Parlamentskorrespondenz Nr. 1284 vom 16.11.2018

Parlament: TOP im Nationalrat am 22. November 2018

Fragestunde mit Sozialministerin Hartinger-Klein, 240 Mio. € für Abschaffung des Pflegeregresses, Niedrige Pensionen werden um 2,6% erhöht

Wien (PK) – Am zweiten Nationalratssitzungstag nächste Woche stehen zahlreiche Beschlüsse am Programm. So will der Bund weitere 240 Mio. € für die Abschaffung des Pflegeregresses bereitstellen, niedrige Pensionen sollen um 2,6% erhöht und die Arbeitslosenversicherungsbeiträge auch für gering verdienende Selbständige gesenkt werden. Zudem sollen Zoofachhandlungen keine Hunde und Katzen mehr halten dürfen und Patentamtsgebühren gesenkt werden. Befassen werden sich die Abgeordneten ferner mit dem Tätigkeitsbericht des Behindertenanwalts, dem Grünen Bericht 2018 sowie Forschungs- und Technologiebericht 2018.

Fragestunde

Die Sitzung beginnt um 09.00 Uhr mit einer Fragestunde, in der Sozialministerin Beate Hartinger-Klein den Abgeordneten Rede und Antwort steht.

Bund stellt weitere 240 Mio. € für Abschaffung des Pflegeregresses bereit

Als Kompensation für Einnahmenausfälle infolge der Abschaffung des Pflegeregresses hat der Bund den Ländern heuer bereits 100 Mio. € überwiesen. Nun sollen im Dezember weitere 240 Mio. € in Form eines Zweckzuschusses fließen. Details dazu sind in einem eigenen Bundesgesetz geregelt, das den Sozialausschuss mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der Liste Pilz passierte.

Die 240 Mio. € sollen aus den Umsatzsteueranteilen des Bundes kommen, wobei die Länder verpflichtet sind, die Mittel "transparent und zeitnah" an die betroffenen Gemeinden, Städte, Sozialfonds und Sozialhilfeverbände zu verteilen. Die Endabrechnung ist erst im Nachhinein für 2019 – auf Basis von verpflichtenden Kostennachweisen – vorgesehen. Länder, die zu viel Geld erhalten haben, müssen die gewährten Mittel zurückzahlen.

Die Aufteilung der Mittel zwischen den Bundesländern erfolgt nach einem speziellen Schlüssel, der sich an den von den Ländern eingemeldeten Mehrkosten orientiert, wobei sich der jeweilige Gesamtbetrag aus drei Kostenelementen (Einnahmenausfall aufgrund des nunmehr untersagten Vermögenszugriffs, Mehrkosten durch den Umstieg von SelbstzahlerInnen auf Sozialhilfe, Betreuungseinrichtungen für behinderte Menschen) zusammensetzt. Die meisten Zuschüsse werden demnach die Steiermark und Oberösterreich erhalten. Im Zuge der Endabrechnung kann es den Erläuterungen zufolge allerdings noch zu Verschiebungen kommen, sollten die Bundesländer die ihnen vorläufig zugewiesenen Mittel nicht ausschöpfen.

Die SPÖ begründete die Ablehnung des Gesetzes im Ausschuss unter anderem mit Zweifeln daran, dass das an die Länder überwiesene Geld tatsächlich bei den Gemeinden ankommt. Zudem hinterfragte sie den Aufteilungsschlüssel, der laut Sozialministerin Beate Hartinger-Klein dadurch zustande kommt, dass die Länder unterschiedliche Heimstrukturen haben und etwa die Zahl der Pflegebetten, die Pflegesätze und der Anteil der SelbstzahlerInnen divergieren. Massive Kritik kommt von den NEOS: Sie orten einen finanziellen "Blindflug" und erinnerten im Ausschuss daran, dass die Kosten für die Abschaffung des Pflegeregresses ursprünglich auf 100 Mio. € geschätzt wurden.

