Parlamentskorrespondenz Nr. 1247 vom 09.11.2018

Neu im Gesundheitsausschuss

Anträge betreffend Tierschutz, freie Kassenwahl, Rauchverbot in der Gastronomie, Offenlegung von Dienstplänen und neue Berufsbilder

Initiativantrag zum Tierschutzgesetz bringt Verbot der Haltung von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen

Wien (PK) - Durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes wird ab Anfang 2019 die Haltung von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen verboten. Dies sieht ein von ÖVP und FPÖ eingebrachter Initiativantrag vor (402/A). Ausnahmen gibt es nur für Geschäfte, die per 30. September 2018 eine aufrechte Bewilligung dafür hatten; sie können bis Ende 2019 von einer Übergangsbestimmung Gebrauch machen. In den Erläuterungen wird darauf hingewiesen, dass durch die letzten beiden Novellen bereits der Internethandel mit Tieren geregelt wurde, um vor allem den illegalen Welpenhandel zu verhindern. Außerdem ermöglicht die Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung auch Zoofachhandlungen – neben der Haltung außerhalb des Geschäfts - die Unterbringung von Tieren in Pflegestellen.

SPÖ, NEOS und Liste Pilz fordern Umsetzung des generellen Rauchverbots in der Gastronomie

Auf der Umsetzung des generellen Rauchverbots in der Gastronomie beharren die drei Oppositionsparteien, die dazu einen gemeinsamen Antrag eingebracht haben (405/A). Die Abgeordneten Pamela Rendi-Wagner (SPÖ), Gerald Loacker (NEOS) und Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ) weisen in der Begründung darauf hin, dass 13.000 bis 14.000 Personen pro Jahr an den Folgen des Tabakkonsums sterben und dass Österreich seit Jahren ein trauriges Schlusslicht in Sachen Nichtraucherschutz ist. Eine rauchfreie Gastronomie sei essenziell für den Schutz der Gesundheit von tausenden Beschäftigten in Österreich und einer noch viel größeren Anzahl von KundInnen. Die fast 900.000 Unterschriften für das Don’t smoke-Volksbegehren seien ein deutliches Zeichen und müssen von den politisch Verantwortlichen nun endlich ernst genommen werden.

NEOS: Freie Kassenwahl sorgt für mehr Zufriedenheit und Gerechtigkeit

Nur ein Kassensystem mit Wahlmöglichkeiten bietet den Versicherten die maximale Freiheit und Zufriedenheit, argumentiert Abgeordneter Gerald Loacker in einem Entschließungsantrag der NEOS (436/A(E). Er tritt daher dafür ein, dass jeder – ebenso wie in Deutschland, den Niederlanden oder der Schweiz – sich jene Kasse aussuchen kann, die seinen Leistungserwartungen am besten entspricht. Kein gutes Haar lässt Loacker an der geplanten Sozialversicherungsreform, da sie die grundlegenden Probleme des aktuellen Systems nicht lösen werde. Damit würden nämlich weder die Finanzkraftunterschiede der einzelnen Krankenkassen ausgeglichen noch die Leistungsunterschiede harmonisiert.

Ein modernes Krankenkassenversicherungssystem müsste nach Ansicht der NEOS u.a. folgende Punkte beinhalten: einen umfassenden Risikostrukturausgleich, die Definition eines Mindestversicherungsschutzes, eine freie Kassenwahl, den Ausbau der Selektivvertragsmöglichkeiten, eine freie Gestaltung der Versicherungsbeiträge, eine Wahlmöglichkeit zwischen Selbstbehalts- oder Vollversicherungsmodellen, ein transparentes Benchmarking sowie die direkte Wahl der VersichertenvertreterInnen. Die freie Kassenwahl in Verbindung mit einem Kontrahierungszwang (Verpflichtung zur Aufnahme neuer Mitglieder unabhängig von deren Gesundheitsstatus oder finanzieller Leistungskraft) gewährleiste, dass alle BürgerInnen eine gute Absicherung erhalten. Außerdem sollte eine Werbeausgabenbremse vorgesehen werden, um die Kosten in diesem Bereich gering zu halten.

Liste Pilz will Offenlegung der Dienstpläne von ÄrztInnen

Ausgehend vom Skandal um einen Chirurgen am AKH, der sich über einen längeren Zeitraum hinweg für dieselbe Zeit in zwei OP-Protokollen eintragen ließ, ist eine Diskussion über das Verhältnis von Landeskrankenhäusern zu den privaten Kliniken im PRIKRAF (Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds) entbrannt, zeigt ein Antrag der Liste Pilz auf (441/A(E ). Es handle sich dabei wohl um keinen Einzelfall, sondern um eine eingespielte Routine, mit der sich ÄrztInnen einen guten Zusatzverdienst verschaffen. In den Krankenhäusern des KAV sei diese Praktik unter dem Namen "goldene Meile" durchaus bekannt. Die Antragstellerin Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ) unterstützt daher die Forderung des PRIKAF nach einem Austausch von Dienstplänen innerhalb der Träger der Landesfonds-Krankenhäuser. Dies wäre eine einfach umsetzbare Maßnahme, um feststellen zu können, ob die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden und um dieser Doppelbelegung von Operateuren vorzubeugen.

…und spricht sich für Einführung des Berufs Operationstechnische AssistentInnen aus

In einem weiteren Antrag plädiert Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ) für die rasche Einrichtung des Berufs des Operationstechnischen Assistenten bzw. der Operationstechnischen Assistentin (OTA) in Österreich (440/A(E). Aus ihrer Sicht mache die zunehmende Technisierung der Operationen eine solche Spezialisierung notwendig. Außerdem würde man dadurch die PflegerInnen entlasten, die dann mehr Zeit für die Betreuung der PatientInnen vor und nach Operationen hätten. In der Schweiz und in Deutschland hat man mit der Schaffung eines solchen Berufsbildes bereits gute Erfahrungen gemacht, argumentiert die Antragstellerin, die eine Ausbildungsdauer von mindestens 2.000 Stunden vorschlägt. (Schluss) sue