Parlamentskorrespondenz Nr. 1253 vom 12.11.2018

Neu im Sozialausschuss

ASVG-Novelle schafft gesetzliche Grundlage für Telerehabilitation

Wien (PK) – Mit einer von der Regierung vorgeschlagenen ASVG-Novelle soll ausdrücklich festgeschrieben werden, dass auch Telerehabilitation, als Teil der ambulanten Rehabilitation, zur medizinischen Rehabilitation zählt (338 d.B. ). Das Sozialministerium erwartet sich vom verstärkten Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Rehabilitation nicht zuletzt eine bessere Motivation von PatientInnen zur regelmäßigen Durchführung von Übungen und damit auch längerfristige Therapieerfolge. Durch die Möglichkeit, mit TherapeutInnen online zu trainieren, könnten außerdem lange Anreisewege vermieden werden. In Frage kommt Telerehabilitation gemäß den Erläuterungen zum Gesetzentwurf insbesondere im Anschluss an eine stationäre oder ganztägige ambulante Rehabilitation zur Festigung des Rehabilitationserfolgs. (Schluss) gs