Niedrige Pensionen werden um 2,6% erhöht

Auf Kritik bei der Opposition stößt auch die Pensionserhöhung für 2019. SPÖ, Liste Pilz und NEOS befürworten zwar grundsätzlich die vorgesehene soziale Staffelung, ihrer Meinung nach ist der Regierungsentwurf aber nicht treffsicher. Kleine Pensionen müssten viel stärker als vorgesehen angehoben werden, sind sich SPÖ und Liste Pilz einig. Die NEOS kritisieren vor allem, dass bei der Berechnung der Gesamtpension nicht alle Pensionen zusammengezählt werden und damit auch BezieherInnen hoher Sonderpensionen für Zweitpensionen ein überdurchschnittliches Plus erhalten.

Konkret sieht das Pensionsanpassungsgesetz 2019 vor, Pensionen bis 1.115 € um 2,6%, und damit um 0,6 Prozentpunkte über der Inflationsrate von 2% zu erhöhen. Das gilt auch für die Ausgleichszulagenrichtsätze. Danach sinkt der Anpassungsfaktor bis zu einer Pension von 1.500 € linear auf 2% ab. Wer zwischen 1.500 € und 3.402 € bezieht, erhält exakt die Inflation abgegolten. Für Ruhebezüge über der ASVG-Höchstpension ist ein Pauschalbetrag von 68 € vorgesehen. Die Anpassung von 2,6% wird darüber hinaus auch für Opferrenten, etwa nach dem Opferfürsorgegesetz, dem Verbrechensopfergesetz und dem Heimopferrentengesetz, wirksam.

Gemäß den Erläuterungen zur Regierungsvorlage werden im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung (ASVG, BSVG, GSVG) 1,33 Millionen BezieherInnen von der gestaffelten Pensionserhöhung profitieren. Für 760.000 BezieherInnen ändert sich gegenüber der gesetzlichen Automatik (Inflationsanpassung) nichts. Vom Deckel betroffen sind insbesondere BeamtInnen, die einen Ruhebezug über der ASVG-Höchstpension erhalten. In diesem Sinn bringt das Paket im Bereich der Beamtenpensionen auch Einsparungen in der Höhe von 13,1 Mio. €, während für den Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung Mehrausgaben von 68,8 Mio. € erwartet werden.

Arbeitslosenversicherung: Beiträge werden auch für gering verdienende Selbständige gesenkt

Der Nationalrat hat im Frühjahr dieses Jahres beschlossen, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für NiedrigverdienerInnen zu senken. Wer weniger als 1.948 € verdient, muss seit Juli lediglich einen reduzierten Beitragssatz zahlen. Bei einem Einkommen unter 1.648 € entfallen die Beiträge sogar gänzlich. Nun soll auch für selbständig Beschäftigte, die freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert sind, eine analoge Regelung kommen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative der Koalitionsparteien erhielt im Sozialausschuss die Zustimmung von ÖVP und FPÖ.

Konkret werden Selbständige, die in die niedrigste Beitragsgrundlagen-Stufe (1.496,25 €) fallen, monatlich nur noch 44,89 € für die freiwillige Arbeitslosenversicherung zahlen müssen. Das entspricht de facto dem Arbeitgeberanteil von 3%. Derzeit sind 6% (89,78 €) fällig. Gelten soll die neue Bestimmung rückwirkend ab Juli dieses Jahres. Das gilt auch für eine mit Antrag vorgenommene gesetzliche Klarstellung, mit der eine unbeabsichtigte Schlechterstellung einer kleinen Gruppe von Lehrlingen vermieden werden soll.

Mit der Gesetzesnovelle wird grundsätzlich auch einem Anliegen der NEOS Rechnung getragen. Diese stimmten im Ausschuss dennoch gegen die Initiative. Es sei nicht Sinn der Sache, dass auch gut verdienende Selbständige von der Beitragssenkung profitieren, wenn sie bei der freiwillige Arbeitslosenversicherung in die niedrigste Beitragsgrundlage optieren, argumentieren sie.

