Parlamentskorrespondenz Nr. 1204 vom 02.11.2018

Neu im Landwirtschaftsausschuss

Antrag der Regierungsparteien betreffend Anhebung der Prämienförderung für landwirtschaftliche Versicherungen

Landwirtschaftliche Versicherungen: Prämienförderung wird angehoben

Durch eine von den Regierungsparteien vorgeschlagene Änderung des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes (437/A) soll nun die Förderung von Prämienzahlungen der Landwirte für Versicherungen gegen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen aufgrund von widrigen Witterungsverhältnissen von derzeit 50% auf 55% angehoben werden. Die Abgeordneten Georg Strasser (ÖVP) und Maximilian Linder (FPÖ) wollen dadurch die Eigenvorsorge gegen Auswirkungen des Klimawandels unterstützen. Weiterer Punkt des Vorstoßes von ÖVP und FPÖ ist die Einführung einer Prämienförderung für Versicherungen gegen Schäden aufgrund bestimmter Tierseuchen. Auch hier ist ein Fördersatz von 55% vorgesehen. Der Bund gewährt bei beiden Versicherungen jeweils eine Förderung von 27,5% der Prämie unter der Voraussetzung, dass das entsprechende Land ebenfalls eine Förderung in gleicher Höhe leistet.

Der neue Fördersatz soll erstmals für Versicherungsverträge, die im Jahr 2019 abgeschlossen werden, wirksam werden. Bereits bestehende Verträge können nach den Intentionen des Antrags aliquot für den Zeitraum der Versicherungsperiode, der in das Jahr 2019 fällt, gefördert werden. Durch die Anhebung des Fördersatzes für die Prämien betreffend landwirtschaftliche Kulturen ergibt sich ein geschätzter Mehrbedarf an Bundesmitteln in der Höhe von rund 6 Mio. €, der aus dem Katastrophenfonds zu decken ist. Für die Versicherung aufgrund von Tierseuchen rechnen die Antragsteller mit einem Mehrbedarf für den Bund von 5,5 Mio. €. Auch hier erfolgt die Bedeckung aus dem Katastrophenfonds. (Schluss) hof