Parlamentskorrespondenz Nr. 1064 vom 09.10.2018

EU will Terror-Propaganda im Internet unterbinden

Breite Unterstützung im EU-Unterausschuss; Meinungsfreiheit muss gewahrt bleiben

Wien (PK) – EU-Vorhaben, die in den Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums fallen, standen heute auf der Tagesordnung des EU-Unterausschusses des Nationalrats . Die Abgeordneten diskutierten mit Innenminister Herbert Kickl Vorhaben zur Terrorismusbekämpfung sowie zu Neuerungen im Bereich Migration und Asyl. Dazu merkte Kickl grundsätzlich an, dass die Initiativen der EU-Kommission in die Richtung gehen, die auch die österreichische Bundesregierung propagiere, nämlich effektiven Schutz der Außengrenzen, ein effizienteres Asylsystem und rasche Rückführung von abgelehnten AsylwerberInnen. Zudem waren Neuerungen bei der Europäischen Bürgerinitiative Thema. Dabei geht es darum, Zugangshürden abzubauen.

Am Beginn der Sitzung ging es um den Kampf gegen die Verbreitung terroristischer Online-Inhalte. Terroristen sollen das Internet in der Europäischen Union nicht mehr mit ihrer Propaganda fluten können. Mit einheitlichen Regelungen will die Europäische Kommission daher die Verbreitung terroristischer Inhalte in online-Netzwerken unterbinden. Die Abgeordneten begrüßten die Kommissionsinitiative , SPÖ und NEOS äußerten jedoch Bedenken in Hinblick auf eine mögliche Einschränkung der Meinungsfreiheit. Dazu betonte der Innenminister, dass man sich hier tatsächlich in einem Spannungsverhältnis befinde. Er wies jedoch auf die Judikatur des EuGH hin, wonach die Verbreitung von Terrorismus nicht unter Meinungsfreiheit falle.

Auch von seiner Seite wird der Vorschlag unterstützt, da die terroristische Bedrohung innerhalb der EU noch immer hoch sei, wie er sagte, und es im Hinblick auf die Dynamik notwendig sei, das Phänomen mit aller notwendigen Vehemenz zu bekämpfen. Eine gesetzliche Regelung hält er deshalb für erforderlich, weil man das Problem auf nationalstaatlicher Ebene nicht in den Griff bekomme. Der nun vorliegende Ansatz sei effizienter als einzelne Vereinbarungen, sagte Kickl. Er zeigte sich überzeugt, dass die auf dem Tisch liegenden Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit beitragen werden. Österreich werde sich jedenfalls darum bemühen, noch während des EU-Vorsitzes eine einheitliche Position im Rat zustande zu bringen.

Terroristische Inhalte aus dem Internet verbannen

In ihrem Verordnungsvorschlag erinnert die EU an die jüngsten Terroranschläge, um auf die Brisanz der Internetnutzung terroristischer Organisationen aufmerksam zu machen. So würden Terroristen online Kontakt zu ihren Unterstützern halten und neue Unterstützer gewinnen, terroristische Aktivitäten vorbereiten und ihre Gräueltaten verherrlichen, um Nachahmungstäter zu generieren. Insgesamt werde damit Angst in der breiten Öffentlichkeit geschürt.

Vor diesem Hintergrund will die EU-Kommission nun gezielt gegen die Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet vorgehen und schlägt dazu eine Reihe konkreter Maßnahmen vor. Da terroristische Inhalte in den ersten Stunden ihrer Online-Präsenz wegen der Geschwindigkeit, mit der sie sich ausbreiten, am schädlichsten sind, sieht der Entwurf eine rechtsverbindliche einstündige Frist vor, innerhalb derer die Inhalte infolge einer Entfernungsanordnung der nationalen Behörden zu löschen sind. Der Kommissionsvorschlag sieht zudem eine Sorgfaltspflicht für alle Plattformen vor, um sicherzustellen, dass sie nicht für die Verbreitung terroristischer Online-Inhalte missbraucht werden. Je nach Höhe des Risikos, das von den über ihre Plattformen verbreiteten terroristischen Inhalten ausgeht, müssen die Diensteanbieter auch proaktive Maßnahmen – wie den Einsatz neuer Werkzeuge – ergreifen, um ihre Plattformen und ihre Nutzer vor terroristischem Missbrauch zu schützen.

