Parlamentskorrespondenz Nr. 929 vom 31.08.2018

Untersuchungsausschüsse - Organisatorische Information für Medien

Freie Berichterstattung und Wahrung der Persönlichkeitsrechte

Wien (PK) – Noch vor Tagungsbeginn des Nationalrats am 11. September 2018 treten der Eurofighter-Untersuchungsausschuss unter Vorsitz von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka und der BVT-Untersuchungsausschuss unter Vorsitz von Zweiter Nationalratspräsidentin Doris Bures zusammen, um die ersten Auskunftspersonen zu befragen. Die Sitzungen des BVT-Untersuchungsausschusses beginnen am Dienstag, dem 4. September, jene des Eurofighter-Untersuchungsausschusses am 6. September.

Aktuelle Informationen zu den beiden Ausschüssen bietet die Website der Parlamentsdirektion www.parlament.gv.at unter "Parlament aktiv > Untersuchungsausschüsse". Die Sitzungen finden in der Hofburg, Segmentbogen, Lokal 7 statt. Dieses ist über den OSZE-Eingang am Heldenplatz zu erreichen.

Wie auch bei den vorangegangenen Untersuchungsausschüssen wird der freien Berichterstattung und der guten Zusammenarbeit zwischen Parlament und Medien besondere Bedeutung beigemessen. Zugleich müssen die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten - insbesondere der Auskunftspersonen - gewahrt bleiben.

Um dies zu gewährleisten, finden Sie in der Folge Informationen über diesbezügliche gesetzliche Bestimmungen und organisatorische Vorkehrungen.

Medienöffentlichkeit

Die Befragungen von Auskunftspersonen und Sachverständigen sind grundsätzlich medienöffentlich. Nur aufgrund von besonderen, im Gesetz geregelten Gründen ist die Öffentlichkeit auszuschließen. Diese Ausnahmen von der Medienöffentlichkeit können zum Schutz von Interessen der Allgemeinheit, der Auskunftsperson oder Dritter sowie zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder im Interesse der Wahrheitsfindung erforderlich sein. In diesen Fällen kann die Auskunftsperson, der Verfahrensrichter, der Verfahrensanwalt oder ein Mitglied des Untersuchungsausschusses einen Ausschluss der Medienöffentlichkeit beantragen. Die Entscheidung über den Ausschluss trifft der/die Vorsitzende.

Arbeitsplätze und Infrastruktur für MedienvertreterInnen

Im Ausschusslokal (Lokal 7) stehen 21 Sitzplätze mit Schreibpult für MedienmitarbeiterInnen zur Verfügung. Die Arbeitsplätze sind mit einer ausreichenden Anzahl von Steckdosen ausgestattet, leistungsstarkes WLAN ist vorhanden.

MedienmitarbeiterInnen steht zusätzlich ein eigener Medienraum in unmittelbarer Nähe zum Untersuchungsausschuss-Lokal zur Verfügung. Um auch dort die Ausschusssitzung verfolgen zu können, werden alle medienöffentlichen Sitzungsteile live übertragen. Im Medienraum sind Steckdosen und leitungsstarkes WLAN für 22 Arbeitsplätze vorhanden.

Außerdem gibt es im Bereich der Untersuchungsausschussräumlichkeiten freies WLAN/WiFi "HohesHaus"; die Nutzung erfordert keine Registrierung, sondern nur eine Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen.

Aufnahmen der Live-Übertragung im Medienraum sind - wie auch Bild- und Tonaufnahmen im Ausschusslokal - untersagt.

Zutritt zu den medienöffentlichen Befragungen im Ausschusslokal und zum Medienraum haben grundsätzlich nur MedienmitarbeiterInnen mit gültigem Presseausweis bzw. einem entsprechenden Akkreditiv von einem Medienunternehmen.

Ton- und Bildaufnahmen

Ton- und Bildaufnahmen im Untersuchungsausschuss sind ausschließlich für Zwecke der Protokollierung und der Übertragung innerhalb der Parlamentsgebäude (welche durch die Parlamentsdirektion erfolgen wird) gestattet. Während aller Sitzungen des Untersuchungsausschusses, auch der medienöffentlichen, sind andere Bild- und Tonaufnahmen unzulässig.  

