Parlamentskorrespondenz Nr. 1312 vom 21.11.2018

Gleichbehandlungsanwaltschaft nun auch in Regionalbüros vertreten

Nationalrat nimmt Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft einhellig zur Kenntnis

Wien (PK) – Für die Gleichbehandlungsanwaltschaft wurde mit der sogenannten Regionalisierung ab Juli 2017 eine wesentliche Forderung zur institutionellen Weiterentwicklung erfüllt. Das hält der Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft für 2016 und 2017 über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft unter anderem fest, der heute vom Nationalrat einhellig zur Kenntnis genommen wurde. Von Diskriminierungsfällen über Rechtsauskünfte bis hin zu Informationsarbeit und Medienanfragen sind laut Bericht für die Anwaltschaft in den beiden Jahren zusammen über 6.130 Aktivitäten zusammengekommen. Mit der Regionalisierung bietet die Anwaltschaft nun auch in den Regionalbüros Beratung und Unterstützung zu allen Diskriminierungsgründen an, womit der Zugang zum Recht verbessert und die Stärkung der regionalen Position verwirklicht worden sei. Bei der Gleichbehandlungskommission gibt es laut Bericht im Verfahrensablauf eine Neuerung in Form von vorbereitenden Sitzungen, um die Möglichkeit eines Vergleichs zu geben. Der Bericht wurde im Nationalrat einhellig zur Kenntnis genommen.

Gleichbehandlung – und noch viel zu tun

Barbara Krenn (ÖVP) bedankte sich eingangs für die Ehre, nunmehr die Funktion der neuen Frauensprecherin der ÖVP zu übernehmen. Der Bericht zeige deutlich, dass es noch vieles zu tun gibt. Es geht ihr etwa um einen respektvollen Umgang in der Gesellschaft, so seien alle gefordert, gegen Gewalt in der Sprache aufzutreten, aber auch Frauen die bestmögliche Bildung zu ermöglichen. Krenn appellierte auch an Frauen selbst, dem eigenen Geschlecht gegenüber nicht im Weg zu stehen. Gudrun Kugler (ÖVP) äußerte zum Thema Levelling-up, es gebe Gründe, davon Abstand zu nehmen. Aus ihrer Sicht sei diese Maßnahme kein Gleichstellungs- sondern ein Privilegierungsgesetz, Tendenz- und Nischenunternehmungen würden dadurch verunmöglicht.

Jeder Mensch müsse ohne Angst verschieden sein können, zitierte Angelika Kuss-Bergner (ÖVP) Theodor W. Adorno, es sei wichtig, dem Raum geben zu können. Ansätze wie der Antrag zur Anrechnung von Karenzzeiten bis 24 Monate gehen in die richtige Richtung, so Kuss-Bergner, und etwa auch das automatische Pensionssplitting sollte wieder breit diskutiert werden. Beim Kopftuchverbot sei sie froh über die klare Haltung der Regierung. Aus Sicht von Maria Großbauer (ÖVP) geht in die Geschichte ein, was mit der #metoo-Debatte in Bewegung gebracht wurde. Erschreckend sei oft der Umgang damit, wenn eine Täter-Opfer-Umkehr stattfinde. Vor allem auch im Kulturbereich sieht sie lange schon ein großes #meetoo-Problem und ermutigte alle Betroffenen, sich an eine der hochprofessionellen Einrichtungen in Österreich zu wenden. Den Aspekt Hass im Netz sprach etwa Claudia Plakolm (ÖVP) an. Hier brauche es dringend Maßnahmen. "Das Internet kann und darf kein rechtsfreier Raum sein", so Plakolm, die lobend eine entsprechende Taskforce dazu hervorstrich. Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP) betonte anlässlich ihres Abschieds aus dem Gleichbehandlungsausschuss ihre wesentlichen Standpunkte. Frauenpolitik sei auch Standort- und damit Wirtschaftspolitik, Frauen zu unterstützen, sei unverzichtbar. Gleichbehandlung müsse Empowerment bedeuten.