Erhebliche Bedenken äußerte im Ausschuss auch die SPÖ. Ihrer Ansicht nach ist es nicht fair und gerecht, Selbständigen de facto eine kostenfreie, freiwillige Versicherung zu Lasten von ArbeitnehmerInnen anzubieten, die volle Beiträge zahlen müssen.

Wenig Aussicht auf Erfolg hat ein gemeinsam mit dem ÖVP-FPÖ-Antrag zur Diskussion stehender Entschließungsantrag der NEOS.

Tätigkeitsbericht des Behindertenanwalts

Auf Wunsch der SPÖ wird sich das Plenum mit dem Tätigkeitsbericht 2017 des Behindertenanwalts Hansjörg Hofer auseinandersetzen. Laut Bericht haben sich im vergangenen Jahr 622 Menschen mit Behinderung, deren Angehörige, Selbsthilfegruppen oder Interessensvertretungen an die Behindertenanwaltschaft gewandt. Vor allem die Themen Bildung, Arbeit und Wohnen kristallisierten sich aus dem breiten Spektrum an Sachverhalten als Schwerpunkte heraus, wobei etwa Diskriminierungen am Arbeitsplatz und fehlende Strukturen zur schulischen Integration beklagt wurden. Auch der mangelnde Zugang zu Dienstleistungen der Versicherungswirtschaft ist ein Problemfeld.

Im Ausschuss forderte Hofer unter anderem bundeseinheitliche Regelungen für die persönliche Assistenz, wobei die Leistungen durch einen von Bund und Ländern gemeinsam gespeisten Inklusionstopf finanziert werden könnten. Zudem wandte er sich gegen eine überhastete Feststellung der Arbeitsunfähigkeit behinderter Personen durch ÄrztInnen, da die Betroffenen dadurch aus der Betreuung des AMS und des Sozialministeriumservice herausfallen.

Was die grundsätzliche Schwierigkeit behinderter Menschen betrifft, im Berufsleben Fuß zu fassen, braucht es laut Hofer vor allem auch Bewusstseinsbildung. Man müsse den Fokus auf die Fähigkeiten der Betroffenen richten und nicht auf ihre Defizite. Derzeit sind ihm zufolge mehr als 70.000 Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen als arbeitslos gemeldet – das sind doppelt so viele wie noch vor 10 Jahren.

Zoofachhandlungen sollen Hunde und Katzen nicht mehr halten dürfen

Ab Anfang 2019 soll die Haltung von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen zu Verkaufszwecken verboten werden. Ein entsprechender Initiativantrag der beiden Koalitionsparteien ÖVP und FPÖ zur Änderung des Tierschutzgesetzes wurde vom Gesundheitsausschuss mit breiter Mehrheit an das Plenum weitergeleitet. Ob es zu einem einstimmigen Beschluss kommen wird, ist abzuwarten, denn die SPÖ hat im Ausschuss insofern Bedenken angemeldet, als sie im vorliegenden Gesetzentwurf noch Umgehungsmöglichkeiten ortete. Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein versicherte daraufhin, eventuelle Gesetzeslücken bereinigen zu wollen. 

NEOS wollen Wahlfreiheit bei Krankenkassen

Kaum Aussicht auf Erfolge haben die NEOS mit ihrem Vorstoß, den Versicherten die Wahl zu lassen, bei welcher Kasse sie sich versichern lassen wollen. Den Kassen wäre es laut Antrag untersagt, die Aufnahme neuer Mitglieder abzulehnen. Zudem schlagen die NEOS Neuerungen wie einen Risikostrukturausgleich zwischen den Kassen, einen Mindestversicherungsschutz und eine freie Gestaltung der Versicherungsbeiträge vor. Gegenwind im Gesundheitsausschuss kam von allen anderen Parteien, die sich "gegen eine Ökonomisierung des Gesundheitssystems" aussprachen.

