Parlamentskorrespondenz Nr. 1381 vom 27.11.2018

Wirtschaftsausschuss vereinfacht digitale Amtswege

Weitere Beschlüsse: Novellen zu UWG und Versicherungsvermittlungsgesetz

Wien (PK) – Elektronische Behördenwege sollen in Zukunft einfacher werden. Ein entsprechendes Gesetzespaket, dessen Maßnahmen von der Einführung eines digitalen Babypoints für Amtswege nach der Geburt eines Kindes bis hin zum Erinnerungsservice bei Ablaufen eines Reisepasse reichen, wurde heute vom Wirtschaftsausschuss einstimmig verabschiedet. Auf den Weg ins Plenum brachten die Abgeordneten auch eine Versicherungsvermittlungsnovelle und Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, die im Wesentlichen der Umsetzung von EU-Vorgaben dienen. Vertagt wurde ein Antrag der Regierungsparteien betreffend eine Novelle des Wirtschaftskammergesetzes mit Klarstellungen bezüglich der Kammerwahlen. Hier wollen die Abgeordneten noch weitere Stellungnahmen einholen und dann die Beratungen am 7. Dezember fortsetzen.

Vom Babypoint bis zum Erinnerungsservice zur Reisepass-Verlängerung: Digitale Amtswege werden einfacher

Die vom Ausschuss einstimmig beschlossene Novelle des E-Government-Gesetzes und weiterer Gesetze (381 d.B.) dehnt zunächst die Anwendungsmöglichkeiten der Bürgerkarte auf An- und Ummeldungen im Zentralen Melderegister aus und vereinfacht überdies die Behördenwege nach der Geburt eines Kindes durch die Einführung eines sogenannten digitalen Babypoints. Vorgesehen ist auch ein Erinnerungsservice über den bevorstehenden Ablauf der Gültigkeitsdauer eines Reisepasses. Weitere Punkte der Regierungsvorlage sind die Abgabe von Namenserklärungen unter Inanspruchnahme der Bürgerkarte sowie die Schaffung von Abfragemöglichkeiten im Zentralen Personenstandsregister.

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck hob ebenso wie ÖVP-Abgeordnete Maria Theresia Niss die Aspekte der Bürgerorientierung und der Effizienzsteigerung hervor. Für Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) und Wolfgang Klinger (FPÖ) ist das Gesetz zudem ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung und Entbürokratisierung. Die Ausweitung des elektronischen Angebots der Behörden fand auch die Unterstützung des SPÖ-Mandatars Konrad Antoni. Die Möglichkeit des persönlichen Behördenwegs müsse allerdings auch weiterhin sichergestellt bleiben, gab er zu bedenken. Bruno Rossmann (JETZT) merkte kritisch an, dass die Anregungen der Datenschutzbehörde nicht aufgegriffen wurden. 

Versicherungsvermittlungsnovelle soll Schutz der VersicherungsnehmerInnen verbessern

Durch die Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie der EU soll der Schutz der VersicherungsnehmerInnen verbessert werden. Eine mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS verabschiedete Versicherungsvermittlungsnovelle (371 d.B.) betrifft in diesem Sinn den Versicherungsvertrieb durch selbständige Versicherungsvermittler, so etwa die Berufsgruppen der Versicherungsagenten, der Versicherungsmakler, der gewerblichen Vermögensberater, der Kreditinstitute sowie der Vermittler in Nebentätigkeit und regelt im Einzelnen die beruflichen und organisatorischen Anforderungen der Branche.

ÖVP-Abgeordneter Peter Haubner erwartet sich durch die Umsetzung der Richtlinie nun eine Hebung der Qualität bei Aus- und Fortbildung und damit einen besseren Schutz für die VersicherungsnehmerInnen. SPÖ-Abgeordneter Maximilian Unterrainer kritisierte hingegen die kurze Begutachtungsfrist sowie den Umstand, dass wesentliche Aspekte wie etwa die Informationspflichten im Verordnungsweg geregelt werden. Ähnliche Bedenken brachte auch Bruno Rossmann (JETZT) vor. Josef Schellhorn (NEOS) wiederum äußerte die Befürchtung, durch die Umsetzung der Richtlinie könnten kleine Makler aus dem Markt gedrängt werden.

Wirtschaftskammergesetz-Novelle: Antrag der Regierungsparteien zur Einholung weiterer Stellungnahmen vertagt

Ein Initiativantrag (506/A) der Regierungsparteien betreffend eine Novelle des Wirtschaftskammergesetzes hat zunächst Klarstellungen hinsichtlich der Wahlen zur Wirtschaftskammer zum Inhalt. So soll etwa die Zahl der bei der Einreichung eines Wahlvorschlags notwendigen Unterstützungserklärungen aus Gründen der Entbürokratisierung von derzeit zehn auf maximal sieben reduziert werden. Bei den Wahlkartenkuverts wiederum orientiert man sich an der für den Bund geltenden Lösung. Ein weiterer Passus des Antrags regelt die Reihung von strittigen Listenplätzen. Eine Bestimmung betreffend die gemeinschaftliche Wahrnehmung von Aufgaben innerhalb der Wirtschaftskammerorganisation schließlich verfolgt allgemein den Zweck, Synergien im Binnenbereich der Kammer zu nutzen.