Seitens der FPÖ freute sich etwa Carmen Schimanek, dass der Bericht jetzt auch im Plenum behandelt wird. Er zeige auch, welch große Bedeutung Verfahren in dieser Form für Betroffene haben. Hinsichtlich Karenzzeitanrechnung sei ihr genau der Weg über die Sozialpartner wichtig, wenn es aber nicht zur Einigung komme, würde eine gesetzliche Regelung angestrebt. Andrea Michaela Schartel (FPÖ) richtete an die SPÖ den Vorwurf, nicht alle – etwa Menschen aus Richtung FPÖ – gleich zu behandeln. Außerdem zeigte sie sich verärgert darüber, dass die SPÖ genau jene Kultur hereinlassen wolle, die Frauen diskriminiere. Sandra Wassermann (FPÖ) lobte die Regierung dafür, dass der Gender Pay Gap gesunken sei. Der Gleichbehandlungsanwaltschaft sei sie auch insofern dankbar, weil sie mehr Bewusstsein für diese Themen in der Öffentlichkeit schaffe.

Von der Lohnschere, die sich langsam, aber viel zu langsam schließe, sprach Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ). Sowohl durch Fälle bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft, als auch bei der Kommission zeigen sich die Diskriminierungen in der Arbeitswelt, wie sie hervorhob. Das betreffe aber mittlerweile auch immer mehr Männer, etwa hinsichtlich Väterkarenz. Nicht warten möchte Heinisch-Hosek auf die Kollektivvertragsverhandlungen zur Anrechnung der Karenzzeiten und forderte einmal mehr eine entsprechende gesetzliche Regelung. Mario Lindner (SPÖ) appellierte an die Frauenministerin, sich für Ressourcen für die Gleichbehandlungseinrichtungen einzusetzen. Bezeichnend ist aus seiner Sicht die Rednerinnenliste der heutigen Debatte zu diesem Thema, die fast nur aus Frauen bestehe - Gleichbehandlungspolitik sei immer Frauen- und Männerpolitik, so Lindner. Er sprach sich auch dafür aus, das Levelling-up "endlich" umzusetzen.

Sabine Schatz (SPÖ) unterstrich, es gebe insgesamt noch viel zu tun. Aus ihrer Sicht wäre es im Hinblick auf die immer noch bestehende ungleiche Bezahlung dringend notwendig, echte Einkommenstransparenz in Betrieben in der Privatwirtschaft zu schaffen, wie das die SPÖ fordere. Verena Nussbaum (SPÖ) warf auf, dass von sexueller Belästigung vorwiegend Frauen betroffen seien. Auch sie verwies auf die Notwendigkeit personeller Aufstockung bei der Anwaltschaft und warf der Regierung vor, den Druck auf Frauen etwa durch den 12-Strunden-Tag noch zu vergrößern. In der Kopftuchfrage gebe es solche, die sichtbar und solche, die unsichtbar seien, betonte Selma Yildirim (SPÖ) und forderte in diesem Zusammenhang, keine doppelmoralischen Vorstellungen an den Tag zu legen. Es gelte, entschieden gegen Machtmissbrauch aufzutreten. Darüber hinaus setze sich die SPÖ mit einem Antrag für Personalaufstockung in den Regionalbüros der Anwaltschaft ein.

Claudia Gamon (NEOS) kritisierte hinsichtlich der Anrechnung von Karenzzeiten, die Regierung würde hier die Verantwortung an die Sozialpartner delegieren. Unabhängig davon werde die Maßnahme auch keine Veränderung für Frauen am Arbeitsmarkt bringen. Eine "Zurück-an-den-Herd-Ideologie" der Regierung trage dazu bei, dass nicht die richtigen Schritte etwa in Richtung Eigenpension von Frauen und deren Selbstbestimmungsmöglichkeit gesetzt würden. Auch Gamon sprach sich für die personelle Ausstattung gerade auch der Anwaltschaft in den Bundesländern aus.

