Parlamentskorrespondenz Nr. 1324 vom 22.11.2018

Zoofachhandlungen sollen Hunde und Katzen nicht mehr halten dürfen

Nationalrat beschließt weitere Änderungen im Tierschutzgesetz zu ritueller Schlachtung, Betriebsstätten und invasiven Arten

Wien (PK) – Der ursprüngliche und vom Gesundheitsausschuss befürwortete Antrag zum Tierschutzgesetz, womit ab Anfang 2019 die Haltung von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen zu Verkaufszwecken verboten sein soll, wurde heute im Nationalratsplenum durch einen gesamtändernden Abänderungsantrag um weitere Bestimmungen ergänzt und mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ mehrheitlich angenommen.

Dabei gehe es unter anderem um eine rechtliche Klarstellung des Begriffs Betriebsstätte, womit Rechtssicherheit gegeben werden soll, wie Josef A. Riemer (FPÖ) darlegte. Somit umfasst der Begriff Betriebsstätte nach dem Tierschutzgesetz jede Haltungsanlage für Tiere, die im Rahmen einer gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit gehalten werden. Der Begriff der sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit soll jene Fälle von Unternehmen und Tierschutzvereinen betreffen, die weder ein Gewerbe noch tatsächlich gewerblich tätig sind. Weiters wird klargestellt, dass bei der Abgabe von Tieren die Vorgeschichte und erkennbare Eigenschaften des Tieres dem neuen Tierhalter mitzuteilen sind. Der Antrag enthält auch Regelungen zum Abschluss einer Versicherung.

Präzisierungen gibt es ferner im Hinblick auf rituelle Schlachtungen, wobei man einem EuGH-Urteil folgt. Demnach dürfen derartige Schlachtungen nur mehr in besonders ausgestatteten Schlachtanlagen durchgeführt werden, womit man auch der Religionsfreiheit, aber auch der Rechtssicherheit Rechnung trägt, wie Riemer betonte.

Im Hinblick darauf, dass invasive gebietsfremde Arten die heimische Flora und Fauna gefährden könnten, wird die Möglichkeit eröffnet, dass - nach einer Anordnung der zuständigen Behörde - bei einer gegebenenfalls erforderlichen Tötung der Arten auch auf besonders ausgebildete Personen zurückgegriffen werden kann.

Rückverweisungsantrag der Opposition abgelehnt

Die Opposition wandte sich zwar nicht prinzipiell gegen die vorliegenden Änderungen, kritisierte aber scharf die Vorgangsweise der Regierungsparteien, da der Abänderungsantrag erst gestern Abend vorlag und man keine Zeit hatte, die Neuregelungen eingehend zu prüfen. Gerade bei Tierschutzmaterien sei man bislang immer im parteiübergreifenden Konsens vorgegangen, nun gehe man davon ab, so der Vorwurf. Der von Daniela Holzinger-Vogtenhuber (JETZT), Gerald Loacker (NEOS) und Maurice Androsch (SPÖ) vorgelegte Rückverweisungsantrag an den Gesundheitsausschuss wurde jedoch von den beiden Regierungsfraktionen abgelehnt.

Wenn der Tierschutz erfolgreich sein soll und man Konsens erreichen will, dann müsse man alle einbinden, betonten die SPÖ-Abgeordneten Maurice Androsch und Dietmar Keck. Der ursprüngliche Antrag der Koalition habe nach Auffassung der SPÖ zu viele Fragen offen gelassen, die Ministerin habe jedoch eine Klärung zugesagt. Gespräche seien bis heute nicht erfolgt, so der Vorwurf an die Koalition im Hinblick auf deren Vorgangsweise. Man wolle daher die Änderungen im Ausschuss noch einmal gründlich durchdiskutieren, so die Begründung für den Rückverweisungsantrag, der sich auch Daniela Holzinger-Vogtenhuber (JETZT) und Martha Bißmann (o.F.) anschloss. Holzinger-Vogtenhuber kritisierte dabei scharf, dass ÖVP und FPÖ offensichtlich Parteipolitik auch beim Tierschutz einfließen lassen wollen.

Auch Bißmann hätte an sich dem Antrag gern zugestimmt, sie stieß sich aber ebenfalls an der parlamentarischen Vorgangsweise von ÖVP und FPÖ. Vor allem das rituelle Schächten stelle ein heikles Thema dar, das man sich genau anschauen müsse, argumentierte sie.

ÖVP und FPÖ: Der Tierschutz wird ein Stück weiterentwickelt

Das Gesetz komme den Tieren zugute, die Abänderungen stellten pragmatische Notwendigkeiten dar, denen man zustimmen könne, und damit werde der Tierschutz ein Stück weiterentwickelt, verteidigten die ÖVP-Abgeordneten Martina Diesner-Wais, Franz Leonhard Eßl und Johann Höfinger die vorliegenden Änderungen. Würde man das Gesetz an den Ausschuss rückverweisen, dann müssten einige Tierschutzvereine zusperren, warnte Josef A. Riemer (FPÖ).

Sie alle wiesen auf das Regierungsübereinkommen hin, das eine nachhaltige Tierschutzpolitik festschreibt und in dem festgehalten wird, dass Tiere würdevoll zu behandeln sind. Der Tierschutz habe in Österreich ein hohes Niveau und sei europaweit herzeigbar.

Alle Abgeordneten waren sich mit Ministerin Beate Hartinger-Klein darin einig, dass Tiere keine Sache sind.

SPÖ-Antrag zu Aufzucht und Haltung von Wachteln abgelehnt

Keine ausreichende Zustimmung erhielt der Entschließungsantrag von Maurice Androsch (SPÖ) mit der Zielrichtung, detaillierte Regelungen zur Aufzucht und Haltung von Wachteln in die erste Tierhaltungsverordnung aufzunehmen. (Fortsetzung Nationalrat) jan