Für FPÖ-Abgeordneten Wolfgang Klinger steht fest, dass der Antrag weitreichende Erleichterungen für kleinere Fraktionen bringen wird. Die Herabsetzung der Zahl der Unterstützungserklärungen auf sieben wertete auch Josef Schellhorn (NEOS) als positiv, wenngleich er für eine grundlegendere Reform der Kammer im Sinn von mehr Transparenz und mehr direkter Demokratie eintrat. Von einer Entbürokratisierung beim Kammerwahlrecht sei man weit entfernt, wandte hingegen Doris Margreiter (SPÖ) ein.

Die Abgeordneten beschlossen daraufhin auf Initiative der SPÖ, im Rahmen einer Ausschussbegutachtung Stellungnahmen einzuholen und die Beratungen dann am 7.Dezember fortzusetzen.

UWG-Novelle setzt EU-Vorgaben bezüglich Geschäftsgeheimnisse um

Eine Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) (375 d.B.)– sie erhielt die Zustimmung von ÖVP, FPÖ und NEOS - setzt die Richtlinie der Europäischen Union über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung in die innerstaatliche Rechtsordnung um. Der Entwurf enthält nun vor allem begriffliche Klarstellungen in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse und zielt zudem auch auf eine Verbesserung des verfahrensrechtlichen Schutzes ab.

Während Andreas Kühberger (ÖVP) die neuen Bestimmungen vor allem auch unter dem Blickwinkel des Schutzes für den Wirtschaftsstandort begrüßte, merkte SPÖ-Mandatar Rainer Wimmer kritisch an, die Arbeitgeber würden nun im Alleingang festlegen, was ein Geschäftsgeheimnis sei.

SPÖ fordert Abschaffung der Selbstbehalte für Selbständige

Auf der Tagesordnung standen weiters zwei Anträge der SPÖ, wobei Cornelia Ecker zunächst die Abschaffung der Selbstbehalte für Selbständige forderte (431/A(E)). Die geplante Zusammenlegung der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) mit der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) werde keinerlei positiven Effekte für die PatientInnen haben, sondern bestehende Unterschiede bloß weiter einzementieren, fürchtet die KMU-Sprecherin der SPÖ. Selbständige würden zwar ein neues Türschild für ihre Versicherung bekommen, doch dies werde weder zu gleichen Leistungen führen, noch befreie man die Selbständigen von den unfairen Selbstbehalten, klagte sie. Klein- und Mittelbetriebe sowie EPU würden einmal mehr durch die Finger schauen. Während Bauern weiterhin so gut wie keine Selbstbehalte zahlen, werde für Selbständige bei jedem Arztbesuch ein Selbstbehalt von 20% fällig, gab Ecker zu bedenken und sprach von einer "Strafsteuer aufs Kranksein".

Der Antrag wurde unter Hinweis auf die laufende Reform der Sozialversicherungen mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt.

Geldwäsche: SPÖ gegen Ausnahmen für Immobilienbranche von den erhöhten Sorgfaltspflichten

Kein Verständnis hat die SPÖ für Ausnahmen der Immobilienbranche von den verschärften Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche. Rainer Wimmer übte in diesem Zusammenhang scharfe Kritik am Entwurf einer so genannten Risikobewertungsausnahmeverordnung der Wirtschaftsministerin, in dem ImmobilienmaklerInnen von den erhöhten Berichts- und Sorgfaltspflichten gemäß der 4. Geldwäsche-Richtlinie der EU ausgeklammert werden. Dies sei sachlich nicht gerechtfertigt, zumal die Immobilienbranche als Risikofaktor für Geldwäsche gilt, gibt der SPÖ-Mandatar zu bedenken und erinnert zudem an kritische Stellungnahmen etwa der Rechtsanwaltskammer. Es liege vielmehr nahe, dass hier bewusst ein Sektor ausgenommen wurde, weil dieser im Vorfeld nicht nur gezielte Lobbying-Arbeit geleistet, sondern auch für den Wahlkampf von Sebastian Kurz gespendet hat, vermutet Wimmer, der nun in einem Entschließungsantrag (435/A(E)) die Rücknahme des Verordnungsentwurfs urgiert. 

Auch dieser Antrag wurde in die Warteschleife verwiesen. ÖVP-Abgeordnete Angelika Winzig bekannte sich in der Debatte mit Nachdruck zu den Vorgaben der Geldwäsche-Richtlinie und stellte klar, die Ausnahmen würden sich auf die Durchführung einer gesonderten Risikoanalyse beziehen. (Schluss Wirtschaftsausschuss) hof


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