Parlamentskorrespondenz Nr. 1321 vom 22.11.2018

Nationalrat senkt Arbeitslosenversicherungsbeiträge für gering verdienende Selbständige

Gesetzesinitiative der Koalition mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ verabschiedet

Wien (PK) – Nach der Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für niedrigverdienende unselbständige ArbeitnehmerInnen im Frühjahr dieses Jahres kommt nun eine analoge Regelung auch für selbständig Beschäftigte, die freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert sind. Ein entsprechender Gesetzesantrag der Koalitionsparteien wurde heute vom Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ verabschiedet, die sich davon vor allem eine Entlastung für junge UnternehmerInnen mit geringem Einkommen erwarten. Die SPÖ hingegen lehnte die Anpassung als "Klientelpolitik" ab und vermisste jegliche soziale Treffsicherheit. Von fehlender sozialer Fairness sprachen auch die NEOS.

Konkret werden nun Selbständige, die in die niedrigste Beitragsgrundlagen-Stufe (1.496,25 €) fallen, monatlich nur noch 44,89 in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzahlen müssen, was de facto dem Arbeitgeberanteil von 3% entspricht. Im Vergleich dazu waren derzeit 6% oder 89,78 € fällig. Die neue Regelung wird rückwirkend ab Juli 2018 gelten. Das Gesetz enthält auch eine Klarstellung, mit der eine Ungleichbehandlung einer kleinen Gruppe von Lehrlingen vermieden werden soll. Dieser Teil der Regelung wurde in getrennter Abstimmung mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

Regierungsparteien begrüßen Entlastung für Geringverdienende

Nach der Beitragssenkung für gering verdienende ArbeitnehmerInnen werde nun eine weitere Personengruppe mit niedrigen Einkommen unterstützt, freute sich ÖVP-Abgeordnete Tanja Graf. Sie erwartet sich vor allem eine Entlastung für junge, dynamische Menschen, die sich für den Weg in die Selbständigkeit entscheiden und dabei nicht mit einem hohen Einkommen starten. Wichtig ist für Graf auch, dass es im Zuge der Gesetzesänderung zu einer Klarstellung betreffend die Senkung der Arbeitslosenbeiträge für bestimmte Lehrlinge kommt.

Diese Anpassung bringe eine weitere Entlastung für GeringverdienerInnen, bestätigte auch Peter Wurm (FPÖ). Betroffen seien rund 2.500 kleine UnternehmerInnen, die sich freiwillig versichern. Sein Fraktionskollege Hannes Amesbauer begrüßte mit Nachdruck den Passus des Gesetzes, der einer Ungleichbehandlung einer kleinen Gruppe von Lehrlingen vorbeugen soll. Beide FPÖ-Mandatare betonten überdies, dass es der Bundesregierung ein Anliegen sei, arbeitende Menschen zu entlasten.

Opposition vermisst soziale Treffsicherheit

SPÖ-Abgeordneter Markus Vogl sprach hingegen von "beinharter Klientelpolitik", die "kilometerweit" von sozialer Treffsicherheit entfernt sei. Menschen mit hohem Einkommen hätten die Möglichkeit, sich herabstufen zu lassen, und würden dabei noch subventioniert, dies sei sozial nicht fair, empörte er sich. Die Regierung nehme den ArbeitnehmerInnen das Geld weg, um ihre Klientelpolitik zu finanzieren, stieß Wolfgang Knes (SPÖ) in dasselbe Horn.

Eine Beitragsreduktion für geringverdienende Selbständige verlangten  auch die NEOS mit einem bei der Abstimmung allerdings abgelehnten   Entschließungsantrag . Nach der Senkung für ArbeitnehmerInnen sei eine Gleichbehandlung von selbständigen GeringverdienerInnen das Ziel seiner Fraktion, erklärte Loacker, der der Initiative der Regierungsparteien aber aus ähnlichen Gründen wie die SPÖ die Unterstützung versagte. Durch den Antrag von ÖVP und FPÖ könnten Selbständige nun in eine geringere Stufe optieren und sich damit einen "Rabatt" verschaffen, gab er zu bedenken. Dies sei nicht gerecht, zumal ArbeitnehmerInnen nicht die Möglichkeit hätten, sich selbst eine niedrigere Beitragsgrundlage auszusuchen. (Fortsetzung Nationalrat) hof