Im Einklang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Hausordnung kann die/der Vorsitzende - wie auch bei vorherigen Untersuchungsausschüssen - mit ausdrücklicher Zustimmung einer Auskunftsperson, einen sogenannten "Kameraschwenk" außerhalb laufender Sitzung genehmigen. Dieser findet somit vor, nach oder in einer Unterbrechung einer Sitzung, insbesondere vor Beginn der Befragung der Auskunftsperson, statt.

Ablauf Kameraschwenk

Nachdem sich die Auskunftsperson im Lokal 7 eingefunden und einem Kameraschwenk zugestimmt hat, werden MitarbeiterInnen der Bildmedien informiert und aus dem Medienraum ins Ausschusslokal geleitet. Im Ausschusslokal soll ein maßvoller Abstand zu den Auskunftspersonen eingehalten werden. Nach einem angemessenen Zeitraum werden die MedienmitarbeiterInnen ersucht, Bild- und Tonaufnahmegeräte wieder in den Medienraum zu bringen.

Interviews

Interviews können im Gangbereich an der Kordel vor dem Ausschusslokal gegeben werden.

Zugang - Aufenthalt der Auskunftspersonen

Die Möglichkeit eines ungehinderten Wegs für alle Auskunftspersonen zum und vom Ausschusslokal muss gewahrt bleiben. Besonders ist auch auf eine ungestörte Vorbereitung vor Befragungsbeginn Bedacht zu nehmen. Dazu wird eine Wartezone für Auskunftspersonen eingerichtet.

Die Sicherstellung dieser Rahmenbedingungen für die Auskunftspersonen im Sinne der Verfahrensordnung obliegt der Parlamentsdirektion. Gleichzeitig wird durch organisatorische Maßnahmen im Rahmen der gegenständlichen Regelungen größtmögliche Bewegungsfreiheit im Sinne einer freien Berichterstattung ermöglicht.

Um einen barrierefreien Zutritt für JournalistInnen mit Behinderung sicherstellen zu können, bitten wir die Betreffenden, sich vorab beim Medienservice zu melden (medienservice@parlament.gv.at ).

Persönlichkeitsrechte – Medienrecht

Ausdrücklich hingewiesen wird auf medienrechtliche Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschussverfahren ausnahmslos einzuhalten sind. Mit der Untersuchungsausschuss-Reform wurde auch das Mediengesetz ergänzt.

Die Bekanntgabe der Identität von Auskunftspersonen eines Untersuchungsausschusses in den Medien ist zu unterlassen, wenn dadurch schutzwürdige Interessen verletzt werden. Dieser Schutz bezieht sich nicht nur auf Bilder, sondern auch auf den Namen und andere Angaben, die geeignet sind, zum Bekanntwerden der Identität der Betroffenen zu führen.

Ausgenommen von diesem Schutz sind Personen, bei denen ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit am Bekanntwerden ihrer Identität besteht. Dieses überwiegende Interesse kann sich insbesondere aus der Stellung der betroffenen Person in der Öffentlichkeit oder aus einem sonstigen Zusammenhang mit dem öffentlichen Leben ergeben.

Es ist somit eine Interessenabwägung erforderlich. In der Praxis werden von diesen Ausnahmen vor allem in der Öffentlichkeit stehende Personen mit hohem Bekanntheitsgrad und Relevanz für die Öffentlichkeit betroffen sein. Eine Person fällt jedoch nicht schon deshalb unter die Ausnahmebestimmung, weil sie als Auskunftsperson in einem Untersuchungsausschuss angehört wird.

Die Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen obliegt jeder/m MedienmitarbeiterIn in Eigenverantwortung.

Ansprechpersonen

Medienservice der Parlamentsdirektion:
Petra Rapf, +43 676 8900 2476
Stefan Franzel, +43 676 8900 2939

Stellv. Leiterin der Abteilung Pressedienst:
Maria-Luise Janota, +43 676 8900 2618

Leiter des Dienstes Information und Öffentlichkeit:
Thomas Holzinger, +43 676 8900 2426

Sprecher der Parlamentsdirektion:
Karl-Heinz Grundböck, +43 664 183 6283

(Schluss) red