Letzterem schloss sich Stephanie Cox (JETZT) an. Die Anwaltschaft sei in Österreich eine der wichtigsten Anlaufstellen für von Diskriminierung Betroffene, plädierte sie für ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung der Einrichtung. Insgesamt sprach sie von einem "Aushungern" des Systems, das betreffe auch andere Anlaufstellen wie etwa den Klagsverband, und appellierte an die Frauenministerin, dass das nicht sein dürfe. Die Finanzierung für Diskriminierungsschutz müsse sichergestellt werden, so Cox.

Diskriminierung und Hass würden immer deutlicher sichtbar, betonte Martha Bißmann (o.F.) und lud dazu ein, ihren Antrag für besseren Schutz gegen sexistische Cyberbelästigung im Justizausschuss zu unterstützen.

Bogner-Strauß: Gleichbehandlung geht uns alle an

Gleichbehandlung geht uns alle an, wandte sich Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß im Hinblick auf die fast nur weiblich besetzte RednerInnenliste zum Tagesordnungspunkt auch an alle Männer. Dass es leider immer noch die Lohnschere zwischen Männern und Frauen gebe, sei zum Teil auch strukturell bedingt, etwa hinsichtlich emotionaler Aspekte bei der Entscheidung für Teilzeitarbeit. Auch gegen Altersarmut, die vor allem bei Frauen sichtbar sei, gelte es ebenso anzugehen. Die Anrechnung von Karenzzeiten bis zu 24 Monaten werde auch gesetzlich angedacht, so die Frauenministerin, und zwar falls die Sozialpartnerverhandlungen keine Ergebnisse bringen würden. Explizit dankte sie der Anwaltschaft und Kommission für deren Arbeit, auch im Sinne der Bewusstseinsbildung.

Anliegen der Gleichbehandlungsanwaltschaft, neue vorbereitende Sitzungen bei der Gleichbehandlungskommission

Anliegen aus dem Privatwirtschafts-Gleichbehandlungsbericht 2016 und 2017 seitens der Gleichbehandlungsanwaltschaft umfassen etwa nach wie vor das sogenannte Levelling-up im Hinblick auf gleichen Schutz betroffener Personen bei Diskriminierung auf Grund aller Diskriminierungsgründe (Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung) in allen Bereichen des Gleichbehandlungsgesetzes. Aus Sicht der Anwaltschaft sollte einerseits auch ihre Mitwirkungsmöglichkeit bei Gerichtsverfahren, etwa in Form von Verbandsklagen, andererseits ihre Mittel für Öffentlichkeitsarbeit - auch im Bereich Social Media was z.B. Betroffene unter 25 Jahren anbelangt - ausgebaut werden können. Das Interesse an gleichbehandlungsrechtlichen Themen wie die #metoo-Debatte oder gesellschaftspolitische Probleme im Zusammenhang mit Flucht und Migration hat laut Bericht die Arbeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft im Zeitraum 2016 bis 2017 öffentlich stärker bewusst gemacht. Außerdem weist die Anwaltschaft auf die Erfordernis von budgetären und personellen Ressourcen hin, etwa hinsichtlich Regionalisierung, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Durchführung unabhängiger sozialwissenschaftlicher Untersuchungen.

Darüber hinaus werden in dem Bericht die Tätigkeiten der drei Senate der Gleichbehandlungskommission in den beiden Jahren ausgeführt. So wurden an Senat I insgesamt 133 Anträge, an Senat II 61 Anträge eingebracht. Senat III hat 28 Verfahren eingeleitet. Im Bericht wird etwa auf eine Neuerung im Verfahren in Form von vorbereitenden Sitzungen bei einigen Fällen hingewiesen, um die Möglichkeit eines Vergleichs zu geben. (Fortsetzung Nationalrat) mbu