Parlamentskorrespondenz Nr. 1262 vom 13.11.2018

Bautenausschuss debattiert über gemeinnützigen Wohnbau

Wirtschaftsministerin Schramböck kündigt Novelle des WGG für erstes Halbjahr 2019 an

Wien (PK) – Die gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV) standen im Mittelpunkt des heutigen Bautenausschusses . Anlass gab dazu eine Aussprache mit Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck sowie ein Antrag von Abgeordnete der ÖVP und FPÖ, die eine Novellierung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) unterstützen. Dieser Antrag fand neben den Regierungsfraktionen auch die Zustimmung der SPÖ. Einstimmige Zustimmung gab es für eine im Ausschuss formulierte Fünf-Parteien-Entschließung, die sich gegen kurzfristige Vermietungen von gemeinnützigen Wohnungen über Tourismusplattformen ausspricht.

Die NEOS treten dafür ein, die Bezüge von Vorständen und GeschäftsführerInnen bei gemeinnützigen Bauvereinigungen zu begrenzen und zudem dort verstärkt Maßnahmen zur Korruptionsprävention zu setzen, ihre Anträge dazu wurden mit Verweis auf die geplante Novelle mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ vertagt.

Schramböck: Novellierung des WGG soll Aufsichtsbehörden stärken

Wirtschaftsstandortministerin Margarete Schramböck kündigte an, die Novelle zum Wohnbaugemeinnützigkeitsgesetz (WGG) gegen Ende des ersten Halbjahres 2019 vorzulegen. Die Bundesregierung bekenne sich zum gemeinnützigen Wohnbau, betonte die Bundesministerin für Wirtschaftsstandort und Digitalisierung, wolle aber auch Möglichkeiten bieten, Wohnungseigentum zu erwerben.

Die 180 gemeinnützigen Wohnbauträger in Österreich hätten hohe Bedeutung und hohe Verantwortung für die Bevölkerung, betonte Schramböck. "Jede sechste Österreicherin bzw. jeder sechste Österreicher lebt in einer gemeinnützig errichteten Wohnung." Daher sei es wichtig, diesen Bereich zu unterstützen. In ihrem Resort werde derzeit auch intensiv an einer Novelle zur Gebarungsrichtlinienverordnung gearbeitet. Die Begutachtung habe mit 18. Oktober 2018 geendet. Noch in diesem Monat soll die Verordnung fertiggestellt werden.

Klar geregelt sollen die Bezugsobergrenzen der Manager im gemeinnützigen Wohnbau werden. Sie habe bereits im Rechnungshofausschuss zugesichert, den § 26 WGG dazu zu modernisieren. Derzeit orientiere sich die Obergrenze noch am veralteten Dienstklassensystem. "Wir wollen die besten Köpfe in diesem Bereich einsetzen, aber weg von diesem veralteten System", hob die Ministerin hervor. Künftig wolle man sich an der Vertragsschablonen-Verordnung orientieren.

Zudem berichtete Margarete Schramböck, dass die Aufsicht im gemeinnützigen Wohnbau gestärkt werden soll, um beispielsweise Spekulationen zu verhindern, ohne aber dabei eine Überbürokratisierung zu schaffen. Das betreffe auch die Überprüfung der Manager im gemeinnützigen Wohnbau vor ihrer Bestellung in Hinblick auf deren Kenntnisse und Fähigkeiten. Auf die Frage von Ausschussmitglied Gertraud Salzmann (ÖVP), was konkret geplant sei, antwortete die Ressortchefin, es gehe hier darum, die Transparenz zu erhöhen und damit Bestellungen Compliance-gerecht erfolgen zu lassen. Irmgard Griss (NEOS) schlug vor, ein System einzurichten, das jenem der Finanzmarktaufsicht ähnlich ist. Schramböck sicherte zu, diesen Vorschlag diskutieren zu wollen.

Griss wendete auch ein, dass die Fördervoraussetzungen im gemeinnützigen Wohnbau bei der Vergabe von Wohnungen sehr genau geprüft werden. Weitere Prüfungen seien jedoch nicht vorgesehen, obwohl sich bei vielen im Laufe des Lebens die finanzielle Situation verbessere. Würde man die Einkommensentwicklung berücksichtigen, aber gleichzeitig darauf achten, dass die Betroffenen nicht aus den gemeinnützig errichteten Wohnbauten ausziehen, wäre weiterhin eine durchmischte Bevölkerung gewährleistet und man würde eine Ghettobildung vermeiden, erklärte Griss. Die Mehreinnahmen sollten in die Gemeinnützigkeit zurückfließen, um die Mieten für die Bedürftigen niedrig zu halten. SPÖ-Abgeordneter Klaus-Uwe Feichtinger sah das ebenfalls als sinnvoll, doch müsse man dabei sicherstellen, dass die Bürokratie nicht überborde.

