Parlamentskorrespondenz Nr. 1340 vom 23.11.2018

Neu im Wirtschaftsausschuss

Regierung legt Standortentwicklungsgesetz und Novellen zu UWG, Versicherungsvermittlungsgesetz und E-Government-Gesetz vor

Wien (PK) -  Der Regierungsentwurf eines Standortentwicklungsgesetzes sieht verfahrensbeschleunigende Maßnahmen bei standortrelevanten Großprojekten vor. Eine Novelle zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bringt EU-Anpassungen und hat dabei vor allem den Bereich der Geschäftsgeheimnisse im Visier. Bei der Versicherungsvermittlungsnovelle wiederum geht es um die Umsetzung von gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben im Sinne eines verbesserten Schutzes der VersicherungsnehmerInnen. Änderungen im E-Government-Gesetz und einer Reihe anderer Gesetze schließlich zielen darauf ab, die Möglichkeiten des Online-Kontakts der BürgerInnen zu den Behörden weiter auszubauen und elektronische Behördenwege zu erleichtern.

Beschleunigtes Verfahren für standortrelevante Projekte

Verfahrensbeschleunigung für standortrelevante Projekte ist das Ziel eines Standortentwicklungsgesetzes (372 d.B.) , das als lex specialis zu Verfahrensgesetzen wie dem AVG, dem VwGVG und dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) gilt. Als standortrelevant werden dabei Vorhaben von überregionaler Bedeutung mit einem maßgeblichen Investitionsvolumen eingestuft, die außerordentlich positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort und die Beschäftigung erwarten lassen. Über das Vorliegen einer Standortrelevanz entscheidet das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Infrastrukturministerium auf Basis einer Empfehlung eines sechsköpfigen Standortbeirats, dessen Mitglieder von sechs Ressorts nominiert werden. Projekte, die im besonderen Interesse der Republik liegen, werden zudem in einer Verordnung kundgemacht.

An die Zuerkennung der Standortrelevanz knüpfen sich sodann verfahrensbeschleunigende Maßnahmen in anderen Materiengesetzen. So muss die Behörde im Genehmigungsverfahren die Entscheidung über den Antrag spätestens zwölf Monate nach Antragstellung treffen. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens ist innerhalb von acht Wochen der Bescheid zu erlassen. Vorgesehen ist überdies eine verschuldensunabhängige Säumnisbeschwerde. Der Verfahrensbeschleunigung dient zudem auch die Auferlegung der Kostenlast für schuldhaft verspätete Vorbringen.

UWG-Novelle setzt EU-Vorgaben bezüglich Geschäftsgeheimnisse um

Eine Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) (375 d.B.) setzt die Richtlinie der Europäischen Union über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung in die innerstaatliche Rechtsordnung um. Der Entwurf enthält nun vor allem begriffliche Klarstellungen in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse und zielt zudem auch auf eine Verbesserung des verfahrensrechtlichen Schutzes ab.

Versicherungsvermittlungsnovelle soll Schutz der VersicherungsnehmerInnen verbessern

Durch die Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie der EU will die Regierung den Schutz der VersicherungsnehmerInnen verbessern. Eine Versicherungsvermittlungsnovelle (371 d.B.) betrifft in diesem Sinn den Versicherungsvertrieb durch selbständige Versicherungsvermittler, so etwa die Berufsgruppen der Versicherungsagenten, der Versicherungsmakler, der gewerblichen Vermögensberater, der Kreditinstitute sowie der Vermittler in Nebentätigkeit und regelt im Einzelnen die beruflichen und organisatorischen Anforderungen der Branche.

Weitere Vereinfachung von elektronischen Behördenwegen

Eine Novelle des E-Government-Gesetzes und weiterer Gesetze (381 d.B. ) erweitert zunächst die Anwendungsmöglichkeiten der Bürgerkarte auf An- und Ummeldungen im Zentralen Melderegister und vereinfacht überdies die Behördenwege nach der Geburt eines Kindes durch die Einführung eines sogenannten digitalen Babypoints. Vorgesehen ist auch ein Erinnerungsservice über den bevorstehenden Ablauf der Gültigkeitsdauer eines Reisepasses. Weitere Punkte der Regierungsvorlage sind die Abgabe von Namenserklärungen unter Inanspruchnahme der Bürgerkarte sowie die Schaffung von Abfragemöglichkeiten im Zentralen Personenstandsregister. (Schluss) hof


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