Parlamentskorrespondenz Nr. 1362 vom 26.11.2018

Neu im Finanzausschuss

SPÖ-Antrag zu Verfahrensthema der beschlussmäßigen Erledigung am Verwaltungsgericht

Wien (PK) – Die SPÖ schlägt unter anderem im Hinblick auf Harmonisierung der Verfahrensrechtsordnungen Regelungen in der Bundesabgabenordnung (BAO) hinsichtlich beschlussmäßiger Erledigungen an Verwaltungsgerichten vor.

Erfolgt trotz fehlender Beschwerdevorentscheidung oder fehlenden Vorlageantrages von einer Abgabenbehörde eine Vorlage an das Verwaltungsgericht, so die AntragstellerInnen, sei dieses zur Entscheidung in der Sache nicht zuständig. In diesem Fall könne auch der Vorlagebericht bzw. die tatsächliche Vorlage nicht Gegenstand einer Erledigung des Verwaltungsgerichts sein, ist der Antragsbegründung zu entnehmen. Mit der entsprechenden Initiative wollen die SozialdemokratInnen neben den bereits in der BAO vorgesehenen Formalerledigungen demnach auch für diese weiteren Fälle von Vorlagen (§ 265 BAO), mit denen keine bzw. keine inhaltliche Zuständigkeit zur Entscheidung durch das Verwaltungsgericht verbunden ist, eine beschlussmäßige und damit bei den beiden Höchstgerichten anfechtbare Erledigung vorsehen.

Antragstellerin Selma Yildirim argumentiert anhand von verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen bzw. im Hinblick auf EuGH-Rechtsprechung und EU-Vertrag, dass Gründe eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes für diese Regelung sprechen würden. Darüber hinaus sollte das Verwaltungsgericht etwa auch Ermittlungsverfahren mittels Beschluss für geschlossen erklären können, heißt es in der Antragsbegründung weiter. Gegenstandsloserklärungen, Unzuständigkeitsbeschlüsse sowie ein Beschluss zur Schließung des Ermittlungsverfahrens sollen demnach in Entscheidungen über Beschwerden, die dem Senat obliegen, zunächst vom Berichterstatter gefasst werden können. (Schluss) mbu