Wolfgang Zinggl (PILZ) wies darauf hin, dass die Mieten seit dem Jahr 2000 um 220 Prozent gestiegen seien. Er hält es nicht für realistisch, Eigentum statt Mieten zu empfehlen und gleichsam wie Marie-Antoinette "Kuchen statt Brot" zu empfehlen. Auch Christian Kovacevic (SPÖ) erblickte einen Widerspruch zwischen der Förderung von Wohnungseigentum und dem gleichzeitigen Erhalt bzw. Ausbau des gemeinnützigen Wohnbaus. Ausschussvorsitzende Ruth Becher (SPÖ) berichtete, dass der Erwerb von Wohnungen und Reihenhäusern unterschiedlich gehandhabt werde, was einer Ungleichbehandlung gleichkomme.

Die Wirtschaftsministerin teilte die von der Opposition angesprochenen Bedenken nicht. Der gemeinnützige Wohnbau solle dem Mittelstand zugutekommen und leistbares Wohnen ermöglichen. Sie begrüßte es auch, wenn es hier zu nachträglichem Eigentumserwerb bei den Wohnungen kommt. Ihrer Meinung nach sollte beim Erwerb von Reihenhäusern und Wohnungen Gleichbehandlung erreicht werden.

Thema der Aussprache war auch die Spekulation mit gemeinnützig errichteten Wohnungen, die Volker Reifenberger (FPÖ) ebenso wie seine Fraktionskollegen Peter Gerstner und Philipp Schrangl kritisierten. Auch Johann Singer (ÖVP) wies darauf hin, dass das Kapital aus gemeinnützig errichtetem Wohnraum im Kreislauf der Gemeinnützigkeit bleiben sollte. SPÖ-Abgeordnete Selma Yildirim zeigte auf, dass "dubiose Kurzzeitvermietungen" vermehrt auch im gemeinnützigen Wohnbaubereich vorkommen.

Margarete Schramböck betonte, dass Spekulation jedenfalls zu vermeiden sei, die nachträgliche Wohnungseigentumsbegründung im gemeinnützigen Wohnbaubereich jedoch für junge Familien eine wichtige Möglichkeit sei, Wohnungseigentum zu erlangen. Bereits in der WGG-Novelle 2016 habe man daher mit einem Veräußerungsverbot von zehn Jahren eine Spekulationsfrist eingeführt. Darüber hinaus sei beim Verkauf die Differenz auf den jeweils aktuellen Verkehrswert zu berücksichtigen. "Diese Regelung hat gegriffen", betonte die Ministerin. Zum Problem der Kurzzeitvermietungen betonte sie, die Unterbindung von Missbrauch sei auch der Regierung ein Anliegen sei.

Schramböck betonte weites die Wichtigkeit der Landes-Aufsichtsbehörde. Der Anteilsverkauf an Bauvereinigungen sei heikel, sagte Schramböck, es sei aber möglich, ihn der Genehmigung durch die Landes-Aufsichtsbehörde zu unterstellen. Aus ihrer Sicht hat sich die Aufsicht der Länder über den gemeinnützigen Wohnbau bewährt. Der unterschiedlichen Spruchpraxis könne man möglicherweise durch eine Stärkung des Revisionsverbands begegnen, der Parteienstellung bekommen könnte.

Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ) wies darauf hin, dass in den Budgets 2018/19 weniger Mittel für Umweltbelange zur Verfügung stehen würden als in den vorangegangenen Budgets. Wenn nun Mittel für die thermische Sanierung gekürzt würden, wäre sicherzustellen, dass die Klimaschutzstrategie weiterverfolgt werden könne. Wirtschaftsministerin Schramböck versicherte, sie werde diesbezüglich Gespräche mit Umweltschutzministerin Elisabeth Köstinger führen.

ÖVP und FPÖ für umfassende Novellierung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes

Für eine Reihe von gesetzlichen Maßnahmen, die aus ihrer Sicht eine Modernisierung, Stärkung und Absicherung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft bedeuten würden, setzen sich Johann Singer (ÖVP) und Philipp Schrangl (FPÖ) ein (448/A(E) ). Damit soll leistbarer Wohnraum unter aktuellen Bedingungen sichergestellt werden, heißt es im Antrag. In Ballungsräumen soll nach den Vorstellungen der Abgeordneten die Eigentumsbildung forciert werden, wobei aber gleichzeitig ein breiter Bestand an dauerhaft sozial gebundenen Mietwohnungen gesichert bleiben müsse.

