Parlamentskorrespondenz Nr. 1114 vom 17.10.2018

Direktvergaben: Kraker drängt auf bundesweit einheitliche Standards für Beschaffungscontrolling

Rechnungshofausschuss debattiert Bericht über Follow-up-Prüfung zur internen Kontrolle bei Direktvergaben durch Ressorts

Wien (PK)- Zur Debatte im Rechnungshofausschuss stand heute ein Bericht (III-173 d.B.) über eine Follow-up-Prüfung der internen Kontrollsysteme bei Direktvergaben. Der Rechnungshof richtete sein Augenmerk in den Monaten April und Juni 2017 dabei auf das Bundeskanzleramt, das Finanzministerium, das Wirtschaftsministerium und das Verkehrsministerium und kam zu dem Schluss, dass das Bundeskanzleramt und das Finanzministerium seine Empfehlungen betreffend die Optimierung, das Controlling und die Kontrolle der Vergabeprozesse nicht umgesetzt hatte. Das Verkehrsministerium setzte von den sechs Empfehlung drei vollständig, eine teilweise und zwei nicht um. Das Wirtschaftsministerium setzte von den fünf überprüften Empfehlungen zwei teilweise und drei nicht um.

Konkret empfahl der Rechnungshof daher nun dem Bundeskanzleramt und dem Finanzministerium eine für alle Bundesdienststellen verbindliche und einheitliche Erfassung von Beschaffungsvorgängen nach klar definierten Kriterien. Dem Verkehrsministerium und dem Wirtschaftsministerium wiederum empfahlen die PrüferInnen, bei Direktvergaben Markt- und Preisrecherchen anzustellen und über eine Bagatellgrenze zur Sicherstellung der Preisangemessenheit grundsätzlich drei Vergleichsangebote einzuholen.

Im Mittelpunkt der Diskussion im Ausschuss standen die Maßnahmen des Wirtschaftsministeriums, wobei die Abgeordneten Erwin Preiner (SPÖ), Maria Smodics-Neumann (ÖVP), Alois Kainz (FPÖ) und Wolfgang Zinggl (PILZ) wissen wollten, inwieweit die vom Rechnungshof empfohlenen einheitlichen Standards im Vergabeprozess bereits greifen. Irmgard Griss (NEOS) mahnte ihrerseits Transparenz beim Controlling der Beschaffungen im Ressort ein.

Schramböck bekennt sich zu den Empfehlungen des Rechnungshofs

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck kündigte eine Straffung bei der Vergabe in ihrem Ressort an und wies auf entsprechende Schulungen sowie ein eigens ausgearbeitetes "Vergabe-Vademecum" hin. Besonderes Augenmerk will sie dabei vor allem auf die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs legen. So enthält eine Check-Liste für die Vergabe unter anderem Punkte wie die verpflichtende Einholung von mehreren Angeboten, die Begründung der Wahl des Vergabeverfahrens oder etwa die Dokumentation des Beschaffungsbedarfs.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker hielt angesichts der nicht erfolgten Umsetzung durch das Bundeskanzleramt und das Finanzministerium ihre Empfehlung betreffend standardisierten, bundesweiten Kriterien für das Beschaffungscontrolling aufrecht und  erwartete sich insgesamt von den Maßnahmen Schramböcks ein Mehr an Transparenz.

Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) hof


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