einem Auseinanderdriften der Schutzstandards innerhalb Österreichs, geben die SPÖ-Abgeordneten Eva Maria Holzleitner und Birgit Sandler zu bedenken. Auch das Kinderrechte-Board, ein interdisziplinäres ExpertInnengremium, fasste im Juni den Beschluss, von der geplanten Kompetenzverschiebung in Richtung Bundesländer Abstand zu nehmen. Schon jetzt gebe es genug Schwierigkeiten, wenn etwa betroffene Kinder über Bezirks- und/oder Bundesländergrenzen umziehen.

Da die Standards und vorhandenen Angebote der Kinder- und Jugendhilfe nicht von der Budgetsituation des jeweiligen Landes abhängen dürfen, sollen diese durch die Bundesgesetzgebung abgesichert sein, argumentieren die Antragstellerinnen. Es brauche zudem einheitliche Qualitätskriterien bei der Aus- und Fortbildung des Personals, bei den Betreuungsstandards und den Kontrollmaßnahmen. Aus diesem Grund müsse auch das 2013 eingeführte Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz endlich evaluiert und in diesem Sinne weiterentwickelt werden. (Schluss) sue