Parlamentskorrespondenz Nr. 1384 vom 28.11.2018

Neu im Finanzausschuss

Klarstellung zu Zielen und Befugnissen der Tabakmonopolverwaltung

Wien (PK) – Die Aufgaben, Ziele und Befugnisse der Monopolverwaltung GmbH sollen mit einer Änderung des Tabakmonopolgesetzes festgeschrieben werden (513/A ). Künftig soll sie für ihre Leistungen Gebühren einheben können, fordern Peter Haubner (ÖVP) und Peter Wurm (FPÖ) in einem Initiativantrag. Im Sinne der Gesundheitspolitik hätten Trafikanten neben dem Recht, Tabakerzeugnisse zu verkaufen, auch die Verpflichtung, Jugendschutz aktiv zu leben, so die Antragsteller. Daher zähle zu Aufgaben der Monopolverwaltung auch die Verfolgung von gesundheits-, sozial- und fiskalpolitischen Zielen. Das inkludiere etwa die Bestellung einer Zahl von Tabaktrafikanten, die zur Nahversorgung erforderlich ist, außerdem soll die Monopolverwaltung zur Gewährleistung der gesetzlichen Vorschriften unterstützend tätig sein und Bewerber um Trafiken beraten. Für diese Leistungen, als auch für das Generieren von individuellen Erkennungsmerkmalen soll die Monopolverwaltung GmbH künftig Ausgabeentgelte von den Tabak-Herstellern und -Importeuren verlangen dürfen.

Bei der Vergabe von Trafiken soll die sozialpolitische Gründungsidee von der Bevorzugung von Kriegsinvaliden und Menschen mit Behinderung weiterhin berücksichtigt werden. Mit der Vergabe von Tabakfachgeschäftigen würden laut den Antragstellern unternehmerische Existenzen geschaffen. Tabakerzeugnisse sollten  deshalb nicht überall im Einzelhandel, sondern nur über eigene Vertriebskanäle, also Tabaktrafiken, und somit eingeschränkt verfügbar sein. In fiskalpolitischer Hinsicht diene das Tabakmonopol außerdem der Sicherung der Einhebung der Steuern auf Tabakwaren. In der Begründung des Antrags zur Änderung des Tabakmonopolgesetzes wird zudem darauf hingewiesen, dass die Monopolverwaltung GmbH als zu hundert Prozent im Eigentum der Republik Österreich stehendes Unternehmen völlig unabhängig von der Tabakindustrie agiere. (Schluss) fan