Parlamentskorrespondenz Nr. 1299 vom 20.11.2018

Neu im Verfassungsausschuss

SPÖ und NEOS fordern härtere Sanktionen bei Überschreitung des Wahlkampfkostendeckels

Wien (PK) – Sowohl die SPÖ als auch die NEOS sprechen sich für härtere Sanktionen gegen Parteien aus, die den Wahlkampfkostendeckel von derzeit 7 Mio. € überschreiten. Darüber hinaus drängen die NEOS auf eine Senkung der Obergrenze, eine raschere Veröffentlichung der Finanzberichte der Parteien und eine umfassende Prüfkompetenz des Rechnungshofs.

Hohe Überschreitungen sollen hohe Geldbußen nach sich ziehen

Konkret schlägt die SPÖ in ihrem Antrag auf Änderung des Parteiengesetzes (457/A ) gestaffelte Sanktionen, abhängig vom Ausmaß der Überschreitung, vor. Wer den Wahlkampfkostendeckel von 7 Mio. € um maximal 10% überschreitet, soll demnach mit einer Geldbuße von 15% des Überschreitungsbetrags relativ glimpflich davonkommen. Für Überschreitungen zwischen 10% und 25% wären 25% des Überschreitungsbetrags fällig. Richtig teuer würde es für Parteien, die noch mehr ausgeben: Für diesen Überschreitungsteil regt die SPÖ eine Geldbuße von 200% an.

Begründet wird die Initiative von Jörg Leichtfried und Thomas Drozda mit der massiven Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze durch ÖVP und FPÖ bei den letzten Nationalratswahlen. Die ÖVP hat die Grenze um 6 Mio. € überschritten, die FPÖ um 3,7 Mio. €. Offenbar würden die derzeitigen Geldbußen nicht abschreckend genug wirken, argumentieren sie. Die verhältnismäßig milden Sanktionen bei geringeren Überschreitungen begründet die SPÖ damit, dass durch den Einsatz von Geldmitteln auf verschiedensten Ebenen gewisse Unsicherheiten in der Berechnung nicht ausgeschlossen werden können.

Verwendet werden sollen die Geldbußen dem Antrag zufolge zweckgebunden zur Finanzierung von Einrichtungen zur Demokratieerziehung. Zudem wollen Leichtfried und Drozda im Verfassungsausschuss auch über etwaige Straftatbestände bei erheblicher Überschreitung der Kostenbeschränkung bzw. bei bewusster Täuschung der Öffentlichkeit über die Höhe der Wahlkampfkosten diskutieren. Auch ein Ausgabenstopp in der letzten Woche vor den Wahlen könnte ihrer Meinung nach angedacht werden. Das vorgeschlagene Inkrafttreten der Novelle mit 1. März 2019 soll garantieren, dass die neuen Bestimmungen bereits bei der Europawahl 2019 gelten.

NEOS drängen auf fairen Wettbewerb zwischen den Parteien

Wirkungsvollere und härtere Sanktionen fordern auch die NEOS in einem Entschließungsantrag (459/A(E) ). So können sie sich etwa vorstellen, bei Überschreiten der Wahlkampfkostenobergrenze die Parteiförderung für ein Jahr zu streichen. Auch bei Nichtvorlage des jährlichen Rechenschaftsberichts soll eine derartige Strafe drohen.

Nikolaus Scherak hält aber auch eine Reihe weiterer Maßnahmen für notwendig, um einen fairen Wettbewerb zwischen den Parteien sicherzustellen. Dazu gehören etwa eine Senkung der Wahlkampfkostenobergrenze für die einzelnen Parteien auf 1 Euro pro Wahlberechtigtem, ein Kostenlimit von 10.000 € für die antretenden KandidatInnen, die raschere Veröffentlichung von Rechenschaftsberichten mit detaillierteren Angaben als bisher sowie eine umfassende Prüfkompetenz des Rechnungshofs. Zudem soll der Wahlkampfkostendeckel für alle Ausgaben gelten, die nach einem Neuwahlbeschluss getätigt werden. Derzeit ist dafür der Wahl-Stichtag maßgeblich. Zur Erhöhung der Transparenz schlagen die NEOS überdies ein für alle BürgerInnen einsehbares Kosten-Monitoring während des Wahlkampfs vor. (Schluss) gs