JETZT (Liste Pilz) fordert mehr Transparenz bei Dienstplänen von ÄrztInnen

Bezugnehmend auf den Skandal um einen Chirurgen am AKH, der sich über einen längeren Zeitraum hinweg für dieselbe Zeit in zwei OP-Protokollen eintragen ließ, verlangen die Abgeordneten vom Klub JETZT (vormals Liste Pilz) die Offenlegung der Dienstpläne von ÄrztInnen. Dieser Austausch von Dienstplänen innerhalb der Träger der Landesfonds-Krankenhäuser wäre eine einfach umsetzbare Maßnahme, geben sie zu bedenken. Die AntragstellerInnen halten einen solchen Schritt auch deshalb für notwendig, weil man davon ausgehen könne, dass es sich bei dem genannten Arzt um keinen Einzelfall, sondern um eine eingespielte Routine handelt, mit der sich ÄrztInnen einen guten Zusatzverdienst verschaffen.

Im Gesundheitsausschuss wurde der Antrag mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit mit dem Argument abgelehnt, man sollte wegen einzelner schwarzer Schafe nicht einen bürokratischen Mehraufwand erzeugen. Grundsätzlich sollte die Frage der Nebenbeschäftigungen von ÄrztInnen aber klar geregelt sein. Bundesministerin Beate Hartinger-Klein wies zudem darauf hin, dass alle Nebenbeschäftigungen gemeldet werden müssen und auf sehr vielen Ebenen bereits geprüft werde.

Grüner Bericht

Laut Grünem Bericht 2018 kann man von einer grundsätzlich positiven Trendwende bei den Einkommen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sprechen. So konnten nach mehreren Jahren mit Einkommensrückgängen 2017 bereits zum zweiten Mal in Folge Einkommenszuwächse erzielt werden. Grund dafür waren vor allem eine signifikante Erholung bei den Milchpreisen, höhere Schweinefleischpreise sowie eine gute Weinernte und Steigerungen beim Holzeinschlag. Mit Ausnahme der Marktfruchtbetriebe, die als Folge der Trockenheit Einbußen hinnehmen mussten, konnten sämtliche Betriebsformen vom positiven Trend profitieren. Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger nannte im Ausschuss die Einkommenssteigerung von 14% einen "kleinen Lichtblick". Als besonders erfreulich sieht sie die Zunahme der Einkünfte der Bergbauernbetriebe, die mit 20% deutlich über dem Durchschnitt lag.

Anhand des Grünen Berichts wird sicherlich auch das künftige EU-Budget, das derzeit verhandelt wird, Thema sein, vor allem auch wegen der geplanten Kürzungen für die Ländliche Entwicklung. Ministerin Köstinger hat sich dazu im Ausschuss sehr kritisch geäußert und allgemein überproportionale Kürzungen bei der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) dezidiert abgelehnt.

Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bundesanstalt für Bergbauernfragen werden zusammengelegt

Geht es nach dem mehrheitlichen Votum im Landwirtschaftsausschuss, dann werden die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und die Bundesanstalt für Bergbauernfragen zu einer gemeinsamen Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen zusammengeführt. Beide Institute sind bereits jetzt am gleichen Standort untergebracht. Ziel der Regierungsvorlage ist es, Synergieeffekte besser zu nutzen und allfällige Überschneidungen bei Aufgaben und Fragestellungen zu vermeiden.

Im Gegensatz dazu spricht sich die SPÖ in einem Antrag für den Erhalt der Eigenständigkeit der Bundesanstalt für Bergbauernfragen aus. Im Ausschuss kam sie damit jedoch nicht durch. Das Institut sei auch in Hinblick auf die besonderen Erfordernisse der Landwirtschaft im alpinen Raum eingerichtet worden, so die Argumentation der SozialdemokratInnen, die mit ihrem Vorstoß der Anstalt insbesondere auch Aufgaben der Forschung über die Auswirkungen des Klimawandels auf den ländlichen Raum übertragen und zudem die internationale Forschungskooperation explizit im Gesetz festschreiben wollen.

Dem hielt Ministerin Elisabeth Köstinger im Landwirtschaftsausschuss entgegen, mit der Zusammenlegung komme man Empfehlungen des Rechnungshofs nach. Die Forschung werde keinesfalls eingeschränkt, sondern soll vielmehr mit den frei werdenden Mitteln gestärkt werden.

