Parlamentskorrespondenz Nr. 1197 vom 31.10.2018

37 öffentlich Bedienstete im Nationalrat, 14 im Bundesrat

Berichte über Dienstfreistellungen der ParlamentarierInnen für das Jahr 2017 liegen vor

Wien (PK) – Mitglieder des Nationalrats und des Bundesrats, die öffentlich Bedienstete sind, haben die Möglichkeit, auf Antrag ihre Arbeitszeit zu reduzieren oder außer Dienst gestellt zu werden, um ihr Mandat ausüben zu können. Das führt auch zur entsprechenden Reduktion bis hin zum Entfall ihrer Bezüge. Die betreffenden ParlamentarierInnen müssen das prozentuelle Ausmaß der Dienstfreistellungen grundsätzlich für jedes Kalenderjahr melden.

Wie den diesbezüglichen Berichten der dafür eingesetzten Kommission zu entnehmen ist, waren 2017 ab der XXVI. Gesetzgebungsperiode 37 Abgeordnete im Nationalrat öffentlich Bedienstete, 22 davon waren außer Dienst gestellt; in der Zeit der XXV. GP waren im Vorjahr 31 Abgeordnete öffentlich Bedienstete, davon waren 20 außer Dienst gestellt.

Im Bundesrat betrug die Zahl der im öffentlichen Dienst angestellten Mandatarinnen und Mandatare 14, von diesen waren 6 außer Dienst gestellt.

Die genannten Berichte für das Jahr 2017 sind ab sofort auf der Website des Parlaments (www.parlament.gv.at/ )(abrufbar unter: Wer ist wer/ Nationalrat bzw. Bundesrat/ Öffentlich bedienstete MandatarInnen (http://www.parlament.gv.at/WWER/NR/OEFFBED/   bzw. https://www.parlament.gv.at/WWER/BR/OEFFBED/ ) (Schluss) jan