Schrangl hob besonders den Wunsch hervor, den Eigentümerkreis der Wohnbauinvestitionsbank (WBIB) um die Länder zu erweitern. Mit einer Verländerung der WBIB würde man den Bundesländern ein gutes Instrument in die Hand geben, um leistbaren Wohnraum zu schaffen. Für die Beteiligung des Bundes an der WBIB habe es bereits grünes Licht aus Brüssel gegeben, es sei daher schade, dass sie jetzt nicht in der geplanten Form kommen soll.

Ein besonderes Anliegen sind Singer und Schrangl Klarstellungen bei nachträglichen Wohnungseigentumsübertragungen, wobei der Abfluss gemeinnützig erwirtschafteten Vermögens durch eine klarer gefasste Genehmigungspflicht für Paketverkäufe vermieden werden soll. Lücken und Umgehungsmöglichkeiten bei Anteilsübertragungen gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV) müssten beseitigt und die Wohnzweckbindung gemeinnützigen Wohnraums besser verankert werden. Modernisiert werden sollten laut Schrangl auch die Bestimmungen der Eigenkapitalverzinsung und des Eigenmitteleinsatzes. Das werde aber keinen Einfluss auf die Mieten haben, betonte er auf diesbezügliche Befürchtungen von SPÖ-Abgeordneter Petra Wimmer. Neu zu regeln wären jedenfalls auch die Bezüge für Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer von GBV.

Irmgard Griss wies auf Forderung des Rechnungshofs nach einer erweiterten Prüfbefugnis für GBV hin. Aus ihrer Sicht wäre es wünschenswert, besser kontrollieren zu können, ob öffentliche Mittel tatsächlich für gemeinnützigen Wohnbau eingesetzt werden. Alles in allem sehe sie aber keine besondere Notwendigkeit für den Antrag, der nur ausdrücke, was die Regierung ohnehin plane, sagte Griss. Wolfgang Zinggl (PILZ) stimmte zu und meinte, da die Bundesregierung bereits an der Novellierung arbeite, einige Punkte nach Aussage von Ministerin Schramböck noch offen seien, sollte der Antrag vertagt werden. ÖVP-Abgeordneter Singer hielt ihm entgegen, der Antrag solle das besondere Interesse des Parlaments an dem Thema unterstreichen, er nehme zudem neue Aspekte auf, die bei der Novelle noch berücksichtigt werden sollten.

Zinggl schlug für das WGG auch die Möglichkeit einer Eintragung von Wohnungen nach Gemeinnützigkeitsgesetz ins Grundbuch vor, um das Veräußerungsverbot damit klar sichtbar zu machen. Schrangl sagte dazu, ein Regierungskommissär, der das Veräußerungsverbot überwachen wird, werde die Möglichkeiten der Aufsichtsbehörden erweitern, auch was die Kontrolle des Veräußerungsverbotes betreffe. Die Frage der Abbildung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch soll aber jedenfalls berücksichtigt werden. Eine wichtige Frage sei auch, was mit jenen Wohnungen geschehen solle, die den GBV bereits entzogen wurden.

SPÖ-Abgeordneter Klaus Uwe Feichtinger wollte wissen, wie es um die von der Regierung geplante Stärkung der Aufsichtsbehörden stehe. Angela Lueger (SPÖ) fragte, welcher Kontrolle der geplante Regierungskommissär unterliegen solle. Josef Muchitsch (SPÖ) wies darauf hin, dass die Zusage aus Brüssel nur für die WBIB für die Übernahme von Bundeshaftungen gegolten habe. Nun sei aber die Rede von Verländerung, was die Möglichkeit von Landeshaftungen einschließe. Das werde man in Brüssel neu verhandeln müssen.

Bundesministerin Schramböck erwiderte, ein Notifizierungsverfahren in Brüssel werde zwar erforderlich sein, da sich am geplanten System aber grundsätzlich nichts ändere, gehe sie davon aus, dass das Verfahren kurz sein werde und keine Schwierigkeiten zu erwarten seien. Die Funktion des Regierungskommissärs sei als eine Art verlängerter Arm der Landesaufsichtsbehörden geplant. An den Detailregelungen müsse man noch arbeiten. Auch den von Zinggl angesprochenen Punkt der Grundbucheintragungen werde man berücksichtigen, sagte Schramböck. Zur Stärkung der Aufsichtsbehörden gehöre auch die Schaffung eines Regierungskommissärs. Die Branche der gemeinnützigen Bauvereinigungen werde zudem zur Annahmen des Corporate Governance Kodex verpflichtet, unterstrich Schramböck.

