Parlamentskorrespondenz Nr. 1022 vom 01.10.2018

Neu im Justizausschuss

Oppositionsanträge betreffend Opferschutz, Justizsprache, Verfahrensdauer und Videodokumentation von Vernehmungen

Wien (PK) – Die NEOS wollen den Opferschutz dahingehend ausweiten, dass Opfer auch in Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter über ihre Rechte informiert werden müssen. Die Liste Pilz wiederum fordert in einer Serie von Anträgen eine verständlichere Sprache in der Justiz, Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung sowie die verpflichtende Videoaufzeichnung von Vernehmungen vor Gericht.

NEOS: Information über Opferrechte auch bei Verfahren gegen unbekannte Täter

Die derzeitige Rechtslage in Sachen Opferschutz ist nach Einschätzung der NEOS ungenügend. So sei, wie Irmgard Griss zu bedenken gibt, das Opfer nur dann über seine wesentlichen Rechte zu informieren, wenn das Ermittlungsverfahren gegen bestimmte Beschuldigte geführt wird. Dies bedeute aber im Umkehrschluss, dass bei Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter das Opfer nicht informiert werden muss. Die Justizsprecherin der NEOS sieht darin einen Widerspruch zum Opferschutz und schlägt in einem Initiativantrag auf Änderung der Strafprozessordnung (351/A) allgemein eine verpflichtende Information über die Opferrechte vor, unabhängig davon, ob das Verfahren gegen bestimmte Beschuldigte oder gegen unbekannte Täter geführt wird. 

Liste Pilz für verständlichere Sprache in der Justiz und Beschleunigung von Gerichtsverfahren

Die von der Justiz verwendete Sprache sei für Laien oft nicht verständlich und erschwere den Zugang zum Recht, klagt Alfred Noll (PILZ). Dabei sei eine einfache Sprache auch bei komplexen Inhalten möglich, wie etwa die Informationen auf der Parlaments-Website zeigen, meint der Justizsprecher der Liste Pilz und fordert in einem Entschließungsantrag (391/A(E)) den Justizminister auf, Maßnahmen für eine verständlichere Sprache in der Justiz auszuarbeiten.

Kritik übt Alfred Noll auch an der seiner Meinung nach zu langen Dauer von erstinstanzlichen Gerichtsverfahren. Er drängt in einem Entschließungsantrag (392/A(E)) auf gesetzliche Grundlagen für eine Verfahrensbeschleunigung und schlägt darin u.a. einen vollen Kostenersatz für die Verfahrensbeteiligten vor, wenn das erstinstanzliche Verfahren nicht binnen zwölf Monaten abgeschlossen ist.

Liste Pilz fordert verpflichtende Videodokumentation bestimmter Verfahrensabschnitte

Alfred Noll (PILZ) kritisiert, dass Bild- und Tonaufnahmen im Ermittlungsverfahren nicht verpflichtend durchzuführen sind, was dazu führe, dass sie in der Praxis kaum eine Rolle spielen. Dabei könne das schriftliche Protokoll nur unzureichend bei der Kontrolle von Übersetzungen, der Überwachung der Einhaltung von Belehrungspflichten oder der Vorbeugung gegen unzulässige Vernehmungsmethoden behilflich sein, argumentiert er. Eine Aufzeichnung der Vernehmungen würde es darüber hinaus möglich machen, nicht nur verbale, sondern auch nonverbale Kommunikation der Zeugen und Beschuldigten aufzubewahren. Noll fordert nun in seiner Initiative (393/A(E)) die Einführung einer grundsätzlich verpflichtenden Videodokumentation im strafrechtlichen Ermittlungs- und Hauptverfahren sowie im zivilgerichtlichen Verfahren. An den Justizminister appelliert er zudem, den Gerichten die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. (Schluss) hof