Parlamentskorrespondenz Nr. 1323 vom 22.11.2018

Nationalrat erörtert Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung

Opposition sieht Verbesserungsbedarf bei Inklusionsmaßnahmen

Wien (PK) – Auf der Tagesordnung der heutigen Nationalratssitzung stand auch der Tätigkeitsbericht des Behindertenanwalts Hansjörg Hofer für das Jahr 2017. Daraus geht hervor, dass sich im vergangenen Jahr insgesamt 622 Menschen mit Behinderung, deren Angehörige, Selbsthilfegruppen oder Interessensvertretungen an die Behindertenanwaltschaft gewendet haben. Vor allem die Themen Bildung, Arbeit und Wohnen kristallisierten sich aus dem breiten Spektrum an Sachverhalten als Schwerpunkte heraus, wobei etwa Diskriminierungen am Arbeitsplatz und fehlende Strukturen zur schulischen Integration beklagt wurden. Auch der mangelnde Zugang zu Dienstleistungen der Versicherungswirtschaft wurde als Problemfeld erkannt. Das Plenum nahm den Bericht des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung einstimmig zur Kenntnis.

Anerkennung für Arbeit und Engagement der Behindertenanwaltschaft

Der Bericht trage zur Bewusstseinsbildung über Menschen mit Behinderungen bei und schwäche Hemmschwellen, merkte Sandra Wassermann (FPÖ) an, die den Bereich Inklusion als ihr "Herzensanliegen" bezeichnete. Sie strich hervor, dass 50% der Anliegen, die an die Behindertenanwaltschaft gerichtet werden, in Zusammenhang mit barrierefreiem Wohnen stehen. Die Inklusionsmaßnahmen würden nicht nur den Menschen mit Behinderung nutzen, sondern allen, denn die "Vielfalt der Menschen ist eine Bereicherung unserer gesamten Gesellschaft", meinte Wassermann.

Auch ÖVP-Mandatarin Barbara Krenn unterstrich, dass im Bereich Inklusion mit tatkräftiger Unterstützung aller Seiten schon viel erreicht worden sei. Diese parteiübergreifende Zusammenarbeit erachte sie als "großartig". Dabei dankte sie auch der ÖVP-Behindertensprecherin Kira Grünberg, die sich "seit einem Jahr unermüdlich für die Menschen mit Behinderungen einsetzt", sagte ihre Fraktionskollegin. Die restlichen Abgeordneten bat sie, mit offenen Augen durchs Leben zu gehen und auf die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen mehr einzugehen. Denn oft seien es nur Kleinigkeiten, die das Arbeitsleben und den Alltag für diese Menschen erschweren, so Krenn.

Verena Nussbaum (SPÖ) appellierte an die Regierung, sich für das Thema Inklusion Anregungen von den ExpertInnen der Behindertenanwaltschaft zu holen. Statt in den Ausbau von Sonderschulen sollten die Ressourcen ihrer Ansicht nach in inklusive Bildung in Schulen investiert werden. Außerdem sollte man in facheinschlägigen Studienrichtungen wie Bauingenieurwesen das Fach Barrierefreiheit einführen. Auch erachtete sie einen Inklusionsfonds nach Vorbild des Pflegefonds als wünschenswert, dessen Vergabe nach bundesweit einheitlichen Kriterien erfolgen sollte.

Anträge von SPÖ und NEOS abgelehnt

Für eine Verbesserung der Arbeitssituation von Menschen mit Behinderungen setzte sich auch ihre Fraktionskollegin Birgit Sandler ein, denn "Menschen mit Behinderungen gehören in die Mitte der Gesellschaft und nicht an den Rand", sagte die SPÖ-Behindertensprecherin. In einem Entschließungsantrag forderte die SPÖ, dass die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit von Menschen mit Behinderungen erst nach längerer Erprobungsphase erfolgt und dass jene 24.000 Menschen mit Behinderungen, die in Tagesstrukturen tätig sind, in die gesetzliche Kranken- und Pensionsversicherung einbezogen werden. Außerdem wurde eine einheitliche Förderung der persönlichen Assistenz aus Bundesmitteln sowie ein neues Anreizsystem für Unternehmen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen verlangt. Der Antrag für eine Regierungsvorlage mit entsprechender Maßnahmensetzung wurde schließlich abgelehnt.

NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker merkte zu den Ergebnissen des Tätigkeitsberichts an, dass die Maßnahme über eine bundesweit einheitliche Regelung der persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen im Nationalen Aktionsplan noch nicht ausreichend umgesetzt sei. In einem Entschließungsantrag forderten die NEOS daher die Erstellung eines Konzepts für die Ausarbeitung einer solchen einheitliche Regelung unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen. Der Antrag wurde abgelehnt.

Daniela Holzinger-Vogtenhuber (JETZT) hätte sowohl den NEOS- als auch den SPÖ-Antrag als besonders unterstützenswert erachtet. Es brauche unbedingt bundesweit einheitliche Regelungen, damit man die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen und leben könne. Als besonders wichtige Maßnahmen erachtete sie eine inklusive Kinderbetreuung, ein Anreizsystem für Unternehmen sowie den Anspruch auf Eigenpension für Menschen mit Behinderungen. Allgemein befürwortete sie es, beim wichtigen Thema Inklusion parteiübergreifend an einem Strang zu ziehen. In die Diskussion sollte man Behindertenvereine schon im Vorfeld einbinden, so die Sozialsprecherin von JETZT.

Hartinger-Klein will Inklusionsmaßnahmen nachhaltig weiterentwickeln

Alle RednerInnen und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein bedankten sich für die Arbeit und das Engagement des Behindertenanwalts Hansjörg Hofer und seines Teams. Hartinger-Klein sagte, das Thema Inklusion sei ihr ein besonders großes Anliegen, weshalb sie erst kürzlich intensive Gespräche mit Stakeholdern geführt sowie in Zusammenarbeit mit Behindertenvertretern Best-Practice-Beispiele für eine nachhaltige Weiterentwicklung erörtert habe. Im Jahr 2019 sollen bis zu 250 Mio. € für Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, inklusive Unterstützungsleistungen an das AMS. Vom "Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020" habe man bereits jetzt 60% der 250 Maßnahmen umgesetzt, 30% befänden sich in Umsetzung, sagte die Ministerin. Mit der im Regierungsprogramm vorgesehenen Evaluierung soll im kommenden Jahr begonnen werden. (Fortsetzung Nationalrat) fan