Der Vorschlag schafft zudem einen Rahmen für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Anbietern von Hosting-Diensten, Mitgliedstaaten und Europol. Um die auf Entfernungsanordnungen und Meldungen folgenden Maßnahmen zu erleichtern, müssen Diensteanbieter und Mitgliedstaaten Kontaktstellen benennen, die ständig rund um die Uhr erreichbar sind. Im Hinblick auf Schutzvorkehrungen sollen sich die Inhalteanbieter auf wirksame Beschwerdemechanismen verlassen können, die von allen Diensteanbietern eingerichtet werden müssen. Werden Inhalte ungerechtfertigt gelöscht, so ist der Diensteanbieter verpflichtet, diese so schnell wie möglich wiederherzustellen. Dazu sollen die nationalen Behörden wirksame Rechtsbehelfe schaffen. Außerdem werden die Plattform- und Inhalteanbieter das Recht haben, gegen eine Entfernungsanordnung Einspruch zu erheben. Wenn Plattformen automatische Erkennungswerkzeuge einsetzen, ist für eine manuelle Beaufsichtigung und Überprüfung zu sorgen, um irrtümliche Entfernungen zu verhindern. Im Interesse der Transparenz und Rechenschaftspflicht soll es jährliche Transparenzberichte geben, in denen die Diensteanbieter und die Mitgliedstaaten darüber berichten müssen, wie sie gegen terroristische Inhalte vorgehen und welche proaktiven Maßnahmen sie ergriffen haben.

Eine Einschränkung der Meinungsfreiheit darf es nicht geben

Seitens der Abgeordneten wurde die Initiative der EU-Kommission unterstützt, da es notwendig sei, terroristische Inhalte im Netz zu unterbinden, wie dies die Abgeordneten Jörg Leichtfried, Angela Lueger (beide SPÖ), Karl Mahrer (ÖVP) und David Lasar (FPÖ) betonten.

Leichtfried und Stephanie Krisper (NEOS) gaben jedoch zu bedenken, dass durch diese Regelungen die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden könnte. Krisper forderte ihrerseits die notwendige Verhältnismäßigkeit ein. Sie ortet zudem eine Überwachungspflicht und unterstrich die Notwendigkeit der Unabhängigkeit der Behörde, denn die Gefahr des Missbrauchs ist ihrer Meinung nach durchaus gegeben. In diesem Zusammenhang wies der Innenminister auf die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs hin, in der festgehalten ist, dass die Verbreitung von Terrorismus keinesfalls Ausdruck der Meinungsfreiheit sei. Er unterstrich, dass er auch in den Verhandlungen für die Wahrung der Meinungsfreiheit eintreten werde. Auf die Bedenken von Abgeordneter Lueger in Bezug auf eine mögliche unterschiedliche Auslegung, was unter Terrorismus zu verstehen ist, verwies Kickl auf die Anti-Terrorismus-Verordnung der Union. In diesem Sinne fällt etwa unter den Begriff das Gutheißen und die Unterstützung von terroristischen Aktivitäten, weiters die Aufforderung und die Anleitung dazu.

Doris Margreiter (SPÖ) machte auf den enormen bürokratischen Aufwand vor allem für die KMUs aufmerksam und forderte eine entsprechende Unterstützung für die Unternehmen ein. Eine solche finanzielle Unterstützung sei ein Punkt der Verhandlungen, zeigte sich der Minister hinsichtlich dieser Problematik offen. Die Kommission gehe von rund 10.500 Providern aus, wobei die größte Gruppe – circa 9.700 – mittlere Unternehmen sind. Er hält jedoch eine Ausnahmeregelung für KMUs für nicht sinnvoll und die Einrichtung von rund um die Uhr erreichbaren Kontaktstellen für notwendig, genauso wie die Löschung terroristischer Inhalte innerhalb von einer Stunde. Die KMUs sollen nicht zu einer potentiellen Anlaufstelle für terroristische Inhalte werden, so seine Begründung.

Schließlich soll es auch abschreckende finanzielle Sanktionen geben, informierte der Minister aufgrund einer Frage von Abgeordneter Alma Zadić (PILZ). Bei systematischen Verstößen gegen Entfernungsanordnungen können gegen einen Diensteanbieter finanzielle Sanktionen in Höhe von bis zu 4% seines weltweiten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr verhängt werden. (Fortsetzung EU-Unterausschuss) jan/rei