Der Vertagungsantrag wurde schließlich nur von der Liste Pilz und den NEOS unterstützt und der Antrag der Koalition mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und SPÖ angenommen.

Alle fünf Fraktionen waren zudem im Vorfeld des Ausschusses übereingekommen, einen gemeinsamen Entschließungsantrag zu formulieren. Demnach soll im Rahmen der geplanten Novelle des WGG auch die Möglichkeit eines Verbots der kurzfristigen Vermietung von Wohnungen des gemeinnützigen Sektors auf Tourismusplattformen geprüft werden. Damit hoffe man, Missbrauch in diesem Bereich auszuschalten, erklärte Selma Yildirim (SPÖ). Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

NEOS: Bezüge bei gemeinnützigen Bauvereinigungen begrenzen und Korruptionsprävention stärken

Zum Thema GBV haben die NEOS zwei Anträge eingebracht, die beide mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ vertagt wurden. Die NEOS-Abgeordneten Irmgard Griss und Gerald Loacker weisen in einem Entschließungsantrag zum einen auf Kritik des Rechnungshofs an überhöhten Bezügen von Vorstandsmitgliedern und GeschäftsführerInnen gemeinnütziger Bauvereinigungen hin. Demzufolge würden Aufwendungen für das Management oft nicht in angemessenem Verhältnis zur Größe und finanziellen Leistungskraft der Bauvereinigungen stehen (425/A(E) ).

Ihre Fraktion trete für eine Änderung des §26 des WGG in Richtung fixer Jahresbezüge und All-In-Verträge ein, sagte Irmgard Griss (NEOS) im Ausschuss. Auch sollte eine Präzisierung der Bezugsgrenzen erfolgen und die Prüfungsrichtlinienverordnung die Überprüfung der Angemessenheit von Bezügen genauer regeln.

Wolfgang Zinggl (PILZ) meinte wie Griss, dass die Vorschläge rasch umgesetzt werden könnten. Aus Sicht von Philipp Schrangl (FPÖ) und Johann Singer (ÖVP) ist in einigen Punkten noch eine Präzisierung notwendig, weshalb eine Vertagung gerechtfertigt sei. Der Antrag gehe jedoch in die richtige Richtung und sein Inhalt werde in die Novelle des WGG einfließen, betonten beide Abgeordnete. Das bestätigte auch Ministerin Schramböck.

Eine Reihe von Maßnahmen ist aus Sicht der NEOS zudem erforderlich, um die Korruptionsprävention und die fachliche Qualität in Aufsichtsräten gemeinnütziger Wohnbaugesellschaften zu verbessern (178/A(E) ). Daher sollten Mehrfachfunktionen in leitenden Gremien bzw. Positionen gemeinnütziger Wohnbaugesellschaften und in damit verbundenen Bauunternehmen auf fünf Jahre limitiert werden. Zudem wäre eine Limitierung des Einflusses von Personen oder Personengesellschaften auf höchstens ein Achtel der Stimmrechte sinnvoll. Für Aufsichtsratsmitglieder sollten ferner klare Anforderungen in Bezug auf persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung ("Fit & Proper") sowie Cooling-off-Perioden festgelegt werden, wie sie bereits bei Bankinstituten gelten, forderte Griss.

Johanna Jachs (ÖVP) sagte, die Koalition führe Gespräche in dieser Richtung, und verwies auf die angekündigte Novellierung der Gebarungsrichtlinienverordnung (GRVO) sowie des WGG. Auch die NEOS seien dazu eingeladen, ihre Vorstellungen einzubringen, eine Vertagung daher sinnhaft. Aus Sicht von Zinggl (PILZ) wäre es zweckmäßig, auch Banken und Versicherungen in die Regelungen einzubeziehen, da diese immer stärker das Bauen bestimmen würden. Wirtschaftsministerin Schramböck sagte, der Vergleich mit den Banken sei nicht völlig angemessen, da die Bankbranche ganz andere Strukturen aufweise als Bauvereinigungen. Die Herausforderung bestehen daher darin, strengere Regeln, gleichzeitig aber keine überbordende Bürokratie zu schaffen, gab sie zu bedenken. (Schluss Bautenausschuss) gb/sox


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