Erhöhung der Prämienzuschüsse für landwirtschaftliche Versicherungen

Mittels eines Vorstoßes der beiden Koalitionsparteien wird es zu Änderungen des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes kommen, wodurch die Förderung von Prämienzahlungen der LandwirtInnen für Versicherungen gegen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen aufgrund von widrigen Witterungsverhältnissen von derzeit 50% auf 55% angehoben werden. Weiterer Punkt des Vorstoßes von ÖVP und FPÖ ist die Einführung einer Prämienförderung für Versicherungen gegen Schäden aufgrund bestimmter Tierseuchen. Auch hier ist ein Fördersatz von 55% vorgesehen. Der Bund gewährt bei beiden Versicherungen jeweils eine Förderung von 27,5% der Prämie unter der Voraussetzung, dass das entsprechende Land ebenfalls eine Förderung in gleicher Höhe leistet.

Der neue Fördersatz wird erstmals für Versicherungsverträge, die im Jahr 2019 abgeschlossen werden, wirksam. Bereits bestehende Verträge können nach den Intentionen des Antrags aliquot für den Zeitraum der Versicherungsperiode, der in das Jahr 2019 fällt, gefördert werden. ÖVP und FPÖ wollen damit die bäuerliche Eigenvorsorge gegen Auswirkungen des Klimawandels unterstützen.

Forschungs- und Technologiebericht 2018

Seit 2011 verfolgen die österreichischen Bundesregierungen eine FTI-Strategie, um Österreich bis 2020 in die Spitzengruppe der innovativsten Forschungsländer Europas zu führen. Wie der Forschungs- und Technologiebericht 2018 darlegt und dann auf der Tagesordnung steht, hat Österreich in den letzten Jahren bei wichtigen FTI-Indikatoren den Weg in Richtung Innovation-Leader weiter fortgesetzt.

Die Resultate der Anstrengungen im Rahmen der FTI-Strategie könnten sich durchaus sehen lassen, meinte Verkehrs- und Technologieminister Norbert Hofer im Ausschuss. So habe Österreich bereits 2016 mit einer gesamtwirtschaftlichen F&E-Quote von 3,09 % den zweithöchsten Wert der EU-28 und den siebenthöchsten Wert unter allen Ländern der Welt aufgewiesen und zähle damit zu den forschungsintensivsten Ländern weltweit. Der Abstand zur Spitzengruppe hat sich damit zuletzt verringert, auch wenn sich das nicht in allen internationalen Innovationsrankings niederschlage.

Dem Befund Hofers schloss sich auch Bildungsminister Heinz Faßmann an. Österreich sei eindeutig zu einem führenden Forschungsland geworden, das werde auch international zunehmend anerkannt. Der FTI-Bericht weise aber darauf hin, dass es noch ungenützte Potenziale zur Steigerung des Innovationsoutputs in Österreich gibt. Nach wie vor bestehe eine merkliche Diskrepanz zwischen Input und Output, das heißt, es gebe Schwierigkeiten, die stark geförderte Forschung in marktfähige Produkte umzusetzen.

Jürgen Streicher (Joanneum Research), Karl-Heinz Leitner (AIT) sowie Jürgen Janger (WIFO) gingen im Ausschuss näher auf einzelne Kapitel des Forschungs- und Technologieberichts 2018 ein. Streicher hob dabei die Entwicklungen und Struktur der F&E-Ausgaben hervor. Die Aufbringung der Mittel entspreche unterdessen annähernd dem Ziel, wonach ein Drittel Forschungsförderung von der öffentlichen Hand und zwei Drittel von den Unternehmen übernommen werden sollen. Zwar sei derzeit kein Trend erkennbar, dass Österreich zu den Innovation-Leaders aufrückt, aber die FTI-Strategie habe eine Reihe wichtiger strategischer Initiativen ausgelöst.

