Parlamentskorrespondenz Nr. 914 vom 17.08.2018

Neu im Budgetausschuss

Quartalsberichte des Finanzressorts über Euro-Krisenländer bzw. budgetäre Vorbelastungen und Überschreitungen

Wien (PK) – Das Finanzministerium berichtet routinemäßig über die im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes getroffenen Maßnahmen sowie über die Genehmigung von Mittelverwendungsüberschreitungen bzw. Vorbelastungen. Die Berichte betreffend das 2. Quartal 2018 liegen nun dem Budgetausschuss vor.

Weitere schuldenerleichternde Maßnahmen für Griechenland

Die Euro-Krisenländer sind Gegenstand der beiden Berichte hinsichtlich ESM und Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz (21/BA, 22/BA). Die Abgeordneten können daraus entnehmen, dass Spanien Ende Mai eine weitere frühzeitige Rückzahlung an den ESM in Höhe von 3 Mrd. € vorgenommen hat. Zudem wurde Mitte April die neunte Post-Programm-Prüfmission in Spanien abgeschlossen. Was Griechenland betrifft, hat sich die Eurogruppe Ende Juni auf den Abschluss des ESM-Finanzhilfeprogramms geeinigt und damit die Basis für die Auszahlung der letzten Tranche gelegt. Darüber hinaus hat sich die Eurogruppe auf weitere schuldenerleichternde Maßnahmen für Athen verständigt, von denen die ESM-Darlehen allerdings nicht betroffen sind.

Die kumulierten Zinseinnahmen aus den bilateralen Darlehen Österreichs für Griechenland betrugen zum Ende des 2. Quartals 2018 rund 112,5 Mio. €. Den gesetzlich relevanten Stand der österreichischen Haftungen für die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (inklusive Übergarantien) beziffert der Bericht per Quartalsende mit rund 9,455 Mrd. € für Kapital. Die Haftungen für Zinsen betrugen rund 1,282 Mrd. € (inklusive Übergarantien). Zu jeweils positiven Ergebnissen kamen die neunte Post-Programm-Prüfmission für Irland bzw. die achte Post-Programm-Prüfmission für Portugal.

58,4 Mio. € Mittelverwendungsüberschreitungen, 26 Mio. € Vorbelastungen

Weiters berichtet das Finanzministerium (23/BA), dass im 2. Quartal 2018 Mittelverwendungsüberschreitungen in der Höhe von 58,423 Mio. € genehmigt wurden. Davon wurden im Finanzierungshaushalt 92% durch Rücklagenentnahmen und 8% durch unterjährige Mehreinzahlungen bedeckt. Die betraglich größten Überschreitungen gab es in der UG 46 – Finanzmarktstabilität (Gerichtsgebühren im Zusammenhang mit der HETA-Abwicklung in Höhe von 46,4 Mio. €) und in der UG 33 –Wirtschaft (Forschung) in Höhe von 7 Mio. € für die Förderung von FFG-FTI-Programmen. Der Stand der Rücklagen betrug per 30. Juni 2018 rund 15,121 Mrd. €.

Vorbelastungen wiederum wurden im 2. Quartal 2018 in der Höhe von 26,027 Mio. € genehmigt. Der größte Posten war dabei die Altlastensanierung der Kokerei Linz auf dem Areal der Voest Alpine in Höhe von 18,790 Mio. €. (Schluss) hof