Parlamentskorrespondenz Nr. 1067 vom 09.10.2018

Zugang zur Europäischen Bürgerinitiative soll erleichtert werden

EU-Unterausschuss würde einheitliches Unterstützungsalter von 16 Jahren begrüßen

Wien (PK) – Seit April 2012 können sich EU-Bürgerinnen und Bürger via Europäischer Bürgerinitiative (EBI) mit ihren Ideen für Rechtsakte der Union einbringen. Die Erfahrungen haben nun gezeigt, dass einiges verbesserungsbedürftig ist, vor allem hinsichtlich des Zugangs sowohl für Organisationen als auch für UnterzeichnerInnen. Die Kommission hat nun aufgrund ihres Berichts aus dem Jahr 2015 zahlreiche Punkte aufgegriffen und einen neuen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der heute ebenfalls auf der Tagesordnung des EU-Unterausschusses des Nationalrats stand.

So soll das Mindestalter zur Unterstützung einer EBI allgemein mit 16 Jahren festgelegt werden, was aber bei vielen Mitgliedsstaaten Vorbehalte aufkommen lässt. Von Österreich wird dieses einheitliche Alter unterstützt, als Vorsitzland müsse man aber um einen Ausgleich bemüht sein, betonte Innenminister Herbert Kickl. Je offener ein System auch für jüngere Menschen ist, desto erfolgreicher wird es sein, merkte dazu Jörg Leichtfried (SPÖ) an.

Darüber hinaus plant die EU eine interaktive Plattform zur Kommunikation der Zivilgesellschaft und der zuständigen Behörden. Auf nationaler Ebene sollen Kontaktstellen eingerichtet werden. Ferner soll der Registrierungsprozess erleichtert werden. Der Entwurf sieht auch Klarstellungen bzw. Vereinfachungen bei den erforderlichen Datenangaben in den Mitgliedstaaten vor. Die Kommission wird ein zentrales Online-Sammelsystem zur Verfügung stellen, das – auf freiwilliger Basis – zum Sammeln von Unterstützungsbekundungen herangezogen werden kann (an Stelle eines in einem beliebigen Mitgliedstaat zu zertifizierenden Online-Sammelsystems). Auch die Verwendung notifizierter elektronischer Identifizierungsmittel oder einer elektronischen Signatur (eID) in Verbindung mit dem von der Kommission bereitgestellten Online-Sammelsystem soll möglich gemacht werden.

Die Initiative fand im Ausschuss breiten Zuspruch, wie die Wortmeldungen von Rudolf Taschner (ÖVP), David Lasar (FPÖ), Doris Margreiter (SPÖ) und Maximilian Unterrainer (SPÖ) zeigten. Die Mindestanzahl von einer Million EU-BürgerInnen als UnterstützerInnen aus einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten sei nicht verhandelbar, da es sich bei dieser Bestimmung um Primärrecht handelt, sagte Kickl, diese sei im Vertrag von Lissabon verankert. Das gleiche gelte für den Umstand, dass erfolgreiche europäische Bürgerinitiativen nicht rechtsverbindlich sind. (Schluss EU-Unterausschuss) jan