Patentamtsgebühren werden gesenkt

Patentanmeldungen sollen günstiger werden. Konkret ist vorgesehen, dass der derzeit nur für nationale Markenanmeldungen gültige Online-Bonus auf weitere Verfahren mit elektronischer Einreichung ausgeweitet wird. Für mehrere gleich lautende Anträge auf Namensänderungen und Firmenwortlautänderungen zu Schutzrechten sollen künftig nur einmal Gebühren anfallen. Außerdem wird durch die ersatzlose Streichung der Patentamtsgebührenverordnung künftig die doppelte Gebührenlast für schriftliche Ausfertigungen entfallen und es erfolgt eine Senkung der Verfahrensgebühren für Anträge vor der Nichtigkeitsabteilung des Österreichischen Patentamts auf international übliches Niveau.

EU-Richtlinie zum Markenschutz wird vollständig umgesetzt

Einhellige Zustimmung wird es für die Umsetzung einer EU-Richtlinie im Markenrecht geben. Unter anderem entfallen damit künftig die Darstellung einer Marke mit zwingend grafischen Mitteln und die Zulässigkeit der Darstellungsmöglichkeiten im elektronischen Register. Neue, unkonventionelle Markenformen sollen so Registerschutz erlangen können. Außerdem werden die mit einer Markenanmeldung verbundenen Kosten gesenkt und dadurch der Zugang zum Markenrecht vereinfacht. Die Novelle sieht auch Schritte zur effektiven Bekämpfung der Produktpiraterie vor. So können MarkeninhaberInnen nun auch gegen offensichtlich rechtsverletzende Waren im Transit vorgehen.

Gemeinnützige Wohnungswirtschaft soll modernisiert, das Verbot kurzfristiger Vermietung auf Tourismusplattformen geprüft werden

Die Modernisierung, Stärkung und Absicherung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft ist das zentrale Anliegen des vorliegenden ÖVP-FPÖ-Entschließungsantrags, der vom Bautenausschuss mit den Stimmen der beiden Koalitionsparteien sowie der SPÖ befürwortet wurde. Ziel ist zudem die Verländerung der Wohnbauinvestitionsbank (WBIB). Mit einer Verländerung der WBIB würde man den Bundesländern ein gutes Instrument in die Hand geben, um leistbaren Wohnraum zu schaffen, so die Argumentation.

Alle fünf Fraktionen sprachen sich in einem weiteren, vom Ausschuss einstimmig angenommenen, Antrag dafür aus, im Rahmen der geplanten Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) auch die Möglichkeit eines Verbots der kurzfristigen Vermietung von Wohnungen des gemeinnützigen Sektors auf Tourismusplattformen zu prüfen. Damit will man Missbrauch in diesem Bereich ausschalten.

Was die Weiterentwicklung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft betrifft, so wird vorgeschlagen, einen Regierungskommissär einzusetzen, um die Möglichkeiten der Aufsichtsbehörden zu stärken. Außerdem sollen Lücken und Umgehungsmöglichkeiten bei Anteilsübertragungen gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV) durch eine exakte Definition des Kaufpreises beseitigt und die Wohnzweckbindung gemeinnützigen Wohnraums besser verankert werden. Der Revisionsverband gemeinnütziger Bauvereinigungen soll gestärkt werden, indem er eine echte Parteistellung bei aufsichtsbehördlichen Verfahren erhält.

Gefordert werden auch Klarstellungen bei nachträglichen Wohnungseigentumsübertragungen, wobei der Abfluss gemeinnützig erwirtschafteten Vermögens durch eine präziser gefasste Genehmigungspflicht für Paketverkäufe vermieden werden soll. In Ballungsräumen soll nach den Vorstellungen der Abgeordneten die Eigentumsbildung forciert werden, wobei aber gleichzeitig ein breiter Bestand an dauerhaft sozial gebundenen Mietwohnungen gesichert bleiben müsse. Modernisiert werden müssten dem Antrag zufolge auch die Bestimmungen der Eigenkapitalverzinsung und des Eigenmitteleinsatzes. Das werde aber keinen Einfluss auf die Mieten haben, wurde seitens der Koalition im Ausschuss betont. Neu regeln will man auch die Bezüge für Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer von Gemeinnützigen Bauvereinigungen (GVB). (Schluss TOP im Nationalrat) jan/keg