Parlamentskorrespondenz Nr. 1051 vom 05.10.2018

Neu im Familienausschuss

Anträge betreffend Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Krisenpflegeeltern

ÖVP-FPÖ-Antrag: Klarstellungen im Familienlastenausgleichsgesetz bezüglich Familienbeihilfenbezug

Wien (PK) – Durch eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) soll sichergestellt werden, dass ein Eigenanspruch des Kindes auf Familienbeihilfe auch dann gegeben ist, wenn es selbst aufgrund eines sozialversicherungsrechtlichen Anspruchs (z.B. Pflegegeld) oder aufgrund einer eigenen Erwerbstätigkeit regelmäßig zur Deckung der Unterhaltskosten beiträgt. Gleiches soll gelten, sofern die Eltern zumindest teilweise regelmäßig zum Unterhalt ihres Kindes beitragen. Dies ist der Begründung eines von den Abgeordneten Norbert Sieber (ÖVP) und Edith Mühlberghuber (FPÖ) eingebrachten Initiativantrags zu entnehmen, der damit auf die entsprechende Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs reagiert (386/A ). I n Bezug auf erheblich behinderte Kinder, die nicht fähig sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, soll durch eine Sonderregelung der Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe jedenfalls gegeben sein, wenn sie einen eigenständigen Haushalt führen. In diesem Fall soll die Leistung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung einem Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe nicht entgegenstehen.

NEOS für mehr individuelle Freiheit beim Kinderbetreuungsgeld

Die Bundesregierung wird vom NEOS- Abgeordneten Michael Bernhard aufgefordert, das Kinderbetreuungsgeld-Konto noch stärker an die individuellen Bedürfnisse von Familien anzupassen. Seiner Meinung nach müssten vor allem der Zugang und der Anspruch auf die einkommensabhängigen Modelle erleichtert werden. Eltern sollten die Möglichkeit haben, sich die bevorzugte Variante des Kindebetreuungsgeldes nicht nur untereinander aufzuteilen, sondern auch individuell zwischen den Varianten wählen zu können. Damit schaffe man nicht nur einen Anreiz für Väter, sich aktiver in die Kindererziehung und Betreuungsarbeit einzubringen, sondern unterstütze auch die Frauen, schneller wieder am Arbeitsmarkt zu partizipieren, ist Bernhard überzeugt. (362/A(E) ).

… für bessere Kontrollsysteme bei der Familienbeihilfe

In einem weiteren Entschließungsantrag drängt Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS) darauf, die Empfehlungen des Rechnungshofes betreffend "Familienbeihilfe - Ziele, Zielerreichung, Kosten und Kontrollsystem" insbesondere in Bezug auf die Entwicklung und Implementierung einer IT-Applikation, die einen automatisierten Abgleich mit relevanten Datenbanken ermöglicht, unverzüglich umzusetzen. Diese Maßnahme sei die Voraussetzung dafür, um ein effizientes Kontrollsystem zu gewährleisten. Dass es zahlreiche grobe Mängel in diesem Bereich gebe, habe der Rechnungshof in einem aktuellen Bericht deutlich aufgezeigt. Angesichts des hohen Auszahlungsvolumens – Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag machen 6% der Gesamtausgaben des Bundes aus - seien die aufgezeigten Probleme in keinster Weise tolerabel (363/A(E) ).

… für rasche Lösung betreffend Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegeeltern

Die NEOS weisen darauf hin, dass ein Erlass des Familienministeriums, wonach Krisenpflegeeltern kein Kinderbetreuungsgeld mehr zustehen soll, nicht nur für große mediale Aufregung sorge, sondern vor allem die Betroffenen stark verunsichert habe. Diese Situation sei untragbar und wirke sich letzten Endes auf die Kinder aus, die auf ein funktionierendes System und Auffangnetz angewiesen sind. Statt einer Kürzung der Mittel sollte die Familienministerin vielmehr danach trachten, attraktivere Rahmenbedingungen für Krisenpflegeeltern zu schaffen, um sie in ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen. Außerdem müsste durch eine Änderung im Kinderbetreuungsgeldgesetz sichergestellt werden, dass auch "irreguläre" Familienformen, wie etwa Krisenpflegefamilien, Ansprüche auf Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz haben, sofern sie alle anderen Voraussetzungen erfüllen (361/A(E )).

SPÖ drängt auf rechtliche Klarstellung in Sachen Krisenpflegeeltern

In dieselbe Kerbe schlägt ein Initiativantrag der SozialdemokratInnen, der auf eine konkrete Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes abzielt. Wie jüngst diversen Medienberichten zu entnehmen war, hat die Bundesministerin Juliane Bogner-Strauß nun per Erlass festgestellt, dass die Rechtsansicht, wonach Krisenpflegeeltern vom Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld ausgeschlossen sind, umzusetzen sei. Die Bundesministerin folge damit einer Judikatur des OGH aus dem Jahr 2011, obgleich dieser in einer anderen Entscheidung aus dem Jahr 2013 einen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld grundsätzlich bejaht habe, zeigt SPÖ-Abgeordnete Birgit Sandler kritisch auf. Krisenpflegeeltern stellten ein äußerst bewährtes Betreuungsinstrument im Rahmen des Kinderschutzes dar; eine rechtliche Klarstellung zu ihren Gunsten sei daher dringend erforderlich (397/A ). (Schluss) sue