Parlamentskorrespondenz Nr. 973 vom 19.09.2018

BVT-Untersuchungsausschuss: Innenministerium muss Akten nachliefern

Verfassungsgerichtshof gab Opposition zum Teil recht

Wien (PK) – Das Innenministerium muss laut Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs dem BVT-Untersuchungsausschuss Akten nachliefern. Die Oppositionsfraktionen im BVT-Untersuchungsausschuss – SPÖ, NEOS und Liste PILZ - hatten die Möglichkeit der Verfahrensordnung genützt und sich am 14. August in dieser Frage an das Höchstgericht gewandt, das ihren Antrag teilweise als berechtigt erkannt hat. Demnach sind jene Aktenteile nachzureichen, die zum Zeitpunkt der Zustellung des grundsätzlichen Beweisbeschlusses an den Innenminister am 24. April 2018 bei diesem vorhanden waren. Das betrifft insbesondere den sogenannten Kabinettsakt über interne und externe Korrespondenzen des Kabinetts zu den Hausdurchsuchungen.

Laut Verfahrensordnung für die Untersuchungsausschüsse entscheidet in Streitfällen der Verfassungsgerichtshof, ob Akten vorgelegt werden müssen oder nicht. Antragsberechtigt ist der Untersuchungsausschuss oder ein Viertel seiner Mitglieder. (Schluss) jan