Parlamentskorrespondenz Nr. 1193 vom 30.10.2018

Neu im Finanzausschuss

Zusammenführung der Prüfbehörden für Finanz und Sozialversicherung, Doppelbesteuerungsabkommen mit Großbritannien

Wien (PK) – Gleichzeitig mit der Reform der Sozialversicherung liegt nun dem Finanzausschuss ein Gesetzesentwurf vor, der die Abgabenprüfung in einer Prüfinstitution zusammenfasst. Mit einem Doppelbesteuerungsabkommen will die Bundesregierung die Beziehungen mit Großbritannien und Nordirland verbessern.

Künftig einheitliche Prüforganisation für lohnabhängige Abgaben

Im Zuge der unlängst im Ministerrat beschlossenen Sozialversicherungsreform (329 d.B.) und der Zusammenführung der Gebietskrankenkassen zu einer Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), hat sich die Bundesregierung unter anderem zum Ziel gesetzt, die "GPLA", also die gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben und Beiträge, in einer einheitlichen Prüforganisation zusammenzuführen. Derzeit ist die Einhebung von Lohnabgaben und die Prüfung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern auf mehrere Behörden verteilt, künftig sollen die Prüfkompetenzen im Wirkungsbereich des Finanzministeriums gebündelt werden. Die Behörde soll "Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge", kurz PLAB, heißen und sowohl die Lohnsteuerprüfung, die Sozialversicherungsprüfung als auch die Kommunalsteuerprüfung umfassen. Die ÖGK hätte das Recht, Sozialversicherungsprüfungen anzufordern, Gemeinden könnten eine Kommunalsteuerprüfung verlangen. Mit einer entsprechenden Gesetzesvorlage (328 d.B. ) beschäftigt sich nun der Finanzausschuss.

Regierung legt Doppelbesteuerungsabkommen mit Großbritannien vor

Ein neues Abkommen mit Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (326 d.B. ) liegt nun dem Nationalrat zur Genehmigung vor. Mit dem Staatsvertrag sollen Steuerumgehungen und Gewinnverlagerungen bekämpft werden, da multinationale Unternehmen oft Differenzen zwischen nationalen Bestimmungen nutzen würden, um Steuerschulden zu reduzieren oder sogar zu beseitigen. Das Abkommen soll dies künftig verhindern und gleichzeitig die internationalen Standards der OECD sicherstellen. Außerdem sieht die Bundesregierung darin eine Möglichkeit zum Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich. Zwischen Österreich und Großbritannien bestehen erhebliche wirtschaftliche Verflechtungen, etwa beim Warenexport (Handelsbilanz 2017 rund 1,2 Mrd. Euro) oder bei Investitionstätigkeiten, die von Kapitalverkehrs- und Niederlassungsfreiheiten innerhalb der EU begünstigt sind. Da der Austritt Großbritanniens aus der EU zu einer Nichtanwendbarkeit dieser EU-Richtlinien führen könnte, soll durch das neue Doppelbesteuerungsabkommen auch die Beeinträchtigung des Kapitalflusses verhindert werden. (Schluss) fan