Parlamentskorrespondenz Nr. 1359 vom 26.11.2018

Neu im Sozialausschuss

Rot-Weiß-Rot-Karte, Notstandshilfe, Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte, persönliche Assistenz

Wien (PK) – In der letzten Plenarwoche wurden auch von Seiten der Abgeordneten einige Initiativen zum Bereich Arbeit und Soziales eingebracht. So schlagen die Regierungsparteien in Reaktion auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs eine Adaptierung des Punkteschemas für die Ausstellung einer Rot-Weiß-Rot-Karte für Schlüsselarbeitskräfte vor. Der SPÖ geht es um höhere Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte, den NEOS um die zeitliche Limitierung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. JETZT-Sozialsprecherin Daniela Holzinger-Vogtenhuber drängt auf eine Aufwertung der persönlichen Assistenz.

NEOS wollen Notstandshilfe zeitlich limitieren

Die NEOS sprechen sich in einem Entschließungsantrag dafür aus, die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld und darauffolgender Notstandshilfe zeitlich zu limitieren und NotstandshilfebezieherInnen danach in die Mindestsicherung überzuführen (480/A(E) ). Abgeordneter Gerald Loacker erwartet sich davon einen zusätzlichen Anreiz für beschäftigungslose Personen, eine Beschäftigung aufzunehmen. Damit könnte man die Dauer der Arbeitslosigkeit verringern und langfristige Folgen vermeiden.

In den Erläuterungen zum Antrag weist Loacker darauf hin, dass es in den Jahren 2016 und 2017 mehr BezieherInnen von Notstandshilfe als von Arbeitslosengeld gegeben hat. Seiner Ansicht nach wird das Versicherungsprinzip jedoch überspannt, wenn Leistungen der Notstandshilfe unbegrenzt ausbezahlt werden. Das überfordere die Solidarität der Versichertengemeinschaft. Zudem wirke sich die Dauer von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung auf die Dauer der Arbeitslosigkeit maßgeblich aus, ist er überzeugt. Loacker plädiert in diesen Sinn dafür, die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld und Notstandhilfe an die entrichteten Beiträge zu koppeln.

SPÖ urgiert höhere Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte

Eine von der SPÖ beantragte Änderung des Arbeitszeitgesetzes (496/A ) zielt darauf ab, die Mehrarbeitszuschläge von Teilzeitbeschäftigten von 25% auf 50% erhöhen und damit auf das Niveau von Überstundenzuschlägen anzuheben. Gleichzeitig soll der dreimonatige Durchrechnungszeitraum für geleistete Arbeitsstunden entfallen und der Zuschlag damit – ausgenommen für Beschäftigte mit Gleitzeitarbeit – auch dann gebühren, wenn die Mehrarbeitsstunden innerhalb eines Quartals durch Freizeit ausgeglichen werden können. Da 83% der Teilzeitbeschäftigten weiblich sind, erwartet sich SPÖ-Frauensprecherin Gabriele Heinisch-Hosek davon eine Reduzierung des enormen "Gender Pay Gap" in Österreich und die Verbesserung der Einkommenssituation von rund einer Million Frauen.

Rot-Weiß-Rot-Karte: ÖVP und FPÖ reagieren auf VfGH-Erkenntnis

ÖVP und FPÖ haben gemeinsam einen Antrag auf Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes eingebracht (504/A ). Sie reagieren damit auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, der Teile der Bestimmungen zur Rot-Weiß-Rot-Karte für Schlüsselarbeitskräfte aufgehoben hat. Konkret geht es darum, dass es über 40-jährigen Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung und speziellen Fertigkeiten – anders als UniversitätsabsolventInnen – derzeit aufgrund des Punkteschemas nicht möglich ist, eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung als Schlüsselkraft zu erhalten. Diese Altersdiskriminierung soll nun durch eine Aufwertung der Kriterien "Sprachkompetenz" und "Berufserfahrung" bei gleichzeitig geringerer Gewichtung des Kriteriums "Alter" geändert werden. Das neue System entspricht auch dem Schema für Fachkräfte in Mangelberufen.

Darüber hinaus werden die Aufenthaltsbehörden mit dem Gesetzesantrag verpflichtet, dem Arbeitsmarktservice alle erteilten Aufenthaltstitel, die einen Arbeitsmarktzugang einräumen, bekanntzugeben. Diese Verpflichtung gilt für die meisten Titel bereits jetzt und dient dazu, dem AMS die Erfüllung seiner Aufgaben, etwa was die Arbeitsmarktbeobachtung und die Erstellung von Statistiken betrifft, zu ermöglichen. In Kraft treten soll die Novelle mit Anfang 2019.

JETZT fordert bundeseinheitliche Regelungen für persönliche Assistenz

Bundeseinheitliche Regelungen für die persönliche Assistenz fordert Daniela Holzinger-Vogtenhuber namens des Parlamentsklubs JETZT. Diese Regelungen sollen nicht nur Assistenz am Arbeitsplatz umfassen, sondern auch für andere Lebensbereiche gelten und unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen sowie mit BehindertenvertreterInnen entwickelt werden, heißt es in einem Entschließungsantrag (508/A(E) ). Derzeit ist die persönliche Assistenz für den Privatbereich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, zudem sind die Unterstützungsleistungen laut Holzinger-Vogtenhuber oft nicht ausreichend, um die benötigte Anzahl von Assistenzstunden zu finanzieren.

Holzinger-Vogtenhuber verweist in diesem Zusammenhang auch auf die von Österreich unterzeichnete UN-Behindertenrechtskonvention, die darauf abzielt, Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensführung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. (Schluss) gs