2012 bis 2017 54 ministerielle Weisungen nach Verfahrensende
Josef Moser legt Weisungsbericht 2018 vor
Wien (PK) – Im Zeitraum von 2012 bis 2017 erteilte das Justizministerium 54 Weisungen, nachdem das zugrunde liegende Verfahren bereits beendet war. Wie aus dem nun dem Parlament vorliegenden Weisungsbericht (III-190 d.B. und III-661-BR/2018 d.B.) von Justizminister Josef Moser hervorgeht, lautete in 25 Fällen die Weisung auf Einleitung bzw. Fortsetzung des Verfahrens. Acht Weisungen bezogen sich auf die Einstellung des Verfahrens, je zweimal forderte das Ministerium die Erhebung bzw. Zurückziehung einer Anklage. In fünf Fällen hatte die Weisung die Anwendung anderer Rechtsgrundlagen zum Inhalt, vier Weisungen zielten auf die Erhebung eines Rechtsmittels ab. Bei acht weiteren Weisungen fällt die Begründung unter die Kategorie "Sonstiges".
Ein Blick auf die regionale Aufteilung der Fälle zeigt, dass mit 55% die meisten Weisungen im Sprengel des OLG Wien ergangen sind. 28% der Weisungen betrafen das OLG Innsbruck, 13% Graz und 4% Linz. (Schluss) hof
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- III-190 d.B. - Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die in den Jahren 2012 bis 2017 erteilten Weisungen
- III-661-BR/2018 d.B. - Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die in den Jahren 2012 bis 2017 erteilten Weisungen